Justiz und Polizei

  • Liebe Landsleute,


    Präsident Tesla hat mich heute zur Ministarka pravde (Justizministerin) ernannt. Ich möchte hier meine kommenden Aufgaben und Ziele skizzieren:


    1. Überarbeitung des Strafgesetzbuches
    2. Aufbau von Polizei und Grenzschutz und Schaffung der hierfür erforderlichen rechtlichen Grundlage


    Zum Punkt (2) gab es eine Diskussion darüber, inwieweit die Republiken polizeiliche Kompetenzen erhalten sollen. Bislang ist die Innere Sicherheit alleinige Bundeszuständigkeit.


    Angesichts der Tatsache, dass einige Republiken derzeit führungslos sind, ist die Polizei offensichtlich beim Bund sehr gut aufgehoben. Es spricht aber nichts dagegen, mittel- oder langfristig einige Zuständigkeiten abzugeben. Welche Bereiche der polizeilichen Aufgaben sollten den Republiken übertragen werden?

  • Vorschlag: Deutliche Trennung der Kompetenzen bei umfangreicher Aufgabenübertragung an die Republiken



    Bundeszuständigkeiten:
    - Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs des Justizwesens
    - Grenzschutz und Zollpolizei
    - Sicherung des See- und Luftraumes
    - Terrorabwehr
    - Verfolgung republiküberschreitender Straftaten und Unterstützung bei Anforderung durch die Republiken


    Republikszuständigkeiten:
    - alles andere

  • Ich greife das Thema wieder auf und habe einen Namen für die "Bundespolizei":


    нandarmerija (Жандармерија)


    Zuständigkeiten:
    - Personen- und der Objektschutz von Dienstgebäuden des Bundes;
    - Grenzschutz und Zollangelegenheiten;
    - Sicherung des See- und Luftraumes sowie republiküberschreitender Verkehrswege;
    - Koordinierung und Hilfeleistung bei Katastrophen;
    - Terrorabwehr;
    - Verfolgung politisch motivierter oder republiküberschreitender Straftaten und Unterstützung bei Anforderung durch die Republiken.


    In den Republiken besteht dann jeweils eine Policija (Полиција) bzw. sonstige Behörden für alles andere:
    - Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Republik;
    - Verfolgung und Verhütung von Straftaten, soweit diese nicht in den Aufgabenbereich der нandarmerija fallen;
    - Sicherrung der nationalen Verkehrswege, der Umwelt und der natürlichen Ressourcen;
    - Betreuung und Überwachung von Veranstaltungen;
    - Vollzugshilfe für andere Sicherheitsorgane.

  • Die Bundesregierung hat soeben ein Verfassungsänderungsgesetz eingebracht, welches eine Reform der Polizei erst möglich macht. Bislang liegt die gesamte öffentliche Sicherheit in den Händen des Bundes.

  • Das „ПТЈ“ steht übrigens für „Против терориÑтичка јединица“ (Anti-Terror-Einheit).


    Die Bilder stammen von der serbischen Regierung.

  • Zitat

    Original von Dr. Bogdan Savic
    Wird die нandarmerija paramilitärisch dem Verteidigungsministerium bzw. dem Militär unterstehen?


    Da halte ich eigentlich nichts von. Die нandarmarija ist nicht zur Landesverteidigung bestimmt, sondern für die innere Sicherheit, was wiederum Kompetenz des Innenministeriums ist.

  • Zitat

    Original von Slobodan Tesla
    Die нandarmarija ist nicht zur Landesverteidigung bestimmt, sondern für die innere Sicherheit, was wiederum Kompetenz des Innenministeriums ist.


    Völlig richtig.


    Historisch betrachtet hat die "Gendarmerie" tatsächlich militärische Wurzeln, weil früher die Armee auf dem Lande für Ordnung sorgte ("Polizei" gab es zunächst nur in den Städten). Aber da die нandarmarija polizeiliche Aufgaben hat, ist sie ausdrücklich unabhängig vom Militär.

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