Wir sollten 'ne Rewrite Engine machen was auch alle Unterseiten angeht. Hilft mit Sicherheit auch.
Beiträge von Josip Olić
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Original von Ripin Pipić
Japan sowieso!
Fernostblock!
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Wenn es keine Einwände gibt würde ich diesen Vorschlag ab 1. Mai zur Abstimmung geben. In Kraft treten würde das Gesetz zum 6. Mai. Eine sofortige Ausschreibung würde die Kandidaturen bis zum 11. Mai ermöglichen um dann einen Wahlbeginn zum 16. Mai anzustreben (technisch frühester Zeitpunkt wegen severanischer Präsidentschaftswahlen) welche dann bis 21. Mai andauern würde.
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Original von NataŠ¡a Jović
Die richtige Bundesliga (Inspiration durch ICQ-Gespräch)
20 Vereine sollten schon sein

Die schönste Bundesliga:
FC Bayern
Bremen
HSV
VFB Stuttgart
Dortmund
M'Gladbach
Fortuna Düsseldorf
Köln
RW Essen
Frankfurt
St. Pauli
Union Berlin
Nürnberg
Karlsruhe
Waldhof Mannheim
Kickers Stuttgart
1860
Freiburg
Mainz
Türkiyemspor Berlin
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Original von NataŠ¡a Jović
Falls es nix mit le Guen.Ist ja jetzt auch noch nicht so lange beim PSG und bringt den Club wieder in die oberste Tabellenhälfte nach Jahren des Mittelfelds. Letztlich hat Paris rein strukturell ein Standortvorteil (Potenziale hat der Verein), zudem war er selber in den 90ern glaube ich 8 Jahre bei PSG als Spieler. Wird definitiv schwer ihn zu kriegen.
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Original von NataŠ¡a Jović
..., dann lieber Rijkaard.Der wird auch ständig Presseprügel kriegen.
Bzgl. Taktik aber mMn die bessere Wahl als ein Schuster. -
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Original von NataŠ¡a Jović
Das wäre die beste Variante. Zum einen finde ich das englische Modell ohnehin am besten, zudem wäre das Managerproblem gelöst.Mancini habe ich vergessen. Aber ich weiß einerseits nichts über seine Fremdsprachenkenntnisse als auch seine Kompetenz in Bezug auf Management.
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Original von NataŠ¡a Jović
Neuer Trainer des FC Bayern wird Bernd Schuster.Wird nur Probleme mit der Presse haben. Zudem haben deutsche Trainer die nie Erfolg in Deutschland hatten immer ein Problem haben.
Es gibt meines Erachtens drei Möglichkeiten im Zuge der Reform zu einem modernen FC Bayern:
1. Favre (wieder ein Jahr Aufbau *g*)
2. Veh (problematisch Presse)
3. Wenger (teuer, wohl schwer zu überzeugen)Am Schluß wird es dann aber Le Guen in Funktion als Teammanager (wie in England) oder Deschamps ganz normal in Trainerfunktion.
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Original von Aleksandar Ivanov
Belgrad lag nie im Ostblock.
Korinthenkacker
Jaja, du hast ja recht. Mladic! -
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Original von Ripin Pipić
Ist das nicht normal im Ostblock?
Spanien kollabiert auch bald. Valencia hatte zuletzt auch schon massive Probleme bei Auszahlung der Gehälter.
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Original von Aleksandar Ivanov
Severanien sollte neuer Sponsor werden.
Wenn wir erstmal Internetgeld verdient haben!
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Original von Duro Jurković
Ich muss zugeben, das ich diesem Punkt nicht ganz folgen kann. Können Sie das vielleicht noch einmal etwas konkreter erklären?SimOff: Bezieht sich das auf die Diskussionen im Thread zur Altkayischen Sparche? Persönlich muss ich nämlich zugeben, das es mir nicht so viel ausmacht wo nun ein -ić und wo nun ein -ska ist. Andere Mitspieler finden diesen Aspekt interessanter und ich probiere mich dann so weit es möglich ist an ihre Regeln zu halten. Aber mich jetzt so in die Ausgestaltung de Sprache einzubringen hat für mich ehrlich gesagt nicht so eine Priorität.
