Gesetz über die Staatsgrenze der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien

  • Der folgende Antrag des Vizepräsidenten Ivanković steht zur Debatte. Herr Ivanković wollen sie diesen Antrag noch erläutern?


  • Ja, das möchte ich, Herr Vorsitzender.


    Geschätzte Mitglieder des Bundesrats,


    die Ereignisse der letzten Wochen und Monate haben uns bewiesen, dass die einstigen Annäherungsversuche der Faschistischen Union im Westen nichts als Lug und Trug waren. Sie haben entgegen ihrer Aussagen weder Achtung vor der Souveränität der Sozialistischen Bundesrepublik, der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenzen noch vor der Nichteinmischung in die innersten Angelegenheiten unserer Republiken. Nur dem unerschütterlichen Zusammenhalt unserer Völker ist es zu verdanken, dass der Agent Vsolic vertrieben werden konnte.


    Die Faschistische Union hat mit den Ereignissen der jüngsten Vergangenheit bewiesen, dass auf lange Sicht kein Boden für gutnachbarliche Beziehungen existiert. Um nun einer stabilen Friedensordnung näherzukommen, will der Staat nun in Wahrnehmung seiner souveränen Rechte mit diesem Gesetz die nötigen Voraussetzungen schaffen, die nationale Sicherheit und die territoriale Integrität zu gewährleisten.


    Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung für dieses Gesetzesvorhaben. Danke.

  • Genossen, ich sehe nichts, was diesem Gesetz entgegenstehen würde. Angesichts der Bedrohung durch die Demokratische Union erachte ich ein solches Gesetz als vordringlich geboten.


    Allein in § 15, 4 sollte man noch eine entsprechende Entschädigungsklausel einbauen. Insbesondere dann, wenn grenznahme landwirtschaftschliche Flächen von einer Inanspruchnahme betroffen sind und dadruch die Existenzgrundlage des Eigentümers in Gefahr geraten sollte.

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    Премјера Вестерана a.D., Председника Севераније a.D.
    Vorsitzende der DOMOVINA - Narodna Seljačka Stranka | Präsidentin der Narodna Skupština a.D.

    Staatsministerin für Unionsangelegenheiten a.D. | Ehemaliges Mitglied des Unionsrates
    Upravnika oblasti von Bechtograd a.D. | Gradonačelnika von Prezren a.D.

  • Du weißt dich wirklich für die Interessen deiner Wähler einzusetzen, Genossin, das muss man dir lassen.


    So?


  • *so* War unterwegs. *so*


    Prinzipiell klingt das ganz gut, wenngleich "nach den Rechtsvorschriften" äußerst unbestimmt ist. Das sollte man konkretisieren. Etwas soetwas wie "haben angemessene Entschädigungen zu erfolgen", oder so.


    Sie wollen die rechtschaffenden Bauern doch nicht als Junker disqualifizieren wollen?! Ich frage Sie Genosse: Als Adam grub und Eva spann wo war denn da der Edelmann?

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  • So:


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  • Als "angemessen" würde ich den objektiven Verkehrswert des Grundstücks bzw. des Gebäudes ansetzen. Da gibt es sicherlich Gutachter unserer Universitäten, die das auf wissenschaftlicher Basis ermitteln können.


    Wenn Sie in die "Rechtsvorschriften" einfach Betrag Null reinschreiben, erfolgt die Entschädigung zwar auch nach den Rechtsvorschriften, aber zum deutlichen Nachteil des Besitzers. Zumal es derzeit gar keine Rechtsvorschriften für einen solchen Fall gibt.

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  • Gut, dann will ich auch nicht länger zwischen dem Gesetz stehen, damit wir die Grenzen entsprechend sichern können, gegen die Kriegstreiber.

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