Die Bundesregierung stellt folgenden Antrag:
ZitatAlles anzeigenÄnderungsgesetz zum Gesetz über die Steuererhebung
§ 1
Das Gesetz über die Steuererhebung wird um § 6a (Einfuhrzoll) wiefolgt ergänzt:
Einfuhrzoll (Carina na uvoz) wird bei der Einfuhr von Waren in die Sozialistische Bundesrepublik Severanien erhoben. Seine Höhe bemisst sich nach Maßgabe des § 6 (Verbrauchssteuer).
§ 2
§ 7 des Gesetzes über die Steuererhebung wird nach "aus der Verbrauchssteuer" um "und dem Einfuhrzoll" ergänzt.
§ 3
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Bitte stimmen Sie mit Da, Ne oder Uzdrоavanje.
Die Abstimmung dauert 5 Tage.