Dieser Gesetzesentwurf geht darum auch eher um den politischen bzw. sozialen Aspekt der Sprache, weniger um die konkret simulierte Sprache. Er basiert übrigens in grossen Teilen auf ein Gesetz in Katalonien über die Rolle der Sprachen dort. :)SimOnZitat
Auch hier kann ich nur zustimmen. An welche Ergänzungen oder Änderungen hätten Sie denn noch gedacht?Ich lass das jetzt mal "semi-simoff":
Es geht hier eigentlich nur um die grundsätzliche Unterscheidung der Centarkayischen und des Severokayischen. Zentraler Unterschied ist einfach: ersteres ist die Sprache die vor allem im Norden und Zentrum Kaysterans gesprochen wird, das severokayische im Osten und Süden. Markanter Unterschied ist eigentlich nur etwas simulationsextern erklärbar: weitestgehend geht man bei beiden von kroatisch aus, also nicht serbisch/severostaranisch.
Im Centarkayischen gibt es allerdings ein paar andere Wörter, als auch Endungen, welche aber nur relativ grob bislang gefasst sind.Direkt eine Gefahr besteht allerdings eigentlich für das Severokayische nicht, Kaysteran wird jetzt unterbewusst noch stärker als "Kroatien" gesehen - das stärkt es eher.
Ich glaube der Gedanke hinter dem Gesetz war aber die "alte" Sprache, das Centarkayische zu schützen.
Das vorgestellte Gesetz geht aber meines Erachtens etwas am Thema vorbei, denn die Gefahr geht nicht vom Severostaranischen aus. -
Ein äußerst simpler Vorschlag, welcher sich auf das Wahlverfahren der Exekutive beschränkt:
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Gesetz über die Wahl des Präsidenten der Republik Kaysteran (PräsiWahlG)§1 - Wahlberechtigung
(1) Wahlberechtigt ist, wer zu Beginn der Wahl seit mindestens 14 Tagen severanischer Staatsbürger und in Kaysteran wohnhaft ist.
(2) Das Wahlrecht kann im Zuge einer gerichtlichen Bestrafung für einen bestimmten Zeitraum aberkannt werden.
(3) Jede Wahl findet nach allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Grundsätzen statt.§2 - Bewerbungen
(1) Bewerbungen sind spätestens 120 Stunden vor Wahlbeginn im Forum bekanntzugeben.§3 - Organisation der Wahl
(1) Die Durchführung der Wahl obliegt dem Wahlamt.
(2) Das Wahlamt ist eine dem Präsidenten der Republik Kaysteran unterstellte Behörde.
(3) Bei der Wahl muss sich der Bürger unabhängig von seiner Wahl eindeutig identifizieren lassen.
(4) Die Identität des Wählers und seine Stimme müssen getrennt überprüft werden. Die Wahlleitung darf diese Informationen nicht preisgeben.
(5) Das Wahlergebnis wird durch den Wahlleiter öffentlich verkündet.§4 - Abstimmungsverlauf
(1) Der Abstimmungszeitraum für Wahlen beträgt in der Regel 120 Stunden. Abstimmungszeiträume von weniger als 72 Stunden sind unzulässig.§5 - Ergebnis
(1) Die Wahl des Präsidenten findet als Mehrheitswahl statt.
(2) Gewählt ist der Kandidat, der im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
(3) Erreicht keine Kandidatur diese Mehrheit, so ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen, in dem die beiden Stärksten des ersten Wahlgangs gegeneinander antreten. In zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
(4) Kommt auch im zweiten Wahlgang keine Mehrheit für eine der Kandidaturen zustande, ist unmittelbar Absatz 2 erneut anzuwenden, allerdings in einem Schnellwahlverfahren mit einem Abstimmungszeitraum von 48 Stunden.
