Liebe Mitbürger,
Der Alkoholmissbrauch hat sich in Aressinien zu einer wahren Landplage entwickelt. Jugendliche verfallen zunehmend dem Alkoholismus und ganze Familien werden durch diese Geisel ruiniert. Schon der Koran warnt vor seinen Gefahren: „Ihr Gläubigen! Wein, das Losspiel, Opfersteine und Lospfeile sind ein wahrer Greuel und Teufelswerk. Meidet es! Vielleicht wird es euch dann wohl ergeben.“ (Sure 5:90)
Doch auch Nichtgläubige können ihre Augen kaum vor den sozialen und gesundheitlichen Folgen dieser Produkte verschliessen. Aus diesem Grund habe ich dieses Gesetz zur Kontrolle des Alkoholkonsums eingereicht.
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Gesetz zur Kontrolle des Alkoholkonsums
§ 1 Jugendschutz
(1) Der Verkauf und der Ausschank von alkoholhaltigen Produkten an Jugendliche unter 25. Jahren ist untersagt.
§ 2 Verkauf von Alkohol in Geschäften
(1) Alkohol darf nur in Geschäften verkauft werden, wenn die Eigentümer hierfür eine speziale Lizenz erworben haben.
(2) Verstösse gegen § 1 werden mit dem sofortigen Entzug der Lizenz geahndet.
(3) Alkoholische Produkte dürfen in einem Geschäft nur in einem vom Rest des Geschäftes abgetrennten Bereich verkauft werden.
(4) Alkoholische Produkte dürfen nur zwischen 4 Uhr Nachmittags und 9 Uhr Abends verkauft werden
§ 3 Verkauf von Alkohol in Gaststätten
(1) Alkohol darf nur ausgeschenkt werden, wenn die Betreiber der Gaststätte hierfür eine speziale Schankgenehmigung erworben haben.
(2) Verstösse gegen § 1 werden mit dem sofortigen Entzug der Schankgenehmigung geahndet.
(3) Für den Alkoholausschank unter freien Himmel (z.B. bei Musik- oder Sportveranstaltungen) ist eine besondere Genehmigung erforderlich.
(4) Gaststätten dürfen nur bis 12 Uhr Nachts alkoholische Produkte ausschenken.
§ 4 Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit
(1) Der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum ist verboten.
§ 5 Alkoholreklame in der Öffentlichkeit
(1) Werbung und Sponsoringmaßnahmen jeglicher Art für alkoholische Produkte sind verboten.
(2) Das Zeigen von Alkoholkonsum in Film, Fernsehen und anderen Medien ist untersagt.
§ 6 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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