Als Verantwortliche für die Umsetzung des severanischen Bundesrechts bin ich bestürzt darüber, dass das Gewerbegesetz nach Aussage von Alojzije SaŠ¡ko bislang offensichtlich noch nicht vollständig befolgt wird.
Ich fordere Herrn Alojzije SaŠ¡ko daher dazu auf, offenzulegen, welche der in besagtem Interview angesprochenen Unternehmen unter die Bestimmungen des Gewerbegesetzes fallen, und diese ordnungsgemäß anzumelden. Darüber hinaus erwarte ich, dass die Vorschriften zu den Unternehmensformen und zur Selbstverwaltung eingehalten werden.
Ich setze hierzu eine Frist bis zum 12. März 2009 und verweise zu möglichen Konsequenzen auf § 19 Abs. 2 StrafGB.