Sammelthread Verfassungsänderungen

  • Artikel 3 – Ökonomische Grundlagen


    Absatz 2 neu:


    Die natürlichen Ressourcen einschließlich der Bodenschätze, die Bergwerke, Kraftwerke und Leitungsnetze, Talsperren, Wasserversorgung, das Gesundheitswesen, Schulen und Universitäten, Banken und Versicherungseinrichtungen, Verkehrsinfrastruktur sowie Post- und Fernmeldeanlagen sind Eigentum der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien und ihrer Gebietskörperschaften. Sie dürfen weder verkauft noch anderweitig in privates oder betriebliches Eigentum übertragen werden. Die verantwortlichen Gebietskörperschaften stellen unter Berücksichtigung sicherheitspolitischer, sozialer und ökologischer Belange den offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Infrastruktureinrichtungen sicher.

  • Soeben eingereicht:


Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!