Ich werde moch in dieser Woche um das Straßen- und Verkehrsgesetz kümmern. Aufgefallen ist mir, dass die bei uns aus den RL bekannte Unterscheidung von Autobahn und Bundesstraße eigentlich - und besonders in der SSRS - nicht viel Sinn macht. Zumal es im in beiden Fällen autoput (V, A), автопат (P) bzw. autocesta (K) heißt.
Ich schlage daher vor, bei uns erst gar nicht eine Unterscheidung einzuführen und die Höchtsgescwindigkeit lediglich davon abhängig zu machen, ob es mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtungsfahrbahn (und Mittelstreifen) gibt. Fernvekehrsstraßen des Bundes mit lediglich einem Fahrstreifen pro Richtung sollten die Außnahme sein oder vielleicht sogar gar nicht existieren.
Wie sieht es mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung aus? Gar nicht, 150, 130, 120?