ZitatOriginal von Zlatko Vlic
Ich denke das dann wohl jedes zweites Mitglied vom Verfassungsschutz sein wird
Ist ja hier nicht anders. ![]()
ZitatOriginal von Zlatko Vlic
Ich denke das dann wohl jedes zweites Mitglied vom Verfassungsschutz sein wird
Ist ja hier nicht anders. ![]()
Eigentlich gibt es nur ein einziges Problem: Drull: wo auf der (aktuellen) Karte war das? Und warum brach es vor (erst) 7 Jahren komplett in sich zusammen? Kultur und co. ist ersetzbar und unwichtig.
Die DVU startet bald "Facebook für Naz.. ähm nationalistisch Orientierte" unter http://www.europawehrtsich.de/ - ein Schritt den ich eigentlich schon länger vermutete entweder durch NPD, DVU oder REPs in Folge der auch zunehmenden "Streetwear"-Veränderung der Neonazi Szene. Inzwischen kann ja bei Demos inkl. Gegendemos der Antifa äußerlich teilweise gar nicht mehr die Gesinnung der Teilnehmer nachvollzogen werden.
die Veränderung ist bei der DVU wohl angekommen. Der Abschied des Mäzens und Herrschers Frey Anfang des Jahres und nachfolgende Ruhe waren sicher Indiz - während die NPD holterdipoltert und eigentlich kurz vor der Rückbenennung in NSDAP steht - die DVU wird ihre Chance jetzt nutzen wollen: bürgernah, jugendlicher und nicht mehr so völkisch - interessant eben auch der Titel des Ganzen "Europa wehrt sich".
Start Richtung FPÖ made in Germanien?
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Gesetz zur Kayischen Sprache(KaySpr)
Präambel
1.Bedeutung des Kayisch
Die Kayische Sprache ist ein fundamentaler Bestandteil der nationalen Identität von Kaysteran, eine Grundlage der Kommunikation, Integration und sozialen Cohäsion der Bürger und Bürgerinnen, unabhängig ihrer Herkunft, und ein kultureller Beitrag Kaysterans zur globalen Kultur. Seit Jahrhunderten steht sie für die Treue und Liebe der Kaysteraner zu ihrem Land und ihrer Kultur.
2. Juristischer Rahmen
Die Severanische Verfassung sagt in Artikel 1, Absatz 4: Amtssprache des Bundes ist Severostaranisch; die Republiken haben das Recht, in ihrem Gebiet eigene Amtssprachen festzulegen. Leider ist das Kayisch nicht als Amtsprache auch in die Kayische Verfassung integriert.
3.Die Aufgabe dieses Gesetzes
Durch den Beitritt Kaysterans zur Sozialistischen Bundesrepublik Severanien gerät die Kayische Sprache zunehmend unter Druck der Amtssprache Severostaranisch. Bundesweite Medien, Kampagnen und Immigration bringen mehr sprachliche Pluriformität nach Kaysteran. Um darum, aus oben genannten Gründen, das Kayisch zu schützen ist ein Gesetz vonnöten.
Gesetz
§ 1 (Institutioneller Gebrauch)
1. Kayisch ist die Amtssprache der Republik Kaysteran
2. Alle öffentlichen Institutionen und Einrichtungen der Republik Kaysteran gebrauchen Kayisch für interne Kommunikation und der Kommunikation untereinander. Ausserdem wird Kayisch normalerweise für die externe Kommunikation auf dem Grundgebiet der Republik Kaysteran gebraucht.
3. Administrative Eingaben von Bürgern in Severostaranisch sind zulässig.
4. Beamte und andere Arbeitnehmern im öffentlichen Sektor der Republik Kaysteran müssen Kayisch mündlich und schriftlich beherrschen.
5. Offizielle Dokumente der Republik Kaysteran werden in Kayisch ausgestellt.
6. Die Republik Kaysteran verpflichtet sich für Arbeitnehmer aus anderen Teilen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien Sprachkurse zur Erlernung des Kayisch zur Verfügung zu stellen.
