ZitatAlles anzeigen
Währungseinführungsgesetz
§ 1
Artikel 6 der Verfassung wird wie folgt geändert:
Die severanische Währungseinheit ist der Talir. Er ist in 100 Para eingeteilt.
§ 2
Die Änderung wird mit ihrer Verabschiedung gültig.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!