Gemäß Beschluss der Skupstina vom 15.01.2008 wird hiermit eine Volkszählung durchgeführt.
Die Volkszählung dauert 5 Tage.
Wer sich nicht an dieser Volkszählung beteiligt verliert seine Staatsbürgerschaft.
Die Angaben, die bei der Volkszählung gemacht werden müssen sind die gleichen die zum Erlangen der Staatsbürgerschaft benötigt werden, nähere Angaben finden Sie im Staatsbürgerschaftsgesetz