• Zitat

    Original von Dr. Bogdan Savic
    Was mir grad aufgefallen ist:



    Keine Wahl durch die Einwohner? ;)


    Vielleicht Vorschlag der Bewohner... Die vesteranische Exekutive sollte aber auch die Option haben, ungeeignete Kandidaten abzulehnen.

  • Bitte schön, dann baue ich die eine Änderung im Absatz 4 ein:




    Wie schon gesagt, ändern könnte man sie später immernoch.
    Noch eine Frage der Oblasti, soll deren Gebietsgrenzen per Verordnung eingefügt werden, oder regeln wir das einfach so durch die Kartographieabteilung der Universität?

  • In der Verfassung steht doch nicht, dass der Premijer nach Verabschiedung neu gewählt werden muss. Nichtsdestowenigertrotz ist es natürlich sinnvoll, eine Abstimmung zu starten.


    Ich schlage eine geheime, dreitätige Abstimmung im Anschluss an die Wahl des Premijers vor.

  • Um mal gleich den ersten Widerspruch zur geplanten Bundesverfassung aufzudecken:


    Zitat


    - hat die Leitung über die Polizei der Republik Vesteran;


    Laut Bundesverfassung ist Sicherheit Bundessache. Damit ist das Thema für eine Debatte auf Bundesebene für den Bundesrat schon mal Vorprogrammiert.


    Ich könnten mir Vorstellen Bund, Äußere Sicherheit und republiksübergreifende Kriminalität. Republiken innere Sicherheit.


  • Der Bund ist zuständig für die "Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, der Rechtspflege und des Strafvollzugs". Damit ist klar, wer die Weisungsbefugnis hat. Nur ist es kaum vorstellbar, dass die Polizei des Bundes Vekehrskontrollen auf vesteranischen Landstraßen vornimmt.


    Die Regelung ist also keinesfalls ein Widerspruch, sondern Grundlage für Debatten im Bundesrat über die Ausgestaltung eines Polizei-(Rahmen-)Gesetzes, wo die Kompetenzen klar abgegrenzt werden können.


    Abgesehen davon sehe ich (sim-off) nichts kontraprdouktive daran, wenn sich bei einer Ermittlung Landespolizei und "FBI" frei nach US-Krimiserien ins Gehege kommen und über Zuständigkeiten streiten. ;)

  • Wenn ein Gesetz dem Land Kompetenz abtritt, geht das. Jedoch legt die Bundesverfassung klar fest, was Kompetenz der Republiken ist. Sicherheit ist nicht dabei. Daher wird das Thema bei der ersten Sitzung des Bundesrates debattiert werden müssen.

  • Ich gebe dem Genossen Savić hier Recht: Die Formulierungen sind widersprüchlich. Eine Änderung der neuen Bundesverfassung oder die Streichung der Klausel in der vesteranischen Verfassung durch das Oberste Gericht ist hier unerlässlich.

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