DOM REPUBLIKE KAYSTERAN
HAUS DER REPUBLIK KAYSTERAN
ERÖFFNUNG EINER KOMBINIERTEN PARLAMENTARISCHEN DEBATTE
Gemäß §3 des aktuellen Geschäftsordnungsgesetzes eröffne ich, Miloš Petrović, Hauspräsident, hiermit eine kombinierte Debatte zu folgenden zusammenhängenden Vorlagen:
- Antrag [2025-01]: "Gesetz zur Aufhebung des Geschäftsordnungsgesetzes (GoG)"
- Antrag [2025-02]: "Geschäftsordnung des Hauses der Republik"
BEGRÜNDUNG DER KOMBINIERTEN BEHANDLUNG:
Die beiden Anträge stehen in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang, da der erste Antrag das bisherige Geschäftsordnungsgesetz aufhebt und der zweite Antrag die neue Geschäftsordnung als eigenständiges Regelwerk etabliert.
VERFAHREN:
Die kombinierte Debatte beginnt heute, 23. Mai 2025, 18:43 Uhr und endet gemäß §3 Absatz 4 des GoG am 28. Mai 2025, 18:43 Uhr.
Ich erteile zunächst dem Antragsteller Marko Boban das Wort zur Vorstellung beider Anträge. Anschließend folgt die allgemeine Aussprache zu beiden Vorlagen. Nach Abschluss der Debatte werden die Anträge in getrennten Abstimmungen zur Entscheidung gestellt.
Alle Mitglieder des Hauses sind aufgerufen, sich an der Debatte zu beteiligen.
23. Mai 2025
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Miloš Petrović
Hauspräsident
Gesetz zur Aufhebung des Geschäftsordnungsgesetzes (GoG)
Artikel 1 – Aufhebung
Das Geschäftsordnungsgesetz (GoG) wird aufgehoben.
Artikel 2 – Übergangsregelung
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes verliert das Geschäftsordnungsgesetz seine Gültigkeit. Die Geschäftsordnung des Hauses der Republik wird fortan als eigenständiges Regelwerk durch das Haus selbst beschlossen und angepasst.
Artikel 3 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
und
Geschäftsordnung des Hauses der Republik
Beschlossen durch das Haus der Republik Kaysteran
I. Allgemeines
I.1 Diese Geschäftsordnung regelt die Arbeitsweise, Abläufe und Verfahrensregeln des Hauses der Republik.
I.2 Mitglied des Hauses ist jede Person mit severanischer Staatsbürgerschaft und gemeldetem Wohnsitz in der Republik Kaysteran.
I.3 Abstimmungsberechtigt ist, wer seit mindestens 14 Tagen dort gemeldet ist.
II. Vorsitz
II.1 Der oder die Vorsitzende des Hauses der Republik trägt den Titel Vorsitzende(-r) des Hauses
In den Amtssprachen lauten die Bezeichnungen:
– severo-kayisch: Predsjedavajući Doma / Predsjedavajuća Doma
– centar-kayisch: Govornik Doma / Govornica Doma
II.2 Der Vorsitz leitet die Sitzungen, übt das Hausrecht aus und vertritt das Haus nach außen. Ist das Amt vakant, übernimmt der oder die Präsident(in) Kaysterans vorübergehend die Aufgaben.
II.3 Die Wahl des Vorsitzes erfolgt immer nach dem Abschluss der Wahlen zum Amt des kaysteranischen Präsidenten und wird von diesem als erste Amtshandlung geleitet. Sollte das Amt des Präsidenten vakant sein, kann auch sein(e) Vertreter(in) diese Wahlen einleiten, sollte der Vorsitz mehr als sechs Monate nicht mehr neu gewählt worden sein.
II.4 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Wählbar sind alle Mitglieder.
II.5 Der Vorsitz bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
II.6 Bei Rücktritt, Fernbleiben über 21 Tage oder Verlust der Mitgliedschaft übernimmt der oder die Präsident(in) Kaysterans bis zur Neuwahl.
III. Anträge, Debatten und Abstimmungen
III.1 Anträge können von jedem Mitglied schriftlich eingebracht und an einem vorgesehenen Ort veröffentlicht werden. Sie sind zeitnah zu behandeln.
III.2 Über Anträge wird nach vorangehender Debatte abgestimmt. Wahlen erfolgen ohne Aussprache. Debatten und Abstimmungen sind im Verfahren entsprechend zu kennzeichnen.
III.3 Debatten dauern regulär fünf Tage. Auf Antrag eines Mitglieds oder der Regierung kann die Dauer auf bis zu 14 Tage verlängert werden.
III.4 Abstimmungen und Wahlen dauern fünf Tage. Sie können vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist.
III.5 Zulässige Abstimmungsoptionen sind:
– Za (Dafür), Protiv (Dagegen), Suzdržano (Enthaltung)
– alternativ: Da, Ne, Uzdržavanje
III.6 Ein Antrag gilt als angenommen, wenn mehr Mitglieder zustimmen als ablehnen. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Es muss mindestens eine Ja-Stimme abgegeben worden sein.
III.7 Angenommene Gesetzesvorschläge sind dem Präsidenten oder der Präsidentin der Republik zur Ausfertigung zu übermitteln.
IV. Hausordnung und Sanktionen
IV.1 Der Vorsitz führt das Hausrecht.
IV.2 Mitglieder und Besucher haben sich respektvoll zu verhalten. Untersagt sind insbesondere:
– Beleidigungen oder Herabwürdigungen,
– Sachbeschädigungen,
– Störungen der Sitzungen,
– unbefugte Äußerungen im Sitzungssaal.
IV.3 Rederecht haben die Mitglieder sowie Personen, die vom Vorsitz zugelassen wurden.
IV.4 Verstößt ein Besucher gegen die Ordnung, kann der Vorsitz Hausverbot erteilen.
IV.5 Verstößt ein Mitglied trotz Ermahnung gegen die Ordnung, kann es sanktioniert werden.
IV.6 Zulässige Sanktionen sind:
– Verhängung eines Strafgeldes,
– zeitweiliger Entzug des Rederechts (maximal 14 Tage).
IV.7 Ein Entzug des Stimmrechts ist nicht zulässig.
V. Schlussbestimmungen
V.1 Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Annahme durch das Haus der Republik in Kraft.
V.2 Sie ersetzt alle bisherigen Regelungen zur inneren Ordnung des Hauses.