7. Institutionen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien sind von den Punkten 1-5 ausgenommen.
8. Die Kommunikation mit den Institutionen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien verläuft zweisprachig, sowohl in Kayisch wie in Severostaranisch.
§ 2 (Anwendung)
1. Alle öffentlichen Informationen werden in Kayisch geschrieben
2. Kayisch wird in Lateinischen Buchstaben geschrieben
3. Alle Namen von Orten, Strassen und Landschaftsmonumenten findet in der Kayischen Schreibweise statt
4. Alle Bürger der Republik Kaysteran haben das Recht ihren Namen in die Kayische Schreibweise zu ändern
§ 3 (Unterricht)
1. Kayisch ist die offizielle Unterrichtssprache auf allen Niveaus des Unterrichts
2. Alle pädagogischen und akademischen Instititionen müssen das Kayisch als normales Medium der Kommunikation gebrauchen, sowohl in mündlich wie in schriftlicher Form.
3. Severostaranisch ist die erste Fremdsprache in den Schulen der Republik Kaysteran
§ 4 (Medien und Kultur)
1. Die Radio- und Fernsehsender der Republik Kaysteran gebrauchen Kayisch als Sprache
2. Für bundesweite Aussendungen ist Zweisprachigkeit zulässig
3. Die Radio- und Fernsehsender der Republik Kaysteran werden gehalten die Kayische Kultur zu verbreiten
4. Mindestens 50 Prozent der Musik in den Kayischen Radio- und Musiksendern muss in Kayisch sein
5. Die Republik Kaysteran wird die Unterstützung der Kaysteranischen Kultur in den Medien finanziell unterstützen
6. Die Republik Kaysteran hat eine Politik der finanziellen und praktischen Unterstützung der Kaysteranischen Kultur
7. Die Republik Kaysteran hat einen Kaysteranischen Filmfonds zur Unterstützung des Kaysteranischen Films
8. Die Republik Kaysteran unterstützt finanziell die Publikation von Magazinen und Büchern in Kayisch.
9. Die Republik Kaysteran unterstützt finanziell die Übersetzung anderssprachiger kultureller Expressionen in das Kayisch
10. Die Republik Kaysteran unterstützt finanziell Musiker die in Kayisch singen
11. Die Republik Kaysteran unterstützt andere Formen der kulturellen Expression der Kaysteranischen Kultur
12. Die Republik Kaysteran unterstützt die Übersetzung von Informationstechnologie in Kayisch
§ 5 (Sozialökonomische Aktivitäten)
1. Alle Unternehmen die teilweise oder vollständig der Republik Kaysteran fallen unter die Regeln § 1; 1-6
2. Private Unternehmen sind verpflichtet ihre Informationen in Kayisch zu publizieren. Andere Sprachen sind optionell.
3. Jeder Bürger der Republik Kaysteran wird stimuliert Kayisch zu lernen.
4. Die Republik Kaysteran sorgt für ein ausreichendes Angebot zur Erlernung des Kayisch
Die Debatte ist eröffnet, Herr Jurković hat das Wort.
Ich danke Herrn Ivanov für seine Ausführungen.
Aus aktuellem Anlass:
Zitat
Am 22. April 2009 soll das neue Telemediengesetz vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden, das alle Internet Service Provider zu Sperrungen zwingen soll. Teil davon ist die Aufzeichnung der Zugriffe auf blockierte Seiten, die Protokolle werden dem Bundeskriminalamt zugänglich gemacht, so Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert. Schon das reine Sperren von Webseiten sei ein grundrechtliches Problem, weil dadurch auch rechtmäßige Inhalte des Internets betroffen sein können, die den uneingeschränkten Schutz des Artikels 5 des Grundgesetzes (Meinungs- und Pressefreiheit) genießen, so Weichert.
