Neue GO


  • Die Debatte ist eröffnet und dauert 5 Tage.

  • Zunächst ein paar Worte: Der Dom ist nun das Parlament aller Staatsbürger die in Kaysteran leben. Daher ist eine neue GO überfällig. Ich habe die alte Vorlage genommen uns sie überarbeitet nach den neuen Begebenheiten, habe aber einen strittigen Punkt noch nicht aufgeführt: Wann erhält man die Teilnahmeberechtigung und Wahlfähigkeit? Sollten wir eine 14-Tage Klausel einbauen?


    Ein weiterer Punkt ist bereits mein Antrag: Aufgrund des Fehlens eines Vorsitzenden übernehme ich vorerst die Leitung des Dom. Allerdings finde ich es sinnvoller zu erst eine neue GO zu verabschieden und dann möglicherweise einen Govornik zu wählen, auch wenn ich es persönlich als unnötig empfinde und mich durchaus als Präsident dazu "im Stande" fühle. Wenn die Mitglieder sich auch dazu bitte äußern würden, damit ein Stimmungsbild zu Stande kommt.

  • Im allgemeinen kann ich den Entwurf nur zustimmen. Was die Klausel anbetrifft, so würde ich zwischen Teilnahmeberechtigung und Wahlfähigkeit unterscheiden. Meiner Meinung nach sollte jeder Kaysteraner, wenn er dann offiziell "eingebürgert" ist auch direkt da Recht haben zumindest seine Meinung zu äussern. Auf der anderen Seite halte ich wohl eine 14-Tage Klausel für die Wahlfähigkeit, aus bekannten Gründen, für sinnvoll.


    Der zweite Punkt war mir nicht so ganz deutlich: soll das bedeuten das Sie das Amt jetzt kommissarisch weiterführen oder das ihrer Meinung nach der Präsident immer auch Vorsitzender des Doms sein sollte?

    *Früherer kaysteranischer Präsident
    *Medienunternehmer und Großaktionär von ANTENA S
    "*Eigentümer von NK Dinamo Duranje

  • Dann würde ich §1 nochmals neufassen:


    Zitat

    §1 - Geltungsbereich


    (1) Dieses Gesetz regelt die Arbeit des Haus der Republik der Republik Kaysteran.
    (2) Mitglied des Hauses der Republik ist jeder kaysteranische Staatsbürger mit gemeldetem Wohnort im Gebiet der Republik Kaysteran.
    (3) Abstimmungsberechtigt ist jedes Mitglied nach §1(2) bei 14-tägig gemeldetem Wohnort in der Republik Kaysteran.



    Zur anderen Frage:
    Das kommissarische fülle ich ja bereits aus. Aber ja, ich bin der Meinung, dass wir uns es nicht "leisten" müssen einen großen Personalstock aufzubauen und es ist eine Option das Amt des Vorsitzenden grundsätzlich vom Präsidenten ausfüllen zu lassen. Aber ich habe es dennoch nun nicht in die Gesetzesvorlage gebracht um erst einmal die Stimmung hierzu zu hören.

  • Ich unterstütze die Neufassung des §1 aus den genannten Gründen. Ferner halte ich es für angebracht, wenn der Präsident zugleich zuständig für den Vorsitz im Dom ist. Es müsse in dieser Hinsicht allerdings noch untersucht werden, inwieweit dem Präsidenten in dieser Funktion Grenzen gesetzt werden, damit dieser keine persönlichen Vorteile daraus schöpfen kann. Von dem Aufbau eines großen Personalapparates sollte meiner Meinung nach abgesehen werden, zumal die Verfassungsreform bereits den Bürokratieabbau eingeleitet hat.

  • Ich weiss nicht, wie man zwei Aemter mit grossem Personalstock gleich setzen kann. Ich denke die Trennung der Gewalten auch in persoenlicher Hinsicht durch Aemterverquickung ist wichtiger, als das Einsparen des Govorniks.


    Ich plaediere daher fuer eine weiterhin unabhaengige Leitung des Dom Republike unabhaengig vom Prezidentij. Zur Not stelle ich mich auch gerne selbst zur Wahl. :)


    EDIT: Im Uebrigen kann ich der GO uebrigens so (mit der 14-Tages-Klausel) zustimmen.

  • Bei dem momentanen "Personalstock" würde ich auch dafür plädieren die beiden Ämter zumindest zeitweise zusammenzulegen. Aber man kann ja direkt in die GO reinschreiben das es einen eigenen Governik geben muss wenn die Bevölkerung in Kaysteran die Zahl x überschreitet.

    *Früherer kaysteranischer Präsident
    *Medienunternehmer und Großaktionär von ANTENA S
    "*Eigentümer von NK Dinamo Duranje

  • x = 7 würde ich sagen.


    Wir haben momentan 9 Staatsbürger, man weiß nie wie es in 4 Monaten aussieht, nach einer möglichen Volkszählung. Dementsprechend sollte die Zahl nicht 7 unterschreiten, persönlich würde ich eigentlich die 8 oder 9 als Marke bevorzugen.

  • *ruft von der Zuschauertribüne*


    Man könnte ja auch das Amt des Govorniks schaffen, aber ebenfalls dem Präsidenten gestatten, für dieses zu kandidieren.

  • Das Hauptargument gegen eine Zusammenlegung der Ämter is ja gerade, das es gegen die Trennung der Gewalten eingeht. Darum würde ich prinzipiell schon verpflichten das dieses Amt durch zwei verschieden Personen ausgeführt werden muss.
    Nur, aus Gründen des Pragmatismus, kann man in die Funktionsumschreibung des Governiks ja reinschreiben, das (1) wenn die Funktion vakant ist, und (2) die Bevölkerung die Zahl x unterschreitet, das Amt geschäftsführend durch den Präsidenten ausgeführt wird bis zu dem Moment indem die Zahl x wieder überschritten wird.