(5) Eine Kandidatur ist ebenfalls gewählt, wenn alle anderen zur Teilnahme am nächsten Wahlgang berechtigten Kandidaturen ihre Kandidatur zurückziehen.§6 - Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft und ersetzt das bisherige Wahlgesetz der Republik Kaysteran. -
Aktuell gesetzliche Grundlage ist noch ein Gesetz aus dem Jahr 2002, mit letztmaliger Modifikation aus dem Jahr 2007. Ich zitiere:
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§1 - Wahlberechtigung
(1) Wahlberechtigt ist, wer zu Beginn der Wahl seit mindestens 14 Tagen kaysteranischer Staatsbürger ist. Entscheidend ist das Datum des Eingangs der Staatsbürgerschaftsantrags bei der Registratura.
(2) Das aktive und passive Wahlrecht können im Zuge einer gerichtlichen Bestrafung für einen gewissen Zeitraum aberkannt werden, näheres regeln die Strafgesetze.
(3) Die Wahlen zum Dom Republikske, dem Präsidentij, Vrhovnij Sudac (Oberster Richter) und Narodnij Sudac (Volksrichter) sind persönlich, allgemein, gleich, frei, direkt und geheim.§2 - Organisation der Wahlen
(1) Die Wahlplanung übernimmt in der Regel das Innenministerium, für die technische Umsetzung ist das Wahlamt oder ein vom Innenministerium ernannter ausländischer Wahlleiter verantwortlich.
(2) Bei der Wahl muss sich der Bürger unabhängig von seiner Wahl eindeutig identifizieren lassen.
(3) Die Identität des Wählers und seine Stimme müssen getrennt überprüft werden. Die Wahlleitung darf diese Informationen nicht preisgeben.
(4) Das Wahlergebnis wird durch die Wahlleitung öffentlich verkündet.
(5) Dem Vrhovnij Sud muss die Möglichkeit gegeben werden, die Wahlen zu überprüfen.§3 - Bewerbungen
(1) Bewerbungen zu einem Amt sind spätestens 5 Tage vor Wahlbeginn im Forum bekanntzugeben.§4 - Abstimmungsverlauf
(1) Der Abstimmungszeitraum für Wahlen beträgt in der Regel 120 Stunden. Abstimmungszeiträume von weniger als 72 Stunden sind unzulässig.
(2) Eine Wahl ist nur gültig, wenn eine Wahlbeteiligung von mindestens 25% der Wahlberechtigten nach §1 (1) vorliegt.§5 - Wahlen zum Dom Republikske
(1) Die Wahl des Dom Republikske findet als Verhältniswahl mit freien Listen statt.
(2) Parteilisten können von offiziellen Vertretern einer Partei angemeldet werden.
(3) Unabhängige Listen können von jedem Bürger, der das passive Wahlrecht nach §1 besitzt, angemeldet werden.
(4) Parteilisten müssen mindestens zwei Kandidaten enthalten, und können höchstens soviele Kandidaten enthalten, wie Sitze zu vergeben sind.
(5) Unabhängige Listen einer natürlichen Person ohne Parteizugehörigkeit sind zulässig.
(6) Parteien können gemeinsame Listen bilden, diese sind von allen Vertretern der jeweiligen Parteien anzumelden bzw. zu bestätigen.
(7) Ergibt sich aus dem Wahlergebnis, daß aufgrund kaufmännischer Rundung der Stimmenanteile pro Liste, die Summe der gleichberechtigt zu vergebenden Sitze höher ist, als die Zahl der verfügbaren Sitze, können Überhangmandate erteilt werden.
Die Zahl der maximal zu vergebenen Überhangsmandate entspricht 1/3 der Zahl der festgelegten Sitze.
(8) Überhangmandate können nur vergeben werden, wenn die zugehörige Liste auch Personen zur Wahl gestellt hat, die diese besetzen.
(9) Falls durch das Wahlergebnis und durch die Besetzung von Überhangmandaten keine gerechte Verteilung der Sitze möglich ist, muss die Wahl wiederholt werden.§6 - Wahlen zum Präsidentij
(1) Die Wahl des Präsidentijs und des Vizepräsidentijs findet als Mehrheitswahl statt.
