[Aussprache]Verfassungsverwaltungsreform A&P

  • Verehrte Abgeordnete,


    die Regierung hat folgendes beantragt:


    Der Abgeordnete Todorovski hat Aussprache beantragt.
    Die Aussprache ist eröffnet und dauert mindestens zwei Tage.

  • Ein paar Worte zur Begründung.
    In unserem Land herrscht ein ziemlich starker Personalmangel. Die Zusammenlegung gibt uns die Chance die Föderalebene mit 2 Republikpräsidenten zu aktivieren, statt mit 3en. Woher die kommen werden steht jedoch auch noch nicht fest.
    Pelagonien und Aressinien waren historisch sehr lange ein gemeinsames Land und wurden erst durch die Vereinigung zu Severanien künstlich getrennt.


    Des weiteren sind beide Länder noch so gut wie nicht kulturell erforscht und eine Zusammenlegung würde die spärlichen Bemühungen und die gemeinsame Geschichte schneller zu einem stimmigen Kulturkozept führen als 3 Teilrepubliken.


    Gibt es noch Fragen?

  • Eine gewisse Begründung der Regierung für diesen Schritt ist damit gegeben, wenn sie mich auch nicht recht überzeugt.


    Ich frage mich trotzdem, ob der Vorgang überhaupt mit den Grundsätzen der Verfassung in Einklang steht. Schließlich ist dort nicht umsonst die Rede von "souveränen Teilrepubliken". Woraus leiten Regierung und Parlament also die Vollmacht ab, die Souveränität der beiden Republiken derart beschränken, sie in ihrer unabhängigen Existenz praktisch abschaffen zu wollen? Ich bin der Ansicht, dass dazu mindestens eine Volksabstimmung in den betroffenen Gebieten erforderlich ist.


    Ganz abgesehen davon ist dieser Entwurf mehr als schlampig. Bereits die Überschrift - "Verfassungsverwaltungsreform A&P". Was soll das sein, ein Gesetz? "A&P" in einem offiziellen Dokument? Mir scheint, daran wurde seit dem ersten Referentenentwurf nichts mehr geändert. Außerdem ist die Formulierung "werden in der Verfassung [...] zusammengefasst" sehr schwammig. Die Verfassung sollte meiner Ansicht nach nicht so pauschal, sondern nur konkret verändert werden. Das heißt, alle Textstellen, die entsprechend geändert werden sollen, müssen explizit genannt sein.


    Man möge mich nicht falsch verstehen: Als glühender pelagonischer Nationalist trete ich zwar für die fortdauernde Unabhängigkeit meiner Heimat ein, sehe aber andererseits die Gründe, die für eine erneute Vereinigung mit den aressinischen Brüdern sprechen. Trotzdem, auf diese Weise - über den Kopf der Völker hinweg und auf äußerst fragwürdige Art - kann das nicht geschehen.

  • Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, müsste in jedem Fall ein Referendum folgen.


    Was die Form des Antrages angeht, würde ihnen eine überarbeitete Version der Verfassung mit markierten Änderungen anstelle dieses Antrages entgegen kommen?


    Die Zentralregierung ist ganz besonders an der Beteiligung u.a. der pelagonischen Volksgenossen allen voran ihre politische Elite, die sie hier representieren, interessiert und ist gerne offen gegenüber Alternativvorschlägen, um das andauernde politische Aktivitätsproblem anzugehen.


    Eine Vereinigung stärkt ihre beiden Positionen ebenfalls gegenüber Vesteran, dass seit der Gründung der Föderation eine dominierende Rolle eingenommen hat.


    Es spricht ebensowenig etwas dagegen, dass die beiden Teilrepubliken, sollte der Wunsch später aufkommen, sich wieder in zwei seperate Länder spalten.


    Wir können zudem in den betroffenen Regionen vorab eine Umfrage starten, dessen Ergebnis wir als ausschlaggebend bewerten, jedoch ist bei dieser Änderung ein Referendum lediglich in Aressinien und Pelagonien von der Verfassung aus bedauerlicherweise nicht vorgesehen.

  • Ich bin hin- und hergerissen. Die Argumente des Gospodin Todorovski klingen absolut einleuchtend. In mir kämpfen ebenso der Wille zur Aufrechterhaltung der Souveränität beider Republiken gegen die Vernunft.

  • Die Teilrepubliken geben sich ja selbst eine Verfassung. Eventl. ist es möglich die Option der Teilung dort einzufügen.


    An sonsten ich stimme zu, dass eine überarbeitete Verfassung mit markierten Änderungen präsentiert werden sollte.


    Ebenso, sollte bei der Gelegenheit vielleicht ein Absatz eingefügt werden, der die interne Neugliederung ausgehend von der Bevölkerung der betroffenen Teilrepubliken regelt und ermöglicht.

  • Möglicherweise entscheidet sich die Zukunft Pelagoniens und Aressiniens in Caskar. Sollten sich die dortigen staranischen Volksgenossen entgültig dazu entschließen, unserer Republik beizutreten, erschiene mir im Gegenzug eine Verschlankung unserer internen Strukturen - also eine Wiedervereinigung von Aressinien und Pelagonien - sinnvoller, als sie mir jetzt erscheint.

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