    *Früherer kaysteranischer Präsident
    *Medienunternehmer und Großaktionär von ANTENA S
    "*Eigentümer von NK Dinamo Duranje

    Einmal editiert, zuletzt von Duro Jurković ()

  • Zitat

    Original von Duro Yurkovich
    die Bevölkerung die Zahl x unterschreitet, das Amt geschäftsführend durch den Präsidenten ausgeführt wird bis zu dem Moment indem die Zahl x wieder überschritten wird.


    Die Vakanz muss aber weiterhin die Zahl x "schlagen". Ich möchte keinen Zustand haben, welcher durch Erreichen der Zahl x den Dom automatisch geschäftsunfähig macht, weil dann der Präsident nicht mehr die Geschäfte führen darf. Denn was ist wenn sich dann niemand für den Posten des Govornik findet?

  • Zitat

    Original von Aleksandar Ivanov
    *ruft von der Zuschauertribüne*


    Man könnte ja auch das Amt des Govorniks schaffen, aber ebenfalls dem Präsidenten gestatten, für dieses zu kandidieren.


    Ich spreche hiermit eine Verwarnung an Sie aus, beim nächsten mal gibt's Hausverbot! ;)

  • Das Amt des Govornik sollte wegen des Notstandsparagraphen in der Verfassung grundsätzlich vorhanden sein. Dabei fallen mir zwei Alternativen ein:
    1.) Der Gorvornik wird nur auf Antrag bei Bedarf gewählt. Ist keiner vorhanden oder verfehlt die Wahl die Mehrheit leitet der Prezidentij den Dom.
    2.) Der Govornik wird gewählt und der Prezident darf kandidieren.



    Alternativvorschlag zur Mitgliedschaft, die Kopplung an das Wahlrecht, dass sowieso im Wahlgesetz festgelegt werden muss. Eine Trennung von Mitgliedschaft und Wahlrecht ist unzweckmässig, da sonst jeder Teilzeit-Fußballtrainer in Kajsteran Rederecht bekommt. ;)


    Zitat


    §1 - Geltungsbereich


    (1) Dieses Gesetz regelt die Arbeit des Haus der Republik der Republik Kaysteran.
    (2) Mitglied des Hauses der Republik ist jeder kaysteranische Staatsbürgermit Wahlrecht der Republika Kajsteranija.


    Ebenfalls schlage ich ein Inkrafttreten vor, indem diese GO die alte ersetzt. :)

  • Zitat

    Original von Katharina Maleva
    Das Amt des Govornik sollte wegen des Notstandsparagraphen in der Verfassung grundsätzlich vorhanden sein.


    Jetzt reicht's mir echt...

  • ?(


    Edit: Wenn du dich wegen dem Titel Govornik aufregst, Hausprezidentij tuts auch. Ich hab bei den ganzen alten Titeln leicht den Überblick verloren... das ändert nichts am inhaltlichen Vorschlag das Amt als "bei Bedarf" zu erhalten.

  • Zitat

    Original von Katharina Maleva
    ?(


    Edit: Wenn du dich wegen dem Titel Govornik aufregst, Hausprezidentij tuts auch. Ich hab bei den ganzen alten Titeln leicht den Überblick verloren... das ändert nichts am inhaltlichen Vorschlag das Amt als "bei Bedarf" zu erhalten.


    Ich hab dich jetzt schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Begründung wegen dem Notstandsartikel Schwachsinn ist. Das regt mich auf. Einerseits muss man die Verfassung nochmals aufbügeln, damit sie auch severanischem Recht komplett entspricht - andererseits ist der Notstandsartikel eh hinfällig, da der Bund bei Gefahren von Außen auftritt.


    Ich werde am heutigen Abend einen überarbeiteten Entwurf präsentieren, der das Stimmungsbild hier widerspiegelt.

  • Zitat

    Original von Josip Olić
    Ich hab dich jetzt schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Begründung wegen dem Notstandsartikel Schwachsinn ist. Das regt mich auf. Einerseits muss man die Verfassung nochmals aufbügeln, damit sie auch severanischem Recht komplett entspricht - andererseits ist der Notstandsartikel eh hinfällig, da der Bund bei Gefahren von Außen auftritt.


    Der Notstand gilt aber nicht nur bei Gefahren von außen, sondern auch von innen. Und genau mit dieser Begründung, nicht mit einer äußeren Bedrohung ist er in der Vergangenheit auch großzügig angewendet worden. ;)


    Ich würde es auch bevorzugen, wenn Prezidentij und Govornik zumindest formal (und praktisch eben, wenn möglich) getrennt bleiben.

  • Zitat

    Original von Marijan Peladic
    Der Notstand gilt aber nicht nur bei Gefahren von außen, sondern auch von innen. Und genau mit dieser Begründung, nicht mit einer äußeren Bedrohung ist er in der Vergangenheit auch großzügig angewendet worden. ;)


    Die Gliederung muss aber neu aufgestellt werden in Außen -> Bund -> Innen. Wir sollten aus der Vergangenheit lernen denn die Notstandsartikel waren mitunter schon immer die größte schlummernde Gefahr.


    Zitat

    Ich würde es auch bevorzugen, wenn Prezidentij und Govornik zumindest formal (und praktisch eben, wenn möglich) getrennt bleiben.


    Ich habe das ja schon geahnt und das auch bereits in meinen ersten Vorschlag durchgezogen ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!