Ansich ganz gut, nur Frage ich mich ob es dem Präsidenten nicht sehr viel Macht zuspricht. Muss jener sich nicht mit der Regierung beratschlagen?
Beiträge von Zlatko Vlic
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Sliwovitz im Tee
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Was soll man eigetnlich unter Lernziel §5.6 verstehen? Differnzierung zwischen Sprachen, Ökonomie und Technische Ausbildung?
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Ja das grosse Problem bleibt die Rolle der Federalen Gesetze und ihr Einfluss auf Republik Niveau.
Das gute Hohe Gericht hat auch noch keine Anwort gegeben. -
Essen Sie Kinder? Irgendwie erinnert mich das an ein altes Märchen...
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Der Begriff Konzern ist nun sehr aus dem Zusammenhang gerissen, da es ja eigentlich keine bestehende Gewerbeform ist. Man sollte das vielleicht doch ein wenig verdeutlichen.
Zitat
Nein, denn es zählt die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten aufs Jahr gerechnet.Ich habe es ueber eine GROSSE Anzahl Erntehelfer. Vielleicht kann sich ein mancher keinen Traktor leisten.
ZitatDas ist in Ordnung, wenn diese Unternehmen administrativ und rechtlich unabhängig voneinander sind.
Schoen das Sie mir hier zustimmen. Denke jedoch, dass nun jeder Unternehmer dieses jurisitische Schlumpfloch suchen wird, so dass es gleich eine Selbststaendige Personalabteilung, Marketingabteilung oder Putzkolonee geben wird.
Outsourcing ist modern, aber man sollte es nicht uebertrieben. Wenn man so dann die Anzahl der neu gegruendeten Unternehmen kuenstlich steigern will, dann weiter so.
Ich warne nur vor einer sehr unueberschaubaren Unternehmenslandschaft, die sich so entwickeln wird. -
Hätte auch eine Frage:
Welches Gesetz besagt das Bundesrecht Republikrecht bricht?
z.B Polizeigesetz auf Bundesebene setzt Grenzbewachung auf eine federales Level, wo hingegen das Polizeigesetz in Kaysteran jenes auf die Republikebene legt.
Es ist natürlich logisch das Federalesrecht höher steht, jedoch konnte ich das nirgends schriftlich finden.
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Was definert einen Konzern (Artikel 5 (5)) ?
Was ist der Unterschied zwischen Arbeiter und Hilfsarbeiter/Erntehelfer? Laut diesem Gesetz kann eigentlich eine grosse Anzahl von Erntehelfern, die für eine Periode von drei Monaten kommen, den gesamten Betrieb übernehmen.
Im allgemeinen werden sich Unternehmer hüten die 50er-Arbeitnehmerhürde zu nehmen um so nicht eine Genossenschaft werden zu müssen. Das hat zur Folge das die Betriebe in kleine Entitäten geteilt werden, was zu sehr viel Mini Betriebe führen wird.
Es ist natürlich der Traum von Adam Smith, dass sich jeder spezialisiert, jedoch sollte man das nicht übertreiben.Zudem vermisse ich noch eine Unternehmensform für Starter mit 10 Arbeitsnehmern, die keine Handelsgesellschaft sein. Sind das dann alles Freiberufler?
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Pelagonien wächst und gedeiht...
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Ok, also rotes entfällt dann.
§ 3 und § 4 verlieren Gültigkeit aufgrund Verfassung Artikel 10(1) was PolG §3 als höheres Gesetz ansieht. Frage ist jedoch wo steht das Federals Recht Republik Recht bricht
erster Entwurf:
Zitat
§ 1 Allgemeines(1) Die Policija ist die Polizei der Republikska Kajsteranij im Geschäftsbereich des Innenministeriums.
(2) Die Policija hat die Aufgabe, von dem einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird, und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist. Sie hat insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung und die ungehinderte Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte zu gewährleisten.
(3) Die der Policija obliegenden Aufgaben der Gefahrenabwehr umfassen auch die Verhütung von Straftaten nach Maßgabe dieses Gesetzes.
(4) Der Policij obliegen die Aufgaben, die ihm auf Grund dieses Gesetzes zugewiesen worden sind.
