Gesetz über die Wahl des Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien
Člen 1
Dieses Gesetz regelt die Wahl des Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien.
Člen 2
Wahlberechtigt sind alle Bürger, die seit mindestens zwei Wochen ihren Hauptwohnsitz in der Volksrepublik Pelagonien haben und die Staatsbürgerschaft der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien besitzen.
Člen 3
Kandidieren können alle Personen, die das aktive und passive Wahlrecht der Volksrepublik Pelagonien besitzen. Die Kandidaturen müssen spätestens eine Woche vor Wahlbeginn öffentlich bekanntgegeben werden. Kandidaten können ihre Kandidatur jederzeit zurückziehen.
Člen 4
Die Volksversammlung bestimmt einen Wahlleiter, der die Wahl organisiert und das Ergebnis unmittelbar nach Wahlschluss verkündet. Tut sie das nicht kann die Bundeswahlleitung, dies übernehmen.
Člen 5
Alle Wahlberechtigten müssen spätestens zwei Wochen vor der Wahl über den Termin informiert werden. Die Benachrichtigung dient gleichzeitig als Wahlberechtigung.
Člen 6
Die Wahl dauert fünf Tage und beginnt mit der offiziellen Eröffnung durch den Wahlleiter. Sie kann vorzeitig beendet werden, wenn alle Wahlberechtigten abgestimmt haben.
Člen 7
Der Präsident wird in allgemeiner, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl gemäß der Verfassung gewählt. Die Wahl findet frühestens 21 Tage und spätestens 7 Tage vor Ablauf der sechsmonatigen Amtszeit statt, es sei denn, eine Amtsenthebung oder ein Rücktritt machen einen früheren Termin erforderlich. Der neugewählte Präsident übernimmt sein Amt nach Ablauf der Amtszeit seines Vorgängers.
Člen 8
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Da erneut der Präsident "abhanden" gekommen ist, schlage ich vor durch ein Wahlgesetz in Zukunft Wahltermine durch die Volksversammlung ansetzen zu können. Zwar ist die Regelung nicht eindeutig, dass der President oder ein Minister dies zu veranlassen hätte, aber damit hätten wir Rechtssicherheit und zudem kann der Bund ebenfalls die Wahlen ausschreiben, sollte die VV ihren Pflichten nicht nachgekommen sein.