"Die nun bekannt gewordenen Planungen haben aber eine völlig neue Überwachungsdimension: Mit dem Speichern der Zugriffsversuche würde eine Vorverlagerung der Verdachtsgewinnung zur Bekämpfung der Kinderpornografie erfolgen, die Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen machen würde."
Die Technologie dafür wird man wohl aus China importieren. ![]()
Aber zu deinem letzten Post Jens: Das Thema ist zu heiß für die Parteien, zu einfach ist der Populismus welcher FDP und Grüne ausgesetzt wären. Bislang kam so wie ich das sah nur eine kleine Randnotiz der Liberalen: Man sei dem skeptisch gegenüber. Und auch die Grünen die mit als zentrales Thema dieses Jahr im Wahlkampf den Datenschutz als Thema haben, halten sich vornehm zurück. Man darf es sich ja schließlich auch nicht mit den "Dumm-Wählern" verscherzen. Und damit mit meine ich keine Asozialen, ich meine das 'Spießige Etwas', welches ca. 60-70% des Landes einnimmt. Dazu gehört auch meine Mutter, ist sie noch so weltoffen (immerhin 'nen Franzosen geheiratet!) - aber würde ich sie Fragen was sie davon hält so eine Zensur einzuführen: sie wäre 100% dafür.
ZitatOriginal von NataŠ¡a Jović
Kann mir als Ossi im süddänischen Exil jemand erklären, wozu Facebook gut ist?
Fan zu werden von Severanien. Ist doch oben schon ausführlichst geklärt worden.
![]()
Irgendwann werden wir Internetgeld damit verdienen.
Severanien ist nun bei Facebook. Über den Sinn mag man streiten. Aber heutzutage existiert man ja nicht mehr ohne. Ich habe meinen Reisepass inzwischen auch gegen ein Profil dort getauscht. Macht ja kein Unterschied mehr.
Wen's interessiert: http://www.facebook.com/pages/Severanija/101917235984 (hoffe der Link geht)
ZitatOriginal von Duro Jurković
Im grossen und ganze habe ich wenig Einwände. Ein kleiner Änderungsvorschlag ist, das der "zweite Weihnachtstag" in "Stephanstag" umbenannt werden könnte, wie er meines Wissens offiziell im katholischen Sprachgebrauch heisst.
Ja, natürlich.
Zitat
Ansonsten gibt es eigentlich nur noch Fronleichnam als Diskussionspunkt. Es ist jetzt noch nicht im Gesetz inbegriffen, aber wird doch in den meisten katholischen Ländern als Feiertag gesehen.
*sim off*
Hier hatte ich zunächst falsche Informationen bzgl. Kroatien, aber in der Tat, zwei andere Seiten bezeichnen dies auch als gesetzlichen Feiertag. Tatsächlich ist sogar in Italien Fronleichnam kein Feiertag mehr, nur als Zusatzinformation
*sim on*
Ich spreche mich gegen einen weiteren gesetzl. Feiertag für die Kirchen aus. Wir haben bereits durch die Regelung für die orthodoxen Gläubigen fast jedes Jahr sehr viele kirchliche Feiertage. Fronleichnam kann gemäß Kirchenrecht auch am folgenden Sonntag gefeiert werden.
Dieses Gesetz soll nach dem Ausscheiden der assakhischen Provinzen eine der Republik Kaysteran passendere Gesetzgebung geben in Punkto Feiertage.
Alte Gesetzgebung: http://forum.kaysteran.de/thread.php?threadid=2723
Gibt es hierzu Fragen?
ZitatAlles anzeigen
Gesetz über Feiertage und arbeitsfreie Tage in der Republik Kaysteran (FtAfTG)
§1 - Grundsätzliches
Gesetzliche Feiertage im Sinne des Gesetzes sind arbeitsfreie Tage und gelten für das gesamte Gebiet der Republik Kaysteran.