(5) Die Policija sichert ihre Behörden, Einheiten und sonstigen Einrichtungen gegen Gefahren, die die Durchführung seiner Aufgaben beeinträchtigen, in eigener Zuständigkeit.§ 2 Schutz von Organen der Republikska
(1) Die Policija kann Verfassungsorgane gegen Gefahren, die die Durchführung ihrer Aufgaben beeinträchtigen, schützen, wenn diese darum ersuchen.
(2) Der Schutz durch die Policija beschränkt sich auf die Grundstücke, auf denen die Verfassungsorgane ihren Amtssitz haben.§ 3 Grenzschutz
(1) Der Policija obliegt der grenzpolizeiliche Schutz des Staatsgebietes (Grenzschutz).
(2) Der Grenzschutz umfasst
1. die polizeiliche Überwachung der Grenzen,
2. die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich
a) der Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt,
b) der Grenzfahndung,
c) der Abwehr von Gefahren.
(3) Die Policia hat auf See die Maßnahmen zu treffen, zu denen die Republiksa Kaysteranij nach dem Völkerrecht befugt ist.§ 4 Luftsicherheit
Der Policija obliegt der Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs. Der Schutz durch die Policija beschränkt sich auf das jeweilige Flugplatzgelände.§ 5 Aufgaben Notstands- und Verteidigungsfall
(1) Setzt die Regierung die Policija zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand der Republikska ein, so hat die Policija bei diesem Einsatz Gefahren von der Allgemeinheit oder dem einzelnen abzuwehren.
(2) Für die Erkennung und Abwehr terroristischer Gefahren ist eine für den Anti-Terror Kampf ausgebildete und ausgerüstete Spezialeinheit der Policija, die ATEK verantwortlich.§ 6 Befugnisse
(1) Die Policija kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren.
(2) Die Policija trifft ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen.
(3) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.
(4) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.
(5) Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann.§ 7 Nutzung personenbezogener Daten
Die Policija kann, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, personenbezogene Daten, die sie bei Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung über eine einer Straftat verdächtige Person erlangt hat, speichern und nutzen, soweit dies zur Abwehr von Gefahren im Rahmen der der Policija obliegenden Aufgaben erforderlich ist.
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Sehr hübsch..nur würde ich nicht "aussergewöhnliche Intelligenz" sagen, da es ja indirekt die anderen als sehr dumm abstempeln könnte
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Zitat
Original von Josip Olić
Die habe ich in der Hand, also doch wieder eine kaysteranische Knute?Ein Kaysteraner der kaysteranisches Blut an seiner Knute hat
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Streichen? Zeitig ausser Kraft setzen
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Wenn wir alle ein Severanen sind, wie kann dann ein anderes Volk innerhalb des Sevaranischen Volkes bestehen?
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Sie sind also ein Verfechter der fahrlässigen Schachbeschädigung, welche natuerlich straffrei ist. Kann man das so festhalten?
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Kaderschule
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Habe mir soeben das Policija Gesetz angesehen. Sollte das nicht einmal angepasst werden, oder liegen die Kompetenzen in dem Bereich noch immer in unserem Resort/Befugnis?
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Es geht hier ja auch nicht um Vorsatz oder nicht. Es geht hier auch um Vorbildfunktionen. Wenn Sie sagen das ein Vorbestrafter kein Minister werden sollte, dann finde ich auch das ein Politiker sich nicht alkoholisiert hinter das Steur setzen darf und dann noch sagen das es kein Vorsatz war das er betrunken gegen ein Auto gefahren ist. Der Alkohol ist rein zufällig in Sie geflossen und Sie wurden verführt um sich ans Steuer zu setzen?
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Um ein System zu kennen, muss man sich mit ihm gut auseinander setzen.
Ich gebe zu das das nicht der gewöhnliche Weg ist um sich in ein Fachgebiet einzuarbeiten, jedoch wurde mir dadurch ein sehr objektives Bild vermittelt.Auch Sie mussten sich ja bereits einmal vor Gericht verantworten. Dort hatten Sie wohl ein wenig Glück dass das Urteil aufgrund eines Versäumnisses der Anklage in Ihrem Vorteil ausfiel. Ich denke nicht das Sie sich darum als "Mr Cleansheet" präsentieren sollten durch andere anzuschwärzen.
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auch Anwesend