Hat die Staatsanwaltschaft nicht den Auftrag dem Volk zu dienen und fuer eine gerechte Rechtsprechung zu sorgen?
Auch sollte sich der Geschaedigte nicht melden, waere es doch mehr als sinnvoll sich fuer ein gerechtes Urteil im Rahmen der gegebenen Gesetze einzusetzen. Es ist doch im Sinne des Staates fuer das Wohl seiner Buerger zu sorgen und nicht einfach deutliche Beweise liegen zu lassen. Um es ueberzeichnet zu sagen: Den Kopf noch eben aus der Schlinge ziehen lassen.
Man kann da in der Tat die Position der Staatsanwaltschaft ein wenig in Frage stellen.

Vorbestrafter wird Kaysterans Innenminister
-
-
Zitat
Original von Mladen Racković
Hat die Staatsanwaltschaft nicht den Auftrag dem Volk zu dienen ...
Was verstehen Sie denn unter "dienen"?Zitat... und fuer eine gerechte Rechtsprechung zu sorgen?
Nein, das ist die Aufgabe des Gerichts.ZitatAuch sollte sich der Geschaedigte nicht melden, waere es doch mehr als sinnvoll sich fuer ein gerechtes Urteil im Rahmen der gegebenen Gesetze einzusetzen. Es ist doch im Sinne des Staates fuer das Wohl seiner Buerger zu sorgen und nicht einfach deutliche Beweise liegen zu lassen. Um es ueberzeichnet zu sagen: Den Kopf noch eben aus der Schlinge ziehen lassen.
Man kann da in der Tat die Position der Staatsanwaltschaft ein wenig in Frage stellen.Es kann nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft sein, Bürger wegen (ohnehin strafloser) fahrlässiger Sachbeschädigungen vor Strafgerichte zu zerren. Es ist vernünftig, dass das Gericht das Verfahren gegen mich wegen Nichtigkeit und Desintresse des Geschädigten eingestellt hat. Ich kenne auch kein Land auf der Welt, in dem eine fahrlässige Sachbeschädigung strafbar ist.
Es steht und stand der Frau Maleva doch jederzeit der zivilrechtliche Rechtsweg offen, wenn sie Interesse an Schadensersatz hat. Dass sie diesen bis heute nicht wahrgenommen hat, zeigt, dass diese Strafanzeige lediglich politisch motiviert war. Gericht wie Staatsanwaltschaft sollten sich nicht zum Handlanger politischer Kampagnen machen lassen.
-
Zitat
Original von Aleksandar Ivanov
Ich kenne auch kein Land auf der Welt, in dem eine fahrlässige Sachbeschädigung strafbar ist.Die Frage bleibt in wie weit eine Sachbeschaedigung fahrlaessig sein kann. Wenn ich mich nicht vollkommen irre gibt es da doch so etwas wie eine bewusste und unbewusste Fahrlaessigkeit.
Im ersten Fall war es der Person natuerlich bewusst das durch fahrlaessiges handeln ein Schaden entstanden ist. Im zweiten Fall konnte die Person den moeglichen Schaden nicht vorhersehen, hatte jedoch noch immer die Moeglichkeit einen moeglichen Schaden abzuwenden.
Ich zweifel dran das Sie aufgrund Ihres Alkoholismus den Schaden vielleicht nicht mehr abwenden konnten. Jedoch war es Ihnen sehr wohl bewusst das Sie alkoholisiert eine Gefahr darstellen. In beiden Faellen bleibt eine fahrlaessige Sachbeschaedigung eine Sachbeschaedigung und daher eigetnlich strafbar, es sei denn Sie lassen sich unzurechnungsfaehig erklaerenVielleicht ist Gerichtsurteil ein sehr hartes Urteil, da eine einfache Verguetung des Schadens genuegend waere.