§2 - Feiertage
a) Als staatliche Feiertage gelten:
- 01. Januar: Neujahrstag
- 01. Mai: Tag der Arbeit
- 25. Oktober: Tag der Republik (Republiksausrufung 1940)
b) Als katholische staatsweite Feiertage gelten:
- 06. Januar: Dreikönigsfest
- 15. August: Mariä Himmelfahrt
- 01. November: Allerheiligen
- 25. Dezember: 1. Weihnachtsfeiertag
- 26. Dezember: 2. Weihnachtsfeiertag
c) Als orthodoxe staatsweite Feiertage gelten:
- 7. Januar: orthodoxer Weihnachtsfeiertag
d) Als bewegliche Feiertage der christlichen Kirchen gelten:
- jeweils Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag nach den Traditionen und Bestimmungen der christlichen Kirchen.
§3 - Staatstrauer
Auf Anordnung von Staatstrauer durch den Präsidenten sind öffentlich gehisste Staatsflaggen von den zuständigen Stellen auf Halbmast zu setzen.
§4 - Branchenspezifische Sonderregelungen
Befugt das Arbeitsleben auch an arbeitsfreien Tagen aufrecht zu erhalten sind:
- Betriebe, Organisationen und Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit
- Soziale Hilfseinrichtungen
- Betriebe der Medienbranche mit einem definiertem Informationsauftrag für die Bevölkerung
§5 - Aufhebung
Das bisherige Regulierungsgesetz von arbeitsfreien Tagen (RGafT) wird aufgehoben.
Die Debatte ist eröffnet.
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Gesetz über Feiertage und arbeitsfreie Tage in der Republik Kaysteran (FtAfTG)
§1 - Grundsätzliches
Gesetzliche Feiertage im Sinne des Gesetzes sind arbeitsfreie Tage und gelten für das gesamte Gebiet der Republik Kaysteran.
§2 - Feiertage
a) Als staatliche Feiertage gelten:
- 01. Januar: Neujahrstag
- 01. Mai: Tag der Arbeit
- 25. Oktober: Tag der Republik (Republiksausrufung 1940)
b) Als katholische staatsweite Feiertage gelten:
- 06. Januar: Dreikönigsfest
- 15. August: Mariä Himmelfahrt
- 01. November: Allerheiligen
- 25. Dezember: 1. Weihnachtsfeiertag
- 26. Dezember: 2. Weihnachtsfeiertag
c) Als orthodoxe staatsweite Feiertage gelten:
- 7. Januar: orthodoxer Weihnachtsfeiertag
d) Als bewegliche Feiertage der christlichen Kirchen gelten:
- jeweils Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag nach den Traditionen und Bestimmungen der christlichen Kirchen.
§3 - Staatstrauer
Auf Anordnung von Staatstrauer durch den Präsidenten sind öffentlich gehisste Staatsflaggen von den zuständigen Stellen auf Halbmast zu setzen.
§4 - Branchenspezifische Sonderregelungen
Befugt das Arbeitsleben auch an arbeitsfreien Tagen aufrecht zu erhalten sind:
- Betriebe, Organisationen und Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit
- Soziale Hilfseinrichtungen
- Betriebe der Medienbranche mit einem definiertem Informationsauftrag für die Bevölkerung
§5 - Aufhebung
Das bisherige Regulierungsgesetz von arbeitsfreien Tagen (RGafT) wird aufgehoben.
Antrag auf Debatte.
Meine Damen und Herren,
in der Tat: ich kann die Gerüchte bestätigen. Einerseits hat sich mein langjähriger Genosse Petar Spasic dazu entschlossen sich aus der aktiven Politik zurückzuziehen. Ich bedauere das sehr, aber persönliche Gründe haben Vorrang auch wenn dies weitreichende Konsequenzen haben wird.
