Wie stehen wir zum Thema Todesstrafe?
In der Verfassung heißt es:
ZitatArtikel 2 – Freiheiten der Bürger
(2) Jeder Bürger hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Steht das einer möglichen Einführung der Todesstrafe entgegen?
Falls nicht, wären entweder eine Ergänzung des Strafgesetzbuch (StrafGB) denkbar:
ZitatVerbrechen nach § 11 (Hochverrat) und § 21 (Mord) können mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder dem Tod bestraft werden.
oder alternativ ein eigenes Gesetz:
Zitat(1) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
(2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung von Absatz (1) betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.
(3) Die Sozialistische Bundesrepublik Severanien kann durch Gesetz die Todesstrafe für Taten vorsehen, welche in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden.
Dieser Entwurf ist übrigens zusammengesetzt aus Formulierungen des EU-Verfassungsvetrages.