Fragen an den Wahlleiter

  • Sehr geehrter Herr Wahlleiter,


    nach der abgeschlossenen Wahl bleiben mir ein paar Fragen, die ich gerne von Ihnen beantwortet hätte:


    1.: Wie viele Sitze hat das Parlament in diesem Jahr?


    2.: Darf die DS überhaupt den 2. Sitz besetzen?


    3.: Dürfte Herr Saulich überhaupt für die DS ins Parlament einziehen?

  • 1. Die Verfassung bestimmt das sich die Skupstina aus 5 bis 11 Abgeordneten zusammensetzt. Das Wahlgesetz bestimmt dann die Zahl auf 5.


    2. Nach Einschätzung der Wahlleitung nicht. Die Regelung zum Benennen von Abgeordneten im Wahlgesetz gilt nur, wenn ein Abgeordneter aus der Partei/Listenverbindung ausgtreten ist und/oder seinen Hauptsitz nicht mehr in Severanien hat. Sie gilt aber nicht, wenn auf der Liste schon vorher zu wenig Personen draufstanden. Damit darf die DS meiner Meinung nach ihren 2. Sitz nicht besetzen.


    3. Das wäre zu prüfen. Herr Saulic stand ja auf der Liste der Jedinstvo, daher sehe ich es als schwierig an, wenn er nun für eine andere Partei in die Skupstina einziehen würde. Was ohnehin wie unter Punkt 2 erläutert eher nicht möglich sein dürfte.


    Ich hoffe Ihre Fragen sind damit soweit beantwortet?

  • Widersprechen sich der erste und der zweite Punkt nicht? Wenn die Verfassung eine Mindesgröße von fünf Abgeordneten vorsieht, und das Wahlgesetz die Zahl auf genau fünf festlegt, dann muss eine rechtmäßige Skupstina aus genau fünf Abgeordneten bestehen, oder genauer gesagt, eine Vakanz darf nicht dauerhaft auftreten. Der vakante Sitz muss also auf jeden Fall besetzt werden.

  • Zitat

    Original von Ivan Todorovski
    Widersprechen sich der erste und der zweite Punkt nicht? Wenn die Verfassung eine Mindesgröße von fünf Abgeordneten vorsieht, und das Wahlgesetz die Zahl auf genau fünf festlegt, dann muss eine rechtmäßige Skupstina aus genau fünf Abgeordneten bestehen, oder genauer gesagt, eine Vakanz darf nicht dauerhaft auftreten. Der vakante Sitz muss also auf jeden Fall besetzt werden.


    Die Mindestgröße legt ja lediglich fest, wieviele Abgeordnete zu wählen sind. Will ja schließlich niemand, dass wir z. B. die Parlamentsgröße auf "1" festlegen und völlig narrenfrei agieren.
    Dagegen ist eine Vakanz eben nicht dauerhaft ausgeschlossen, wenn z. B. keine der vertretenen Parteien über genügend Nachrücker für ausscheidende Mitglieder verfügt.
    Dass eine Partei mit 45 % Wählerstimmen keine 2 Abgeordneten auf ihre Liste bekommen hat, kann nun nicht nachträglich durch einen Rechtsbruch umgangen werden.

  • Zitat

    Original von Ivan Todorovski
    Der vakante Sitz muss also auf jeden Fall besetzt werden.


    Das mag man halten wie man will, es gibt auf jeden Fall keine gesetzliche Grundlage dafür.
    Die Nachrückregelung im Wahlgesetz beziehen sich explizit nur auf Abgeordnete, die aus ihrer Partei ausgetreten sind bzw. aus der Listenverbindung oder ihren Hauptwohnsitz nicht mehr in Severanien haben. Das war meines Wissens auch die Grundlage für die Nachrücker in der letzten Skupstina, obwohl diese nicht auf der Liste standen, bei der 3 von 5 Abgeordneten ihre Staatsbürgerschaft verloren haben und damit auch ihren Hauptwohnsitz hier nicht mehr haben konnten.
    Ich empfehle ihnen diesen Abschnitt:

    Zitat


    (7) Ein Abgeordneter verliert seinen Sitz, wenn er aus der Partei oder Listenverbindung austritt oder seinen Hauptwohnsitz nicht mehr in Severanija hat. Die betroffene Partei oder Listenverbindung kann dann einen neuen Angeordneten benennen.


