Die Regierung schlägt die weitere Demokratisierung der severanischen Wirtschaft vor und hat folgenden Entwurf erarbeitet:
ZitatAlles anzeigenÄnderungsgesetz zur Demokratisierung der severanischen Wirtschaft
§ 1 - Änderung des Gewerbegesetzes
(1) Als neuer Paragraph 4a wird eingefügt:
"§ 4a - Selbstverwaltung
(1) Unternehmen mit im Jahresdurchschnitt mehr als 100 Beschäftigten sind zwingend als Genossenschaft zu führen.
(2) Unternehmen mit im Jahresdurchschnitt wenigstens 50 und nicht mehr als 100 Beschäftigten sind als Genossenschaft zu führen, wenn drei Viertel der Belegschaft dies wünscht.
(3) Unternehmen mit im Jahresdurchschnitt weniger als 50 Beschäftigten sind nur dann als Genossenschaft zu führen, wenn zwischen Belegschaft und Eigentümer Einvernehmen darüber besteht."
(2) Paragraph 2 des GewerbeG erhält folgenden neuen Absatz 4:
"Die Republiken sind verpflichtet, ein Unternehmensregister zu führen und regelmäßig zu aktualisieren."
§ 2 - Inkrafttreten
(1) Paragraph 1 Absatz 2 tritt mit Verkündung in Kraft.
(2) Paragraph 1 Absatz 1 tritt am 1. August 2008 in Kraft.
(sim-off: Wir haben uns dabei an das katalanische Modell der Arbeiterselbstverwaltung in den Jahren vor Franco orientiert.)
Debatte erwünscht.