(2) Gewählt ist die Kandidatur, die im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
(3) Erreicht keine Kandidatur diese Mehrheit, so ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen, in dem die beiden Stärksten des ersten Wahlgangs gegeneinander antreten. In zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
(4) Kommt auch im zweiten Wahlgang keine Mehrheit für eine der Kandidaturen zustande, ist unmittelbar Absatz 2 erneut anzuwenden, allerdings in einem Schnellwahlverfahren mit einem Abstimmungszeitraum von 48 Stunden.
(5) Eine Kandidatur ist ebenfalls gewählt, wenn alle anderen zur Teilnahme am nächsten Wahlgang berechtigten Kandidaturen ihre Kandidatur zurückziehen.§7 - Wahlen zum Vrhovnij Sudac
(1) Die Wahl des Vrhovnij Sudac und des Narodnij Sudac findet als Mehrheitswahl statt.
(2) Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
(3) Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, so ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen, in dem die beiden Stärksten des ersten Wahlgangs gegeneinander antreten, in dem gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
(4) Im Falle einer Stimmgleichheit in der Stichwahl stimmt der Dom Republikske ab. Sieger der zweiten Stichwahl ist derjenige mit einer einfachen Mehrheit.
(5) Ein Kandidat ist ebenfalls gewählt, wenn alle anderen zur Teilnahme am nächsten Wahlgang berechtigten Kandidaten ihre Kandidatur zurückziehen.§8 - Briefwahl
(1) Ist ein Stimmberechtigter laut §1 (1) für den Wahlzeitraum verhindert, seine Stimme abzugeben, so kann er seine Stimme(n) vorab des Abstimmungszeitraums via E-Mail an das Wahlamt abgeben.
(2) Der Antrag auf Briefwahlrecht ist spätestens bis 48 Stunden vor Beginn des Abstimmungszeitraums an das Wahlamt zu stellen.
(3) Das Wahlamt stellt dem Antragssteller per E-Mail einen Briefwahlzettel zu. Ein Wahlberechtigungscode für das Wahllokal steht dem Briefwählenden nicht mehr zu.
(4) Die Briefwahl ist ab dem Ende der Bewerbungsfrist laut §3 (1) möglich.Grundsätzlich geht es mir um Vereinfachung, Organisation und eben besprochener Tilgung des Amtes des Vize. ICh werde im Laufe des Abends noch auf die einzelnen Punkte eingehen und einen groben Vorschlag als Ausarbeitungsvorlage vorstellen.
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Israel: Juden und Muslime empört über Namen „Schweinegrippe“ =
Jerusalem (AP) Der Begriff Schweinegrippe stellt nach Ansicht des
israelischen Gesundheitsministeriums eine Beleidigung für Juden und
Muslime dar. In beiden Religionen gelten Schweine als unreine
Tiere, ihr Verzehr ist verboten. „“Wir sollten lieber von einer
Mexikanischen Grippe sprechen und nicht von einer Schweinegrippe“,
sagte der stellvertretende Gesundheitsminister Jakov Lizman am
Montag vor Journalisten.Quelle: irgendein Newsdeskticker
Hey, habt ihr nicht Krieg und wichtigere Probleme?
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Original von NataŠ¡a Jović
Hitzfeld war erkennbar kurz davor, tot umzufallen. Da war die Beendigung seiner Trainertätigkeit ein Akt der Barmherzigkeit. In Dortmund war er doch auch schon mal völlig ausgebrannt.Heynckes ist sicher ein toller Trainer, aber ich glaube nicht, dass er in den verbleibenden Spieltagen mehr Erfolg hat als Klinsmann ihn hätte. Die Probleme bleiben ja: Nur ein gesunder Stürmer, außer Lahm nur beschissene Außenverteidiger...
In meiner Erinnerung ist Heynckes seit 18 Jahren erfolglos.
