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Original von NataŠ¡a Jović
Ähm, dass stand tagelang im Forum.
In mehreren Foren. Komisch, dass erst Widerspruch kommt, wenn die Wahl vorbei ist und Ihr Listenplatz nicht zieht.
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Original von Ivan Todorovski
Ich gebe zu, die Gesetzeslage scheint keine Nachnominierung möglich zu machen. Dann sind diese Gesetze aber verfassungswidrig. Die Verfassung schreibt eindeutig vor, dass die Skupstina aus mindestens fünf Mitgliedern zu bestehen hat. Dafür muss das Gesetz Sorge tragen. Tut es das nicht, widerspricht es den Forderungen der Verfassung.
Eine gerichtliche Prüfung wäre wünschenswert.
Zunächst haben Sie natürlich Recht: Es sollte rasch ein Richter gewählt werden.
Wenn man nun von einer fünfsitzigen Skupstina ausgeht, von der ein Sitz der DS dauerhaft vakant bleibt, dann haben wir Gesetzes- und Verfassungskonformität. Auch wenn es der DS wohl nicht gefällt, aber die Gesetze gibt es schon länger als die DS. 