Geändert werden soll Artikel 5.
Verfassungsänderungsgesetz Volksversammlung
§1 - Umfang der Änderung
Artikel 5 der pelagonischen Verfassung soll wie folgt geändert werden:
"Die Volksversammlung umfasst alle Bürger der Volksrepublik Pelagonien, die seit mindestens 14 Tagen ihren Wohnsitz in Pelagonien haben."
§2 - Inkrafttreten
Die neue Verfassung tritt am Tag nach ihrem Beschluss in Kraft.
Stimmen Sie mit Da oder Ne. Die Abstimmung dauert fünf Tage.