    Es mag sein, das das Gesetz hier eine Lücke aufweist, aber so steht es geschrieben und so gilt es.
    Meiner Ansicht nach und da stimme ich mit Gospodina Jovic überein, ein Nachbenennen wäre mangels gesetzlicher Grundlage für dieses Nachrücken Rechtsbruch.

  • Was für ein Recht wird denn gebrochen? Meines Erachtens muss eine Regelung bzw. ein Recht bestehen um gebrochen zu werden. Existiert keine Regelung, spricht man von einer Gesetzeslücke, welche ausgenutzt werden kann. Und dies liegt vor.

  • Zitat

    Original von Petro Juric
    Was für ein Recht wird denn gebrochen? Meines Erachtens muss eine Regelung bzw. ein Recht bestehen um gebrochen zu werden. Existiert keine Regelung, spricht man von einer Gesetzeslücke, welche ausgenutzt werden kann. Und dies liegt vor.


    So läuft das nicht in einem Rechtsstaat. Nur weil keine entsprechende Regelung existiert, die das verbietet, beschließt die Skupstina ja auch nicht Ihre Verurteilung zum Tode.


    Es geht hier auch um Auslegung. Da das Wahlgesetz nur in einem speziellen Fall ein Nachrücken vorsieht, muss man davon ausgehen, dass dies der einzige ist. Man kann sich ja nicht beliebige Fälle hinzudichten.

  • Zitat

    Original von Petro Juric
    Was für ein Recht wird denn gebrochen? Meines Erachtens muss eine Regelung bzw. ein Recht bestehen um gebrochen zu werden. Existiert keine Regelung, spricht man von einer Gesetzeslücke, welche ausgenutzt werden kann. Und dies liegt vor.


    Es gibt keine Gesetzeslücke, die eine nachträgliche Erweiterung der Liste zulässt. Im Gegenteil: Dass eine Liste aufgestellt werden muss und sich nicht einfach nur Parteien ohne Nennung ihrer Kandidaten zur Wahl stellen können, spricht doch eine deutliche Sprache.


    Und wie Gospodin Stamenkovic richtig anmerkte: Eine Partei kann laut Gesetz nur dann einen neuen Angeordneten benennen, wenn ein Abgeordneter seinen Sitz verliert.

  • Zitat

    3. Das wäre zu prüfen. Herr Saulic stand ja auf der Liste der Jedinstvo, daher sehe ich es als schwierig an, wenn er nun für eine andere Partei in die Skupstina einziehen würde. Was ohnehin wie unter Punkt 2 erläutert eher nicht möglich sein dürfte.


    Dann wäre es sehr schön gewesen, wenn man mich zumindest darüber informiert hätte, das ich auf der Liste stehe.

  • Ich gebe zu, die Gesetzeslage scheint keine Nachnominierung möglich zu machen. Dann sind diese Gesetze aber verfassungswidrig. Die Verfassung schreibt eindeutig vor, dass die Skupstina aus mindestens fünf Mitgliedern zu bestehen hat. Dafür muss das Gesetz Sorge tragen. Tut es das nicht, widerspricht es den Forderungen der Verfassung.


    Eine gerichtliche Prüfung wäre wünschenswert.

  • Zitat

    Original von Laza Saulic
    Dann wäre es sehr schön gewesen, wenn man mich zumindest darüber informiert hätte, das ich auf der Liste stehe.


    Ähm, dass stand tagelang im Forum.

  • Ich habe ehrlich gesagt überhaupt nicht darauf geachtet, weil ich weder damit gerechnet habe, dass ich aufgestellt werde, noch überhaupt den Wunsch verspürt habe. Ich kann mich ehrlich gesagt auch nicht erinnern, dass ich diesen Wunsch geäußert habe. Wenn dem doch so sein sollte, wäre ich zumindest sehr überrascht.


    Da bisher auch noch niemand mit der Bitte, das DS-Mandat zu übernehmen, an mich herangetreten ist, finde ich diese Diskussion sowie die Vorwürfe hier zu teilen sehr überspitzt.

  • Zitat

    Original von NataŠ¡a Jović
    Ähm, dass stand tagelang im Forum.


    In mehreren Foren. Komisch, dass erst Widerspruch kommt, wenn die Wahl vorbei ist und Ihr Listenplatz nicht zieht.


