2. Änderungsgesetz zum Gesetz über die Steuererhebung

  • Die Regierung stellt folgenden Antrag:



    Debatte eröffnet, Dauer 5 Tage...

  • Einige Anmerkungen zum Antrag:


    Das Bürgergeld stellt eine Kombination aus Grundsicherung und Steuerfreibetrag dar. Wer also einkommensteuerpflichtig ist, ist erst auf sein Einkommen oberhalb des festgelegten Existenzminimums Steuern zahlen. Geringverdiener haben konsequenterweise ebenfalls Anspruch darauf, damit sie nicht schlechter gestellt sind und ein Mindestbedarf gesichert ist. Darüber hinaus wurde die Besteuerung vereinfacht.

  • Zitat

    Original von Ripin Pipić
    Ich finde, bevor man sich über Steuern unterhält, sollte man erstmal über Einkommen reden. Besonders über meins... ähm, dass der Staatsbediensteten.


    Da VinaСi in Vesteran liegt, haben wir hier zumindest einen guten Mindestlohn. ;)


    Ich denke, ein Gesetz über die Entlohnung von Staatsbediensteten ist sinnvoll. Darüber sollten wir aber in einem entsprechenden Antragsthread diskutieren.


    Für die Republiken weise ich darauf hin, dass das Bürgergeld aus dem Bundeshaushalt zu tragen ist und die Republiken dadurch keine Mehrbelastung haben. Mit der Gesundheits- und Sozialfürsorge (dazu werde ich mir mal in Vesteran Gedanken machen) ist ohnehin schon viel Aufwand verbunden.

  • Um der aktuellen Debatte und unterschiedlichen rechtlichen Beurteilungen des Antrages Rechnung zu tragen, wird der Antrag geringfügig abgeändert:


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