Arbeit muss sich wieder lohnen (...für den Staat)

  • Hallo Mädels!


    Ich habe mir gedacht, dass wir das derzeitige Steuerrecht deutlich vereinfachen sollten. Hintergrund ist, dass mit fortschreitender Umsetzung der Unternehmensgesetzgebung (Stichwort Genossenschaften) eine steuerpolitische Unterscheidung von betrieblichem Einkommen sowie Arbeits- und sonstigen Einkommen nicht mehr angebracht ist. Da Verbrauchssteuern (ebenso wie der Gewinn) im Produktpreis enthalten ist und damit letztlich vom Verbraucher getragen wird, kann es auch hier eine Vereinfachung geben.


    Mein Vorschlag ist, dass es künftig nur noch Einnahmesteuer (Porez na prihod) und Vermögensteuer (Porez na imanje) gibt. Dies lässt sich zum einen als innovative Vereinfachung verkaufen, zum anderen ist viel praktischer umzusetzen, wenn wir irgendwann mal ein Kontensystem nutzten sollten.


    Das bisherige Steuergesetz ist hier nachzulesen, folgend nun der vereinfachte Vorschlag:



    Bei Zustimmung reiche ich das dann so in den Bundesrat ein.

  • Nein im Ernst, habe noch mal kurz nachgedacht: Für den Privatbereich habe ich keine Bedenken, jedoch bei Firmen. Hier kann sich jeder kleine Betrieb arm rechnen befürchte ich, so dass es zu Null-Einnahmen kommen wird. Ich möchte eine ganz andere Idee vorschlagen, nämlich die der Konsumsteuer als alleinige Steuerart auf alle Waren und Dienstleistungen. Denkbar in einer Kombination mit einem staatl. Grundeinkommen. Götz W. Werner lässt grüßen.

  • Zitat

    Original von Josip Olić
    Nein im Ernst, habe noch mal kurz nachgedacht: Für den Privatbereich habe ich keine Bedenken, jedoch bei Firmen. Hier kann sich jeder kleine Betrieb arm rechnen befürchte ich, so dass es zu Null-Einnahmen kommen wird.


    Einnahmesteuer => jede Einnahme wird besteuert. "Arm rechnen" geht da nicht; es wäre höchstens denkbar, dass tw. schwarz kassiert wird. Genau darum wird von Prüfern bei asiatischen Imbissen gerne mal sehr hoch geschätzt. ;)


    Zitat

    Ich möchte eine ganz andere Idee vorschlagen, nämlich die der Konsumsteuer als alleinige Steuerart auf alle Waren und Dienstleistungen. Denkbar in einer Kombination mit einem staatl. Grundeinkommen. Götz W. Werner lässt grüßen.


    Bei so einer Konsumsteuer besteht der "Haken" darin, dass Unternehmen dann faktisch keine Steuern zahlen, sondern die Besteuerung erst bei den Eigentümern (über deren Konsum) erfolgt. Das wäre für unser System an sich kein Problem, da aufgrund der severanischen Unternehmensstruktur Eigentümer und Verbraucher fast deckungsgleich sind (im Gegensatz zum RL mit Menschen wie Frau Schaeffler). Aber was machen wir bei Unternehmen ausländischer Herkunft, die zwar bei uns ihre Produkte anbieten, aber ihren Gewinn in Ratelon verhökern?


    Die Idee an sich in Verbindung mit Grundeinkommen ist ok (unter der simulatorischen Voraussetzung, dass es in unserem sozialistischen System kein so extremes Einkommens- und Vermögensgefälle gibt wie in kapitalistischen Staaten), allerdings hat dein Justizminister bedenken gegen eine Grundeinkommen von seiten des Bundes. Um sicherzugehen, müssten wir möglicherweise bei der Verfassung nachbessern. Aber am besten, der Genosse gibt hier mal eine juristische Einschätzung. ;)

  • Ein Grundeinkommen wäre eine Sozialleistung und damit Sache der Republiken. Ich bin nicht dafür, diese Kompetenz dem Bund zuzueignen.

  • Okay, dann habe ich das wohl missverstanden und möchte meinen Vorschlag erst mal ad acta legen. Muss ja nicht gleich die Revolution ausbrechen.
    Zu §4: Mir wird aus dem Text nicht klar wie die zu bezahlende Steuer errechnet wird. 1% bis 199 999 Talir okay, aber zahle ich dann 2% für den Betrag ab 200 000 oder für das Gesamtvermögen?


    Darüber hinaus würde ich anregen die Steuersätze via Verordnung festzulegen und hier mit Variablen bzw. Steuerstufen zu fungieren.

