ZitatOriginal von Ripin Pipić
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Am Ende tat mir Banja nur noch leid!
Ja und dies wird wohl Konsequenzen haben...
ZitatOriginal von Ripin Pipić
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Am Ende tat mir Banja nur noch leid!
Ja und dies wird wohl Konsequenzen haben...
ZitatOriginal von Yahya al-Askari
Bei uns gibt es Breitbandinternetanschlüsse, VoIP ist über die staatliche Telefongesellschaft in vielen Städten verfügbar.
Und reichlich Drogen, welche das Vorstellungsvermögen beleben.
ZitatOriginal von Slavoj Suslic
Ich bin Kaysteraner. Und für ein unabhängiges Kaysteran.
Wenn es nochmal ein unabhängiges Kaysteran geben wird, dann ist dies so groß, wie das, was man vom Turm der Kirche von Duranje sehen kann!
Die Kicker aus Banja haben nun auch einen Artikel!
Ich bin soeben zur Wahl geschritten.
ZitatErstes Telefonat mit assakhischer Führung
Wurde in der Wüste endlich ein Telephon installiert?
Jenau so als wie der Otto seh ech dat och!
Für die kommenden Wahlen ernenne ich Slobodan Tesla zum Wahlleiter.
17|4|2009, Radovan Radenković
*Nickt dem Besucher aus Ratelon zu und entfernt sich dann.*
*Steht ein wenig abseits und beguckt das Treiben.*
Vor noch nicht wenigen Jahren wurden solche Verräter wie Sasko in Vesteran erschossen.
ZitatAlles anzeigenKraftstoffgesetz der Republik Vesteran (KraftstoffG)
§1 - Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Produktion und den Vertrieb von Kraftstoffen für Kraftwagen und -räder.
§2 – Bioethanol
Bioethanol ist ein Alkohol, der aus nachwachsenden biologischen Rohstoffen gewonnen wird und für die Verwendung als Biokraftstoff bestimmt ist. Motorenbenzine sind entsprechend ihres Volumenprozentanteils des Bioethanols mit E25, E85 und E100 zu kennzeichnen.
§3 – Biodiesel
Biodiesel ist der Methylester eines pflanzlichen oder tierischen Öls mit Dieselkraftstoffqualität, der für die Verwendung als Biokraftstoff bestimmt ist. Dieselkraftstoffe sind entsprechend ihres Volumenprozentanteils des Biodiesels mit B25, B85 und B100 zu kennzeichnen
§4 – Zulässige Kraftstoffarten
Auf dem Gebiet der Republik dürfen Kraftstoffe ausschließlich in folgenden Formen produziert, importiert und vertrieben werden:
1. Bioethanol E25, E85 und E100,
2. Biodiesel B25, B85 und B100,
3. Flüssiggas sowie verflüssigtes oder komprimiertes Erdgas,
4. Wasserstoff,
5. elektrische Energie.
§5 – Steuerermäßigung
Für die Kraftstoffe E85, E100 sowie B85 und B100 gilt ein ermäßigter Verbrauchsteuersatz gemäß Â§ 6 Absatz 3 SteuerG.
§6 – Neufahrzeuge
Neufahrzeuge dürfen nur dann zugelassen werden, wenn sie mit E100, B100, Flüssiggas, Erdgas, Wasserstoff oder elektrischer Energie angetrieben werden.
§7 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
ZitatAlles anzeigenGesetz über die Gesundheits- und Sozialfürsorge in der Republik Vesteran (GSG)
§ 1 – Allgemeine Bestimmungen
Die Republik Vesteran stellt für ihre Bevölkerung eine wohnortnahe flächendeckende medizinische Versorgung, eine umfassende Pflege-, Alten- und Kinderbetreuung sowie Behindertenhilfe sicher und gewährt ihr einen kostenlosen Zugang zu diesen Leistungen.
§ 2 - Gesundheitsdienst
Verantwortlich für die medizinischen Sachleistungen ist der Nationale Gesundheitsdienst (Narodna sluоba za zdravlje). Er betreibt Krankenhäuser und Kliniken, Kurhäuser und Reha-Zentren sowie Alten- und Pflegeheime, falls im jeweiligen Einzugsgebiet nicht bereits derartige Einrichtungen in sozialer, kirchlicher oder kommunaler Trägerschaft bestehen. Der Nationale Gesundheitsdienst stellt durch Qualitätskontrollen, Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Präventionsmaßnahmen eine möglichst effektive und qualitativ hochwertige Versorgung sicher.
§ 3 – Soziale Dienste
Verantwortlich für die Sicherstellung der sozialen Dienste sind die Oblaste. Sie betreiben Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Frauenhäuser sowie Obdachlosenunterkünfte. Darüber hinaus bieten sie in Sozialzentren folgende Dienstleistungen an:
- Beratung und Hilfe bei familiären, sozialen und finanziellen Problemen;
- Hilfe bei Drogenabhängigkeit;
- Hilfe bei der Arbeitssuche und -vermittlung;
- bedarfsabhängige finanzielle Hilfen, z. B. für Wohnungsausstattung oder Bekleidung;
- Jugendhilfe und Jugendschutz;
- Integrationshilfen für Menschen mit Behinderung.
§ 4 - Wohnrecht
Die Bürger der Republik Vesteran haben das Recht auf eine bezahlbare Wohnung. Bei Bedürftigkeit erhalten einkommensschwache Haushalte Zuschüsse zu den Kosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum.
§ 5 – Gewährleistung des Existenzminimums
Die Republik Vesteran gewährt ihren Bürgern bei Arbeitsbereitschaft oder Arbeitsunfähigkeit Sozialgeld, falls eigenes Vermögen, eigenes Einkommen oder sonstige Einnahmen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Sozialgeld wird nachrangig und ergänzend bis zur Höhe des Existenzminimums gezahlt. Dieses beträgt monatlich 2.000 Talir für Erwachsene und 1.000 Talir für Kinder, die das 18. Lebensjahr oder ihre Schulausbildung noch nicht vollendet haben.
§ 6 – Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Zitat39000 Primorska (Banja und die Inseln - da fehlt mir noch ein Hauptort)
Banja?
Mensch, war dat nen lecker Eintopf!
ZitatOriginal von Josip Olić
Entschuldigung, aber auch Sie haben kein Rederecht hier, Frau Präsidentin.
Man kann sich auch anstellen.
Das Amerika ist eine billige Spelunke in Banja.
Diesen Sonntag Eintopf für die Bedürftigen!
Die Suppenküche ist ab 11.30 geöffnet und wir würden uns über reichlichen Besuch freuen.