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Änderungsgesetz zum Regionsstrukturgesetz (RSG)
§ 1
Das Regionsstrukturgesetz wird in §1 wiefolgt neu gefasst:
Die Republik Kaysteran ist gegliedert in acht Regionen (Regija).
§ 2
Das Regionsstrukturgesetz wird in §2 wiefolgt neu gefasst:
Sitz der Verwaltungsbehörden einer Region
Die Regionen leiten in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Republik Kaysteran die Durchführung aller sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Maßnahmen von regionaler und örtlicher Bedeutung.
§ 3
Das Regionsstrukturgesetz wird in §3 wiefolgt neu gefasst:
Regionen der Republik Kaysteran sind (in Klammern der Verwaltungssitz der Region):
- Grad Duranje (Duranje)
- Centar (Katran)
- Kaja (Lozka)
- Askatinska Obala (Adrina)
- Skenal (Moltar)
- Gornje Poseverlje (Bizkek)
- Primorska (Sastrovnik)
- Kravnice (Vranja)
§ 4
Der §5 des Regionsstrukturgesetz wird ersatzlos gestrichen.
§ 5
Das Regionsstrukturgesetz wird in "Gesetz zur regionalen Gliederung (RGG)" umbenannt.
§ 6
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Stimmen Sie diesem Gesetz zu? Bitte stimmen Sie mit Ako (Ja), Ni (Nein) oder Nanej (Enthaltung).
Die Abstimmung dauert bis 7. März 2009, 14:30h