Mit dem Volk dienen meine ich das die Staatsanwaltschaft die Aufgabe besitzt dem Rechtstaat zu dienen, welcher natuerlich eine Vertretung des Volkes ist
-
Unabhängig von dieser Einschätzung ist es doch bezeichnend, dass die KU noch Wochen nach der Einstellung schwieg. Wenn sich die Staatsanwaltschaft und der Richter nach Meinung der Geschädigten und ihrer Partei so falsch verhalten haben, dann wäre doch unverzüglich lautstarker Protest zu erwarten gewesen und nicht erst jetzt, weil es scheinbar gerade zum Ablenken vom eigenen Versagen passt.
-
Herr Racković,
Sie versuchen, aus einer bewussten Fahrlässigkeit einen Vorsatz zu machen. Das kann begrifflich so nicht funktionieren. Ich denke hier geht es eher um die Abgrenzung von (bewusster) Fahrlässigkeit und (Eventual-)Vorsatz.
Letzterer liegt doch vor, wenn etwas billigend in Kauf genommen wird. Sie sagen: "Jedoch war es Ihnen sehr wohl bewusst das Sie alkoholisiert eine Gefahr darstellen. " Selbst wenn man dies voraussetzt, so ist die "Gefahr" meiner Ansicht nach viel zu abstrakt.
Man kann doch nicht daraus, dass man damit hätte rechnen müssen, dass irgendetwas passieren könnte, einen Eventualvorsatz für eine ganz konkrete Tat konstruieren.
Vielmehr muss hier geschaut werden, inwiefern ich den konkreten Taterfolg in Kauf genommen habe. Ich zitiere hierzu aus meiner Aussage vor Gericht: "Als ich die ganze Sache bemerkte, war das Maleur bereits geschehen."
-
Eingang des Briefes vom Gericht 28.03.2009 14:11
Abbruch des Verfahrens 12.04.2009 12:17
Antwort meinerseits: 06.05.2009 09:38
Antwort des Richters bis Heute 10.06.2009 noch nicht eingetroffen.Sie sehen, dass der Richter ebensolange Antwortzeiten aufweisst. Das kann mir also kaum Vorgeworfen werden. Jegliche Argumentation in die Richtung ist lächerlich und lenkt von ihrer alkoholisierten Schuld und der Arbeitsmoral der Staatsanwaltschaft ab.
Ich appelliere an den Präsidenten als obersten Dienstherr, den Prozess im Namen der Staatsanwaltschaft aufzugreifen und zu Ende zu führen, damit Strafprozesse nicht von der willkürlichen Arbeitsmoral der Staatsanwaltschaft abhängig sind.
Die Parklücke war zu Klein. Die Begründung, er hatte es eilig und war alkoholisiert ist peinlich und empörend. Was passiert als nächstes? Ihm kommt alkoholisiert und unter Eile ein Passant unter die Räder? So jemandem gehört die Fahrerlaubnis entzogen und er gehört bestraft wie es das Gesetz vorsieht.
Selbstverständlich erwarte ich, dass ein Schadensersatz teil des Richterurteils wird und bin enttäuscht, dass die Staatsanwaltschaft als mein Vertreter dies nicht selbstverständlich mit gefordert hat.Inhaltlich mag es sein, dass das Strafgesetz in dem Fall überzogen ist. Aber bis das angepasst wird: Gesetz ist Gesetz und ich Erwarte einen fairen und ordentlichen Prozess egal wer angeklagt ist. Ein abgebrochener Prozess ist kein Urteil und auch kein Freispruch. Das sollte nicht Vorbild für eine rechtspolitische Grauzone werden.
-
Zitat
Original von Katharina Maleva
Eingang des Briefes vom Gericht 28.03.2009 14:11
Abbruch des Verfahrens 12.04.2009 12:17
Antwort meinerseits: 06.05.2009 09:38
Antwort des Richters bis Heute 10.06.2009 noch nicht eingetroffen.
Es ist absolut richtig, das Verfahren einzustellen, wenn nach zwei Wochen (!) noch keine Antwort erfolgt ist. Sagenhafte drei Wochen (!) nach Einstellung des Verfahrens (!) zu "antworten" und allen ernstes noch zu erwarten, dass ein Richter ein fünf Wochen zuvor eingestelltes Verfahren wieder aufrollt, ist an Dreistigkeit und Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten.Was fordert die KU als nächstes; die Neuverhandlung des Prozesses gegen Jesus Christus, weil nun doch plötzlich ein Zeuge Zeit gefunden hat?
