Ich höre hier viel über Dunkelflauten, über angebliche Föhneffekte und gar klimatische Austrocknung durch Windräder, aber auffällig keine Antworten über das, was in meinen Redebeiträgen vorhin gesagt wurde. Man geht auf Fakten nicht ein, sondern wiederholt Schlagworte.
Ja, ich teile den Grundgedanken, dass unsere Bergregionen und ihr Landschaftsbild geschützt werden müssen. Das ist nicht nur ein ökologisches, sondern auch ein kulturelles Anliegen. Und ja, auch beim weiteren Ausbau von Windkraftanlagen ist Zurückhaltung geboten… in bestimmten Regionen.
Aber was ich hier höre, ist kein nüchternes Abwägen. Das sind zum Teil Behauptungen, die so pauschal sind, dass man sie bestenfalls in einer Stammtischrunde, aber nicht in einem Parlament vorbringen sollte. Wer hier ernsthaft behauptet, Windkraft sei allein wegen lokaler Turbulenzen eine Gefahr für unser Klima, der ignoriert Studien, Praxis und internationalen Vergleich.
Planbarkeit ist relativ - auch konventionelle Kraftwerke fallen ungeplant aus (Störungen, Wartung, Brennstoffmangel). Deshalb brauchen alle Systeme Reserven. Wind ist meteorologisch vorhersagbar – Prognosen sind für 24–48 Stunden im Voraus sehr präzise, sodass Netzbetreiber die Erzeugung planen können. Backup-Kapazität wird nicht „neu“ vorgehalten, sondern dieselbe Reserve, die auch für Kohle- oder Atomstrom nötig ist.
Und ich sage es deutlich: Diese Art von Argumentation hat oft einen Beigeschmack. Wenn ganze Technologien verteufelt werden, ohne auch nur den Versuch einer differenzierten Betrachtung, dann frage ich mich, wessen Interessen hier wirklich bedient werden.
Wir können in Küstenregionen und unempfindlichen Ebenen sehr wohl Windkraftanlagen betreiben – ohne das Gesicht unseres Landes zu verunstalten. Wir können gleichzeitig sensible Regionen schützen und die Energieversorgung stabil halten. Das ist kein Widerspruch, sondern gesunder Menschenverstand.
Was ich von diesem Haus erwarte, ist eine ehrliche Debatte. Kein Abschreiben von Argumenten von verbandelten Genossenschaften aus Višegrad, kein Herumreiten auf Angstbildern, sondern klare Standortregeln und eine energiepolitische Linie, die uns unabhängig und handlungsfähig hält.
Wer stattdessen nur Totalverbote fordert, liefert uns in Wahrheit denen aus, von denen wir uns unabhängig machen sollten. Und das meine Damen und Herren ist die wahre Gefahr für unser Land.
Noch eines, Herr Kollege: Wer heute hier den großen Mahner gibt, sollte sich erinnern lassen, dass er in seiner Zeit als Präsident unseres Landes völlig versagt hat. Monatelange Untätigkeit, Stillstand in der (Energie-)Politik, und am Ende hat er sich ins Ausland abgesetzt, statt Verantwortung zu übernehmen. Wer damals nichts getan hat, sollte heute nicht so tun, als hätte er das Patentrezept.
Ich hoffe die Jedinstvo hat neben dem orthodoxen und dem sozialdemokratischen Flügel sich jetzt nicht noch einen Schwurbelflügel um Herrn Nikolov zugelegt.
Die Frage ist ob der Antragssteller in der Lage ist, sich um das Ansinnen des Landschaftsschutz zu bemühen oder hier seine verquere Sichtweise im Sinne der Kohle- und Gasgenossenschaften durchdrücken zu wollen. Für ersteres sind wie bereit für einen Kompromiss bspw. in dieser Form:
Člen 1 – Ziel des Gesetzes
(1) Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der gewachsenen Kulturlandschaft und des charakteristischen Landschaftsbildes der Volksrepublik Pelagonien vor nachteiligen Auswirkungen durch den Einsatz industrieller Windkraftanlagen.
(2) Die Sicherung des historischen Erscheinungsbildes von Städten, Dörfern und traditionellen Landschaftsräumen, insbesondere in Bergregionen und im Umfeld von Kulturdenkmälern, gilt als vorrangiges Interesse des pelagonischen Volkes.
(3) Gleichzeitig soll eine geordnete Entwicklung der Windenergienutzung in dafür geeigneten Gebieten ermöglicht werden, um die nationale Energieversorgung zu stärken.
Člen 2 – Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für das gesamte Hoheitsgebiet der Volksrepublik Pelagonien, einschließlich aller Land-, Binnengewässer- und Küstenzonen sowie öffentlicher und privater Flächen.
Člen 3 – Genehmigungspflicht und Standortbeschränkungen
(1) Die Errichtung, der Betrieb sowie die Erweiterung oder Reaktivierung von Windkraftanlagen bedürfen einer Genehmigung durch das zuständige Ministerium für Energie und Kulturlandschaftsschutz.
(2) Genehmigungen werden nur erteilt, wenn:
a) der Standort außerhalb sensibler Kulturlandschaften liegt, insbesondere Bergregionen, Natur- und Nationalparks sowie Bereiche mit hoher kulturhistorischer Bedeutung,
b) die Anlage das traditionelle Landschaftsbild nicht wesentlich beeinträchtigt,
c) die Anbindung an das Stromnetz ohne unverhältnismäßige Eingriffe in die Landschaft möglich ist.
(3) Küstenregionen, unempfindliche Ebenen und bereits ausgewiesene Industrie- oder Hafenflächen gelten als bevorzugte Standorte.
(4) Forschungs-, Demonstrations- und Kleinwindkraftanlagen können unabhängig vom Standort genehmigt werden, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes vorliegt.
Člen 4 – Anpassung bestehender Anlagen
(1) Bestehende Anlagen in sensiblen Kulturlandschaften sind innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu überprüfen.
(2) Stellt die Überprüfung erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes fest, kann die Genehmigung mit angemessener Frist widerrufen oder mit Auflagen versehen werden.
(3) Rückbau oder technische Anpassungen sind so durchzuführen, dass die betroffene Fläche in ein landschaftlich angepasstes Erscheinungsbild zurückgeführt wird.
Člen 5 – Aufsicht und Sanktionen
(1) Die staatlichen Behörden für Energie und Kulturlandschaftsschutz überwachen die Einhaltung dieses Gesetzes.
(2) Bei Verstößen können Genehmigungen widerrufen und Anlagen auf Kosten des Betreibers entfernt werden.
Člen 6 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.