Sozialversicherungsgesetz

  • Folgender Antrag steht zur Debatte:



    Der Antragsteller hat das Wort.

    Димитар Илиевски
    Претседател на Советот на народни комесари


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  • Liebe Genossen,


    mit dem o.g. Entwurf sollen die Bürger unseres Landes im Alter und bei Erwerbslosigkeit abgesichert sein. Dabei soll es zwei beitragsfinanzierte Leistungen geben:


    a) die Alterspension nach 65 Jahren oder nach 40 Beitragsjahren und
    b) Erwerbslosengeld für Personen, die noch keinen Anspruch auf Alterspension haben und aufgrund von Erwerbslosigkeit, Krankheit oder Mutterschaft nicht erwerbstätig sind.


    Die Alterspension beträgt nach 40 Beitragsjahren 60 Prozent des Bruttoerwerbseinkommens bzw. im Schnitt nach 32 Arbeitsjahren (simoff: Durchschnitt in Bulgarien) 48 Prozent des Bruttoerwerbseinkommens. Bei 20 Prozent Pensionisten 45 Prozent Erwerbstätige (Anteil an der Gesamtbevölkerung) wird der Beitragssatz bei 21,6 Proent liegen.


    Das Erwerbslosengeld ist eine befristete Leistung, im Anschluss daran sollte es eine steuerfinanzierte Absicherung geben. Bei Krankheit ist das Erwerbslosengeld eine Entgeltersatzleistung, Behandlungskosten selbst sollen durch Steuern finanziert werden.


    Alterspension und Erwerbslosengeld zusammen dürften einen Gesamtbeitrag von 28 Prozent ausmachen.


    Ich bitte um Zustimmung.

    Димитар Илиевски
    Претседател на Советот на народни комесари


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  • Ergänzung in § 6.


    Димитар Илиевски
    Претседател на Советот на народни комесари


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