Hier ist ein Vorschlag für ein Krankenkassengesetz, das ich so mal grob umrissen habe. Schreibt mal was ihr davon findet.
ZitatAlles anzeigenKrankenkassengesetz der Republik Kaysteran (KraKaGes)
§1 - Versicherungspflicht
1) Alle Einwohner der Republik Kaysteran müssen krankenversichert sein. Dazu schließen sie einen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft ab.
2) Alle Einwohner der Republik Kaysteran sind verplichtet minimal ein Standardleistungspaket bei einer Versicherunggesellschaft abzuschliessen. Alle weiteren Versicherungen sind auf freiwilliger Basis.
3) Der Inhalt und Preis des Standardleistungspaket wird durch das Sozialministerium festgelegt und ist bei allen Versicherungsgesellschaften gleich.
4) Versicherte bis 18 Jahre müssen kein Standardleistungspaket haben. Ihre Kosten werden durch die Nationale Gesundheitskasse übernommen.
§2 - Versicherte
1) Jeder Versicherte hat das Recht einmal jährlich die Versicherungsgesellschaft wechseln zu können.
2) Die Versicherunggesellschaften dürfen niemanden, der in ihrem Tätigkeitsgebiet wohnt, als Versicherten ablehnen, ungeacht seines Alters, Gesundheitszustandes oder sozialer Situation.
3) Alle Versicherten haben eine jährliche, verplichtete Selbstbeteiligung. Wenn sie keine Dienst der Versicherungsgesellschaften in Anspruch nehmen wird ihnen dieser Betrag am Ende des Jahres zurückbezahlt. Der Betrag wird durch das Sozialministerium festgelegt.
4) Die Versicherungsgesellschaften erhalten für Risikopatienten eine Risikoausgleichszahlung aus der Nationalen Gesundheitskasse.
5) Versicherte die die Kosten des Standardleistungspakets nicht bezahlen können, haben die Möglichkeit einen Gesundheitszuschuss bei der Nationalen Gesundheitskasse zu beantragen.
6) Zusätzlich zum Pauschalbeitrag gibt es einen einkommensabhängigen Versicherungsbeitrag. Dieser Betrag wird als Prozentsatz vom Einkommen berechnet. Der Prozentsatz wird jährlich vom Sozialministerium festgelegt. 7) Für die Einziehung dieser Beiträge und ihre Einzahlung in die Nationale Gesundheitskasse ist die Steuerbehörde verantwortlich.
§3 - Versicherunggesellschaften
1) Durchgeführt wird die Versicherung von privaten Versicherungsgesellschaften, die vom Sozialministerium zugelassen werden müssen.
2) Die Einnahmen der Versicherungsgesellschaften bestehen aus den Standardleistungspaket ihrer Versicherten und aus den Risikoausgleichszahlungen, die sie – je nach Risikoprofil ihrer Versicherten –von der Nationalen Gesundheitskasse erhalten.
3) Versicherungsgesellschaften müssen die Leistungen für ihre Versicherten selbst bei Gesundheitseinrichtung einkaufen.
§4 - Extra-Versicherungen
1) Der Inhalt und die Preisgestaltung der Extraversicherungen ist den Versicherungsgesellschaften überlassen.
2) Versicherungspakete einer Versicherunggesellschaft müssen immer den selben Preis für alle Einwohner der Republik Kaysteran haben. Preispolitik die das Alter, den Gesundheitszustand und die soziale Situation eines Versicherten berücksichtigt ist nicht zulässig. Als Ausgleich erhalten die Versicherungsgesellschaften aus der Nationalen Gesundheitskasse Risikoausgleichszahlungen.
§5 - Nationale Gesundheitskasse
1) Die Nationale Gesundheitskasse untersteht dem Sozialministerium.
2) Die Nationale Gesundheitskasse verwaltet die Einnahmen des Einkommensabhängigen Betrages.
3) Die Nationale Gesundheitskasse zahlt die Gesundheitszuschüsse aus.
4) Die Nationale Gesundheitskasse zahlt die Risikoausgleichszahlungen aus.