Die SOCA hat heute nachmittag ihre Auflösung beschlossen. Die sozial-liberale Idee ist damit nicht gestorben, aber eine Ein-Mann-Partei hat keinen Zweck, ist keine Bewegung und wäre nur eine Hülse.
Danke für ihre Aufmerksamkeit.

Stimmen sie folgendem Antrag zu?
Bitte Antworten Sie mit Da, Ne oder Uzdrоavanje.
Die Abstimmung dauert 5 Tage.
ZitatAlles anzeigenFreundschafts- und Kooperationsvertrag
zwischen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien und der Intesa Cordiale
Präambel
Die hohen vertragschließenden Parteien, namentlich Ihre Exzellenz, Natasa Jovic, Präsidentin der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien,
sowie
Seine königliche und apostolische Majestät, Francesco V., von Gottes Gnaden König von Gran Novara, Mehregaan Talib, Amenokal der vereinigten Stämme Targas, Adenoid Hynkel, seines Zeichens der Grosse Verführer des SWR Tomanien, sowie Seine Heiligkeit, Primus Fabius Maximus, Pontifex Maximus der Res Publica Ladina auf Seiten der Intesa Cordiale
Von dem Wunsch geleitet, der Zusammenarbeit der beiden Länder eine gesicherte Grundlage zu geben, auf dass freundschaftliche Bande zwischen den Völkern der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien und denen der Intesa Cordiale entstehen mögen, schließen nachfolgenden Vertrag.
§ 1 - Freundschaft
Die unterzeichnenden Staaten stehen in Freundschaft zueinander. Sie verpflichten sich, keine militärischen oder geheimdienstlichen Handlungen gegeneinander auszuführen und auf jedwede Androhung militärischer Gewalt zu verzichten.
§ 2 - Kooperation
Die unterzeichnenden Staaten nehmen untereinander diplomatische Beziehungen auf und tauschen Botschafter aus. Die Vertragspartner vereinbaren regelmäßig stattfindende Konsultationen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen.
§ 3 – Rechtsstaatliche Zusammenarbeit
Beide Vertragspartner einigen sich darauf, straffällig gewordene Personen, welche im jeweils anderen Land gesucht sind, auszuliefern, sofern diese Personen nicht im eigenen Hoheitsgebiet ebenfalls straffällig geworden sind, wenn einem dementsprechenden Antrag stattgegeben wird.
§ 4 - Freizügigkeit
Die unterzeichnenden Staaten garantieren untereinander ihren Bürgern freien Personen-, Dienstleistungs- und Warenverkehr im Rahmen der jeweils geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften. Personenkontrollen an der Grenze sowie im Staatsgebiet sind weiterhin zulässig.
§ 5 – Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die unterzeichnenden Staaten streben eine enge Kooperation im Bereich der Bildung, Wissenschaft und Kultur an. Zu diesem Zweck
1. fördern sie die Vermittlung der Sprache des Partners,
2. unterstützen sie den Jugend- und Schüleraustausch,
3. gewährleisten sie die gleichwertige Anerkennung akademischer Grade,
4. verstärken sie ihre wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit und
5. initiieren sie die Durchführung von gemeinsamen kulturellen Veranstaltungen und Projekten.
§ 6 – Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag tritt nach der Ratifizierung gemäß den Bestimmungen der unterzeichnenden Staaten in Kraft. Er kann mit einer Frist von 21 Tagen oder im Einvernehmen beider Vertragspartner ohne Kündigungsfrist aufgelöst werden.
Das Gesetz wurde bei 2x Da angenommen.
ZitatOriginal von Aleksandar Ivanov
In meiner Funktion als Justizminister erbitte ich Rederecht zu dieser Debatte.
Rederecht in der Debatte erteilt.
Auf Antrag des Mitglieds Duro Jurković eröffne ich die Debatte über die Entscheidungsbefugnisse des Präsidenten. Herr Jurković hat das Wort.
Boban, Boban i Boban Orkestar
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