-
Ich erwarte, dass ein Richter es dann ebenfalls schafft in der selben Zeit zu antworten. Sie messen hier mit zweierlei Maß.
Außerdem wird der Fall nicht Neuverhandelt, da er wie gesagt nie formell zu Ende geführt wurde. Es gibt weder Freispruch noch ein Urteil.Im übrigen bin ich begeistert wie sehr sich die Staatsanwaltschaft in diesem Fall für die Bürger und die Rechtssprechung einsetzt.
-
Die Staatsanwaltschaft hat nicht die Aufgabe, Querulanten zu befriedigen, denen es nicht um den Rechtsstaat geht, sondern darum, die Bundesregierung zu diskreditieren.
Wenn Sie sich weigern, mit dem Gericht zusammenzuarbeiten, weiß ich nicht, wieso das Gericht sich die Mühe eines Urteilsspruches machen soll. Das Gericht ist nicht verpflichtet, sich danach zu richten, wann gnä' Frau Zeit hat.
-
Zitat
Original von Aleksandar Ivanov
Wenn Sie sich weigern, mit dem Gericht zusammenzuarbeiten, weiß ich nicht, wieso das Gericht sich die Mühe eines Urteilsspruches machen soll.Zitat
Antwort meinerseits: 06.05.2009 09:38
Antwort des Richters bis Heute 10.06.2009 noch nicht eingetroffen. -
Was wollen Sie mir damit sagen? Vielleicht erkennen Sie, dass das Verfahren zu dem Zeitpunkt bereits gelaufen war aufgrund Ihrer Prozessabstinenz?
-
Dass ein Staat in dem ein Prozess wegen einer verzögerten Antwort ohne Urteil abgebrochen wird und die Justiz selbst anschließend auf ungewisse Zeit unerreichbar bleibt sehr überholungsbedürftig ist.
Im Übrigen: "Letzte Aktivität: 22.05.2009 15:47". Ich glaube kaum, dass ich noch eine Antwort erwarten kann.
-
Eine Runde Mitleid für Frau Maleva, die ganz genau weiß, dass Sie selbst die Verantwortung für das eingestellte Verfahren trägt.
-
Das trägt aus meiner Sicht die Staatsanwaltschaft.
Sie sind im übrigen dadurch auch nicht Freigesprochen und schulden mir immernoch einen Kleinwagen.
-
Das ist aber das erste mal, dass ich so etwas höre. Bisher ging es Ihnen ja offenbar eher um eine strafrechtliche Verurteilung meinerseits.
-
... im laufe des selbigen Prozesses ich selbstverständlich auch einen Schadensersatz erwarten würde.
Bisher sehe ich nur sie messen bei ihren Aktivitätsansprüchen nach zweierlei Maß und legen das Gerichtsgesetz, dass keinen Abbruch in ihrem Sinne vorsieht, aus wie es ihnen passt. Einen schönen Rechtsstaat haben sie da Aufgebaut Genosse Justizminister. Alle Achtung.
Ob das Strafrecht überzogen ist und reformiert werden muss steht dabei nicht zur Debatte. Es geht darum, dass das gleiche Recht bei allen angewandt wird und die Staatsanwaltschaft die Pflicht hat dafür zu sorgen. Sie dürfen mir aber gerne ihre Version des Rechtstaats definieren.
-
Wenn man Schadensersatz will, dann macht man seinen Anspruch geltend (indem man mahnt oder darauf klagt oder sonstwas) und strengt keinen Strafprozess wegen einer Straftat an, die keine Straftat war.
Was haben Sie für ein Rechtsverständnis? Erwarten Sie, dass das Gericht mich der Straftat freispricht und mich gleichzeitig zu einem Schadensersatz verurteilt, den Sie zu keinem Zeitpunkt beantragt geschweigedenn erwähnt haben?
Das Gericht ist nicht Ihr Büttel und der Richter nicht Ihre Nanny.
-
Tätigt eine Überweisung über 30.000 Talir, damit das Geschnatter endlich aufhört.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!