SATZUNG
§1 - Grundsätzliches
(1) Der Name der Partei lautet Socijalna Alijansa
(2) Die Kurzbezeichnung der Partei lautet SOCA
(3) Der Hauptsitz der Partei befindet sich in Duranje im Davor-Sanader-Haus.
§2 - Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Socijalna Alijansa kann im Parteiforum beantragt werden unter den Vorraussetzungen, dass der Antragssteller Staatsbürger Severaniens, sowie kein Mitglied in einer anderen Partei ist. Der Antrag ist vom Vorstand zu prüfen und zu genehmigen.
§3 - Pflichten eines Mitglieds
(1) Die Mitgliedschaft verpflichtet zu einem individuellen Beitrag jedes Einzelnen zur Förderung der Arbeit und Repräsentation der Partei. 
(2) Jedes Mitglied zahlt monatlich einen Mindestbeitrag von 1% seines Nettoeinkommens auf das Konto der Socijalna Alijansa ein.
§4 - Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Socijalna Alijansa endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
§5 - Entzug der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Partei kann entzogen werden:
(1) wenn ein Mitglied absichtlich und in grober Art und Weise die Interessen der Partei verletzt.
(2) wenn ein Mitglied über einen längeren Zeitraum keinerlei Aktivität zeigt, ohne einen triftigen Grund zu nennen.
§6 - Der Parteitag
(1) Parteitage finden jeweils einen Monat vor wichtigen Wahlen an. Wichtige Wahlen sind vom Vorstand als solche zu deklarieren. Die Parteitage dienen zur Nominierung der parteieigenen Kandidaten.
(2) Außerordentliche Parteitage können auf Antrag einer Hälfte der Mitglieder, sowie durch den Vorstand einberufen werden.
(3) Jedes Mitglied der Partei ist beim Parteitag stimmberechtigt.
§7 - Der Vorstand
1. Der Vorstand ist das höchste ausführende Organ in der Socijalna Alijansa. Er führt die Geschäfte der Partei und repräsentiert sie nach außen.
2. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzendem und dem Generalsekretär, der zugleich auch Stellvertreter des Vorsitzenden ist.
3. Die Amtszeit des Vorstand beträgt 6 Monate.
4. Die Mitglieder des Vorstandes werden durch einfache Mehrheitswahl durch den Parteitag gewählt.
5. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis einer neuer Vorstand gewählt wurde.
6. Der Generalsekretär verwaltet die Finanzen der Partei, sowie deren Website und ist zuständig für die Leitung von Abstimmungen und die Anmeldung für Wahlen.
§8 - Auflösung der Partei
Die Auflösung der Partei bedarf des Beschlußes des Parteitages mit einer Mehrheit von drei Vierteln aller Mitglieder.
§9 - Änderungen
Satzung und Parteiprogramm können mit einfacher Mehrheit der Stimmen geändert werden.