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Gesetz zur Anpassung an severanisches Bundesrecht I
§1
Dieses Gesetz hebt mit seiner Verkündung Gesetze der Republik Kaysteran auf, welche nach dem Beitritt zu Severanien nicht mehr in den Bereich der Teilrepubpliken fällt oder nicht mehr der kaysteranischen Verfassung entsprechen.
§2
Das Milicijagesetz (MilG) wird aufgehoben, das Militär untersteht ab sofort dem severanischem Oberkommando.
§3
Das Gesetz zum Kaysteranischen Geheimdienst (GeKGD) wird aufgehoben, der KGD wird aufgelöst.
§4
Das Seeschifffahrtsgesetz (SeeSschG) wird aufgehoben.
§5
Gesetz zum Kaysteranischen Informationsdienst (KID) (GeKID)
§6
Das Haushalts-, Steuern und Abgabengesetz (HSAG) wird aufgehoben.
§7
Das WiSim-Gesetz (WiSimG) wird aufgehoben.
§8
Das Gesetz zur Regelung der Administration der Registratura (RegistraturaG) wird aufgehoben.
§9
Das Gesetz zur Narodna Banka Kajsteranij (GeNBK) wird aufgehoben.
§10
Das Strafgesetzbuch (StrGb) wird aufgehoben.
§11
Das Gesetz zum Staatsbürgerschaftsrecht (GzSBüR) wird aufgehoben.
§12
Das Parteiengesetz (ParteiG) wird aufgehoben.
§13
Das Außenpolitikgesetz (APoG) wird aufgehoben.
§14
Das Gesetz zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit wird aufgehoben.
Stimmen Sie diesem Gesetz zu? Bitte stimmen Sie mit Ako (Ja), Ni (Nein) oder Nanej (Enthaltung).
Die Abstimmung dauert bis 27. Februar, 14 Uhr