Champions League Gewinn war Zufall, der eine Rest war die Aufbauarbeit der Vorgänger (was ihm max. ein erfolgreiches Jahr bescherte) und der andere Rest war Dreck und Erfolglosigkeit. Aber vielleicht hat er für 5 Spiele den Psychotrick schlechthin, aber ein Trainer bei dem die Mindesthaltbarkeit bereits draufsteht ist bei Bayern suboptimal. Ich war ja für Lattek! Dem wäre auch zuzutrauen, dass er noch im Sarg weitertrainieren lassen würde 
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Mitglieder des Dom,
meine Amtszeit und die der (verschollenen) Vizepräsidentin Maleva wird turnusgemäß Anfang/Mitte Mai enden. Zu diesem Zeitpunkt soll zum ersten mal der Präsident Kaysterans innerhalb der SSRS gewählt werden. Wir haben es leider versäumt in den letzten Wochen alle alten Gesetze zu ändern und an die neue Situation anzupassen, dies leigt mitunter am unbekannten Verbleib von Frau Maleva, anderseits auch definitiv an mir, der nicht genügend Energie mitbringen konnte all die Dinge anzugehen.
Es resultiert jedoch ein Problem daraus. binnen der nächsten Tage sollten eigentlich die Wahlen ausgeschrieben werden - jedoch ist unsere Gesetzgebung weiterhin im WahlG auf eine Doppelspitze ausgelegt (unsere Verfassung jedoch nicht!). Ich sehe darin ein ernsthaftes Problem, bei dem ich darauf hoffe auf schnelle Untersstüzung des Dom Republike hoffe: Ich würde gerne mit der Zustimmung des Dom innerhalb der nächsten Tage ein überarbeitetes WahG auf den Weg bringen und "durchkriegen" um so schnell wie möglich zu den Wahlen schreiten zu können. Dadurch wird evtl. meine Amtszeit ein paar Tage oder 1-2 Wochen länger als vorgesehen. Wir vermeiden hierdurch aber evtl. den Schaden bei fehlenden Kandidaturen womöglich eine Nichtbesetzung des höchsten Postens zu vermeiden.Sehen Sie in diesem Anliegen keine persönlich-politischen Motive. Mit dem Ausscheiden Petar Spasic fehlt mir natürlich genau dieser Vize zur Teilnahme an der Wahl. Aber ob ich nochmals für diesen Posten überhaupt bereitstehe hat sich noch nicht entschieden.
Vielen Dank.
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Gesetz über Feiertage und arbeitsfreie Tage in der Republik Kaysteran (FtAfTG)§1 - Grundsätzliches
Gesetzliche Feiertage im Sinne des Gesetzes sind arbeitsfreie Tage und gelten für das gesamte Gebiet der Republik Kaysteran.§2 - Feiertage
a) Als staatliche Feiertage gelten:
- 01. Januar: Neujahrstag
- 01. Mai: Tag der Arbeit
- 25. Oktober: Tag der Republik (Republiksausrufung 1940)b) Als katholische staatsweite Feiertage gelten:
- 06. Januar: Dreikönigsfest
- 15. August: Mariä Himmelfahrt
- 01. November: Allerheiligen
- 25. Dezember: 1. Weihnachtsfeiertag
- 26. Dezember: Stephanstagc) Als orthodoxe staatsweite Feiertage gelten:
- 7. Januar: orthodoxer Weihnachtsfeiertagd) Als bewegliche Feiertage der christlichen Kirchen gelten:
- jeweils Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag nach den Traditionen und Bestimmungen der christlichen Kirchen.§3 - Staatstrauer
Auf Anordnung von Staatstrauer durch den Präsidenten sind öffentlich gehisste Staatsflaggen von den zuständigen Stellen auf Halbmast zu setzen.§4 - Branchenspezifische Sonderregelungen
Befugt das Arbeitsleben auch an arbeitsfreien Tagen aufrecht zu erhalten sind:
- Betriebe, Organisationen und Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit
- Soziale Hilfseinrichtungen
- Betriebe der Medienbranche mit einem definiertem Informationsauftrag für die Bevölkerung§5 - Aufhebung
Das bisherige Regulierungsgesetz von arbeitsfreien Tagen (RGafT) wird aufgehoben.Stimmen Sie diesem Gesetz zu? Bitte stimmen Sie mit Ako (Ja), Ni (Nein) oder Nanej (Enthaltung). Die Abstimmung endet in 120 Stunden.
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Debatte beendet. Abstimmung eingeleitet