Hier finden Sie die von der Nationalversammlung verabschiedeten Gesetze, Verträge o. Ä.
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Ich verkünde hiermit das folgende Gesetz.
ZitatRevisionsgesetz
§1 Der Gesetzes und Verfassungsstand der Arhiva vom 17. März 2005 wird übernommen und ersetzt alle derzeitigen Gesetze und die aktuelle Verfassung.
§2 Das Gesetz tritt mit der Verkündung in Kraft.
Dieses Gesetz wird als ganzes als verfassungsändernd betrachtet und benötigt eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen sowie eine Mehrheit durch Referendum.
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Ernennung zum Delegierten beim Rat der Nationen
Hiermit bestätige ich Boris Pantelic zum Delegierten der Republika Severanija beim Rat der Nationen. Ich bitte um Leistung des Amtseides.
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"Ich gelobe bei meiner Ehre und meinem Gewissen der Federativna Republika Severanija Treue. Meine Pflichten werde ich zum Nutzen der Bürger erfüllen. Ich werde die Verfassung und die übrigen Gesetze wahren und so arbeiten, dass sie verwirklicht werden."
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Ernennung zur Abgesanden nach Tchino und zum Bedjinger Pakt
Hiermit bestätige ich Porucnik Jasna Nicolic zur Abgesandten in die Volksrepublik Tchino, sowie als Representantin der Republika Severanija im Bedjinger Pakt.
Ein erneuter Amtseid ist nicht notwendig.
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Ernennung des Premijers
Hiermit ernenne ich Dušan Rajic zum Premijer der Republika Severanija.
Ich bitte um den Amtseid. -
Ich gelobe bei meiner Ehre und meinem Gewissen der Federativna Republika Severanija Treue. Meine Pflichten werde ich zum Nutzen der Bürger erfüllen. Ich werde die Verfassung und die übrigen Gesetze wahren und so arbeiten, dass sie verwirklicht werden!
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Wahlen zur Federativna Skupština
Hiermit schreibe ich die Wahlen zur Federativna Skupština vom 05.12.2007-09.12.2007 aus.
Weitere Schritte folgen, sobald die Wahlleitung bestätigt wurde. -
Entlassung des Premijers
Der Premijer Dušan Rajic ist mit sofortiger Wirkung von seinem Amt entlassen, auf Grund der Vernachlässigung seiner Pflichten.
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Hiermit wird folgendes von der Skupstina beschlossenes Gesetz verkündet:
Zitat
Wahlgesetz (WahlG)§ 1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Wahl des Predsednik federacije, die Wahl der Federativna skupština der Federativna Republika Severanija und sowie nichts näheres durch ein Gesetz einer Teilrepublik bestimmt wurde, die Wahl des Predsednik der jeweiligen Republik.§ 2 Wahlleiter
(1) Der Predsednik federacije der Federativna Republika Severanija beauftragt einen Wahlleiter mit der Durchführung der Wahl. Bei Abwesenheit des Predsednik federacije und eines ermächtigten Vertreters schlägt der Pretsednik skupštine einen Wahlleiter vor. Der Wahlleiter wird durch eine einfache Mehrheit in der Skupština bestätigt.
(2) Der Wahlleiter trägt dafür Sorge, daß die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, er hat für ein funktionierendes Abstimmungs-Modul zu sorgen.
(3) Der Wahlleiter verkündet zügig nach Wahlende die Ergebnisse.§ 3 Wahlbenachrichtigungen
(1) Alle wahlberechtigten Bürger müssen spätesten zwei Wochen vor Wahlbeginn von den Wahlen in Kenntnis gesetzt werden.
(2) Dies gilt gleichzeitig als Wahlberechtigung.§ 4 Wahldauer
(1) Die Wahlen beginnen mit der offiziellen Eröffnung durch den Wahlleiter.
(2) Die Wahl dauert fünf Tage. Sie kann vorfristig beendet werden, wenn alle Wahlberechtigten bereits abgestimmt haben.§ 5 Wahlergebnis
(1) Das Wahlergebnis gibt der Wahlleiter im Forum der Predsednik federacije bekannt.§ 6 Wahl des Predsednik federacije
(1) Der Predsednik federacije wird von allen Bürgern, die das aktive Wahlrecht besitzen, in gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl bestimmt.
(2) Die Amtszeit des Predsednik federacije wird durch die Verfassung festgelegt.
(3) Kandidaturen für das Amt des Predsednik federacije müssen mindestens eine Woche vor dem Wahlbeginn vorliegen.
(4) Jeder Kandidat hat zu jeder Zeit das Recht, von seiner Kandidatur zurückzutreten.
(5) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Gelingt dies keinem Kandidaten, findet nach einer Woche eine Stichwahl zwischen den beiden meistgewählten Kandidaten des ersten Wahlganges statt.
(6) Fällt das Ergebnis so aus, das mehrere Kandidaten gleich viel Stimmen erhalten, so findet nach einer Woche eine Stichwahl zwischen diesen Kandidaten statt. Sollte keiner der Kandidaten eine absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreichen, findet ein dritter Wahlgang statt.