    Zitat

    Original von Ivan Todorovski
    Ich gebe zu, die Gesetzeslage scheint keine Nachnominierung möglich zu machen. Dann sind diese Gesetze aber verfassungswidrig. Die Verfassung schreibt eindeutig vor, dass die Skupstina aus mindestens fünf Mitgliedern zu bestehen hat. Dafür muss das Gesetz Sorge tragen. Tut es das nicht, widerspricht es den Forderungen der Verfassung.


    Eine gerichtliche Prüfung wäre wünschenswert.


    Zunächst haben Sie natürlich Recht: Es sollte rasch ein Richter gewählt werden.


    Wenn man nun von einer fünfsitzigen Skupstina ausgeht, von der ein Sitz der DS dauerhaft vakant bleibt, dann haben wir Gesetzes- und Verfassungskonformität. Auch wenn es der DS wohl nicht gefällt, aber die Gesetze gibt es schon länger als die DS. ;)

  • Zitat

    Original von Laza Saulic
    Dann wäre es sehr schön gewesen, wenn man mich zumindest darüber informiert hätte, das ich auf der Liste stehe.


    Gospodin Saulic, die Liste stand die ganze Zeit bis vor der Einreichung so im internen Jedinstvo-Besprechungsraum? ?( ?(
    Jedes Jedinstvo-Mitglied was Zugang zu diesem Raum hatte hätte die Liste einsehen können.

  • Zitat

    Original von Ivan Todorovski
    Ich gebe zu, die Gesetzeslage scheint keine Nachnominierung möglich zu machen. Dann sind diese Gesetze aber verfassungswidrig. Die Verfassung schreibt eindeutig vor, dass die Skupstina aus mindestens fünf Mitgliedern zu bestehen hat.


    Das ist überhaupt nicht verfassungswidrig.


    Angenommen, es würden durch Wahl alle fünf Mandate besetzt, aber während der Legislaturperiode gingen massig Leute von Board und es gäbe nicht genug Nachrücker. Dann wäre nach Ihrer Auffassung das Parlament an sich verfassungswidrig.


    Zudem hat die SkupŠ¡tina nicht einfach nur "mindestens fünf und höchstens elf Mitglieder", sondern "mindestens fünf und höchstens elf Mitglieder, die auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechts für einen Zeitraum von vier Monaten direkt und geheim gewählt werden". Entscheidend ist also die Wahl an sich.

  • Zitat

    Original von Boris Pantelic
    Gospodin Saulic, die Liste stand die ganze Zeit bis vor der Einreichung so im internen Jedinstvo-Besprechungsraum? ?( ?(
    Jedes Jedinstvo-Mitglied was Zugang zu diesem Raum hatte hätte die Liste einsehen können.


    Auch nach der VÖ der Liste war noch genug Zeit, um Widerspruch anzumelden. Ggf. hätte unsere Partei die Liste reduzieren müssen, aber es kam ja keinerlei Aussage hierzu.

  • Zitat

    Original von Slobodan Tesla
    Wenn man nun von einer fünfsitzigen Skupstina ausgeht, von der ein Sitz der DS dauerhaft vakant bleibt, dann haben wir Gesetzes- und Verfassungskonformität. Auch wenn es der DS wohl nicht gefällt, aber die Gesetze gibt es schon länger als die DS. ;)


    :applaus:


    Genau so ist es.


    Ich verstehe auch die Aufregung nicht. Wir haben mangelhafte Gesetze und eine Verfassung, die u.a. dank aufgeblähter Bundesexekutive die Republiken hemmt - da sind klare Mehrheiten doch gut.


    Und inhaltliche Kritik am Verfassungsentwurf konnte ich von Seiten der DS nicht entdecken, nur ein festbeißen an Begriffen.

  • Dann muss ich mich eben nochmal wiederholen:



    Zitat

    Ich habe ehrlich gesagt überhaupt nicht darauf geachtet, weil ich weder damit gerechnet habe, dass ich aufgestellt werde, noch überhaupt den Wunsch verspürt habe. Ich kann mich ehrlich gesagt auch nicht erinnern, dass ich diesen Wunsch geäußert habe. Wenn dem doch so sein sollte, wäre ich zumindest sehr überrascht.


    Da bisher auch noch niemand mit der Bitte, das DS-Mandat zu übernehmen, an mich herangetreten ist, finde ich diese Diskussion sowie die Vorwürfe hier zu teilen sehr überspitzt.

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