  • Zitat

    Original von Aleksandar Ivanov
    Ein Grundeinkommen wäre eine Sozialleistung und damit Sache der Republiken. Ich bin nicht dafür, diese Kompetenz dem Bund zuzueignen.


    Und wenn das Bürgergeld frei nach Althaus so gering ist, dass man es als unsozial einstufen und damit dem Bund zurechnen könnte? ;)


    Spaß beiseite:


    Im RL hätte ich bedenken gegen das Werner-Modell, weil diese Art der Besteuerung fakisch degressiv wäre. Besipiel:


    Wenn ich 1.000.000 verdiene, gebe ich zwar auch ordentlich etwas aus, aber wenn alle Porsche vollgetankt sind, bleiben sicher noch 500.000 übrig. Wenn mein Konsum mit 25 % besteuert werden, habe ich vom Gesamteinkommen 12,5 % Steuern bezahlt. Ein armer Schlucker, welcher 30.000 verdient, muss für seine Lebenshaltung usw. vermutlich 25.000 ausgeben und würde so dann faktisch 21 % Steuern zahlen.

  • Zitat

    Original von Josip Olić
    Okay, dann habe ich das wohl missverstanden und möchte meinen Vorschlag erst mal ad acta legen. Muss ja nicht gleich die Revolution ausbrechen.
    Zu §4: Mir wird aus dem Text nicht klar wie die zu bezahlende Steuer errechnet wird. 1% bis 199 999 Talir okay, aber zahle ich dann 2% für den Betrag ab 200 000 oder für das Gesamtvermögen?


    Das müsste ich in der Tat sprachlich präzisieren, also 100-199 usw.


    Zitat

    Darüber hinaus würde ich anregen die Steuersätze via Verordnung festzulegen und hier mit Variablen bzw. Steuerstufen zu fungieren.


    Eine Regleung per Verordnung halte ich für problematisch, weil dann z.B. eine Regierung, die eh keine Chance auf Wiederwahl mehr hat, mal kurzerhand 90 % festlegen könnte. Bei einer gesetzlichen Regelung haben die Steuerpflichtigen eine größere Planungssicherheit (auch wenn das im RL sicher anders ist *g*).


    Was meinst du mit Stufen - 10, 20 und 30 % anstelle der 25%-Flat?

  • Ne:
    statt 1% eben Stufe V1, 2% = V2, 3% = V3


    und dann eben noch ne Variable für die EKS.
    Ich verstehe deine Bedenken, sehe sie aber nicht so. Man könnte jedoch eine Sperrklausel verankern, a la "Es ist zu keinem Zeitpunkt erlaubt, dass mehr als die Hälfte des Einkommens besteuert wird" oder so was.

  • Ich halte das für etwas zu bürokratisch. Wenn man davon ausgeht, dass wir nicht im Monatsrhythmus die Steuersätze ändern, dann kann man auch gleich die Zahlen in das Gesetz schreiben, als es über den Umweg einer zusätzlichen Regelung zu machen.

  • Zitat

    Original von Ivan Nikolić
    Ich halte das für etwas zu bürokratisch. Wenn man davon ausgeht, dass wir nicht im Monatsrhythmus die Steuersätze ändern, dann kann man auch gleich die Zahlen in das Gesetz schreiben, als es über den Umweg einer zusätzlichen Regelung zu machen.


    Ich möchte es recht kurz so ausdrücken: Der Bundesrat soll es auf den Weg geben, die Regierung hingegen ausführen. Sollte es angesichts eines irgendwann entstehenden Kontensystems dann regelmäßiger zu Steueränderungen kommen, wäre der Weg über Verordnungen der einfachere und praktikablere.

  • Überarbeitet:


  • Zitat

    Original von Ivan Nikolić
    Kann das Ding dann in die Pipeline oder gibt es nioch etwas zu ergänzen?


    Briefmark' druff' un' russ'!

  • Ich hätte gerne das Wirtschaftsrecht ein wenig geändert:


    Ausländische Filialen severanischer Genossenschaften sollen ihrerseits nicht zwingend genossenschaftlich geführt oder genossenschaftlicher Teil des ganzen severanischen Unternehmens sein. Severanische Genossenschaften sollen also die Möglichkeit haben, Filialen zu eröffnen oder Unternehmen aufzukaufen, ohne severanischen Einfluss aus der Hand zu geben.

  • Zitat

    Original von Aleksandar Ivanov
    Reicht nicht eine gesonderte Rechtsform für die "Filialen"?


    Ja, für die Auslands-Gesellschaften. Etwas Ähnliches wie die KG, wobei die severanische "Mutter" die bestimmende Vollhafterin ist.

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