Verfassungsänderungsgesetz zur Amtszeit des Präsidenten – Sitzung 25-04

  • Verfassungsänderungsgesetz zur Amtszeit des Präsidenten

    §1 - Umfang der Änderung



    Artikel 13 der pelagonischen Verfassung soll wie folgt geändert werden:

    "Im Falle des Todes, des Rücktritts, des Ablaufs der Amtszeit oder einer dauernden Verhinderung des Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien, sein Amt auszuüben, übernimmt der Vorsitzende der Volksversammlung das Amt des vorläufigen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien.

    Die Wahl des neuen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien muss innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach der Amtsübernahme durch den vorläufigen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien durchgeführt werden."

    §2 - Inkrafttreten



    Die neue Verfassung tritt am Tag nach ihrem Beschluss in Kraft.


    Die Präsidentin hat das Wort.

    Никола Михајлов
    Nikola Mihajlov
    Domovina

    Rat-tat-tat-tat, tat-ta-tat, like that, and
    I never hesitate to put a Ratelonian on his back


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