• Hier der Vorschlag für ein Polizeigesetz, dass beschlossen werden kann, sobald die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen wurden:


  • § 1 I 2 klingt etwas komisch: "Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe auch für die Verfolgung von Straftaten vorzusorgen und Straftaten zu verhüten (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten) und auch die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistungen in Gefahrenfällen zu treffen."


    Neu:


    "Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe Straftaten zu verfolgen und zu verhüten (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten) und auch die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistungen in Gefahrenfällen zu treffen."



    Sonst ok.


  • Das stammt aus dem DDR-Polizeigesetz. ;)


    Aber Änderung ist ok, ich editiere das mal eben rein.

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