(7) Sollte auch im dritten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, so wird von der Federativna skupština aus den verblienden Kandidaten der Predsednik federacije gewählt.§ 7 Wahl der Federativna skupština
(1) Die Federativna skupština wird in freier gleicher und geheimer Wahl von allen Bürgern, die das aktive Wahlrecht erfüllen, für eine Dauer von 110 bis 140 Tagen gewählt.
(2) Die Federativna skupština besteht aus fünf Abgeordneten. Diese Zahl der Abgeordneten kann erhöht werden, wenn das Wahlergebnis zusätzliche Mandate erforderlich macht.
(3) Die Sitze in der Federativna skupština werden über Listenwahl vergeben.
(4) Die Parteien erstellen Listen mit ihren Kandidaten. Diese Listen müssen spätestens sieben Tage vor Wahlbeginn bei der Wahlleitung eingereicht werden. Kein Kandidat darf auf mehreren Listen gleichzeitig verzeichnet sein.
(5) Eine Partei kann ihre Parteimitglieder oder parteilose Bürger aufstellen. Eine gemeinsame Liste mehrerer Parteien sowie eine Listen parteiloser Bürger sind zulässig.
(6) Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Dabei finden bei der Auszählung nur Listen Berücksichtigung, denen mindestens ein Mandat gemäß ganzzahligem Anteil der Auszählung zusteht.
(7) Ein Abgeordneter verliert seinen Sitz, wenn er aus der Partei oder Listenverbindung austritt oder seinen Hauptwohnsitz nicht mehr in Severanija hat. Die betroffene Partei oder Listenverbindung kann dann einen neuen Angeordneten benennen.§ 8 Wahl eines Predsednik einer Teilrepublik
Diese erfolgt gemäß des selben Verfahrens und Bestimmungen der Wahl des Predsednik federacije in § 6, jedoch sind lediglich wahlberechtigte Staatsbürger mit Wohnort in der jeweiligen Republik zulässig und stimmberechtigt. Der § 8 verfällt sobald eine Teilrepublik eine eigene Regelung verabschiedet.§ 9 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verabschiedung in Kraft und ersetzt das bisherige Wahlgesetz. -
Hiermit wird folgendes von der Skupstina beschlossenes Gesetz verkündet:
Zitat
Staatsbürgerschafts- und Wahlrechtsgesetz (StaBWrG)§ 1
Für den Erhalt der Staatsbürgerschaft der Federativna Republika Severanija ist eine Anmeldung beim Bürgeramt im Forum nötig.§ 2
Jede reale Person hat nur das Recht auf eine Staatsbürgerschaft der Federativna Republika Severanija, diese Besitzt aktives und passives Wahlrecht, nach ablauf einer zwei Wochen Frist.§ 3
Zusätzliche Bürgerschaften in der Republika Severanija sind mit lediglich passivem Wahlrecht zulässig, sofern die Staatsbürgerschaft mit aktivem Stimmrecht erkennbar ist.
Eine Registrierung erfolgt auf freiwilliger Basis.§ 4
Weitere Staatsbürgerschaften im Ausland sind erlaubt.§ 5
Jeder Antrag an das Bürgeramt muss zur Vermeidung von Mehrfachanmeldungen mit einer E-Mail-Adresse erfolgen, die einer realen Person eindeutig zugeordnet werden kann. Auf Wunsch ist diese Adresse durch das Bürgeramt vertraulich zu behandeln.§ 6
Jeder Staatsbürger ist verpflichtet die Teilrepublik anzugeben in der er Wohnhaft ist und diese bei einem Umzug umzumelden.§ 7
Das Bürgeramt kann einen Antrag auf Staatsbürgerschaft ablehnen, wenn zu erwarten ist, dass der Antragsteller eine Gefahr für die Sicherheit und Souveränität der Federativna Republika darstellt.§ 8
Der Staatsbürger ist verpflichtet, an von der Staatsregierung mit Zustimmung der Skupština durchgeführten Volkszählungen teilzunehmen. Die Staatsregierung darf hierbei keine weiteren Angaben als diejenigen verlangen, die zur Erlangung der Staatsbürgerschaft notwending sind, und hat angekündigte Abmeldungen zu berücksichtigen. Zwischen zwei Volkszählungen müssen mindestens 90 Tage vergehen.§ 9
Die Staatsbürgerschaft kann rückwirkend entzogen werden, wenn der Antragsteller wissentlich falsche Angaben tätigte oder die Antragstellung nur als Scheinidentität für eine ausländische Macht erfolgte.§ 10
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verabschiedung in Kraft und ersetzt das bisherige Staatsbürgerschaftsgesetz (StaBG). -
Wahlen zum Predsednik federacije
Hiermit schreibe ich die Wahlen zum Predsednik federacije
vom 17.03.2008-21.03.2008 aus.
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