Die Regierung stellt folgenden Antrag zur Debatte:
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Änderungsgesetz zum Regionsstrukturgesetz (RSG)
§ 1
Das Regionsstrukturgesetz wird in §1 wiefolgt neu gefasst:
Die Republik Kaysteran ist gegliedert in acht Regionen (Regija).
§ 2
Das Regionsstrukturgesetz wird in §2 wiefolgt neu gefasst:
Sitz der Verwaltungsbehörden einer Region
Die Regionen leiten in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Republik Kaysteran die Durchführung aller sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Maßnahmen von regionaler und örtlicher Bedeutung.
§ 3
Das Regionsstrukturgesetz wird in §3 wiefolgt neu gefasst:
Regionen der Republik Kaysteran sind (in Klammern der Verwaltungssitz der Region):
- Grad Duranje (Duranje)
- Centar (Katran)
- Kaja (Lozka)
- Askatinska Obala (Adrina)
- Skenal (Moltar)
- Gornje Poseverlje (Bizkek)
- Primorska (Sastrovnik)
- Zagorska (Vranja)
§ 4
Der §5 des Regionsstrukturgesetz wird ersatzlos gestrichen.
§ 5
Das Regionsstrukturgesetz wird in "Gesetz zur regionalen Gliederung (RGG)" umbenannt.
§ 6
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Die Debatte dauert 5 Tage.