Ehrenwerte Mitglieder des Bundesrates,
ich begrüße diesen Gesetzesvorschlag außerordentlich. Doch sehe ich in folgender Passage eine gewisse Gefahr:
" § 4 (3) Investoren haben bei Beendigung der Beteiligung einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Einlage, soweit diese nicht durch Verluste aufgezehrt ist."
Vielleicht stecken die ausländischen Investitionen in Waren- oder Gebäudewerten, diese schlagartig veräußern zu müssen, um an Kapital zu erlangen, dürfte das Ende der Organisation der vereinten Arbeit sein.
Wir sollten Schutzmechanismen im Gesetz verankern, die dies unmöglich machen. Vielleicht eine Rückzugsankündigung von mehreren Monaten, die es der Organisation der vereinten Arbeit ermöglicht einen anderen Investor zu finden oder einen Kredit bei einer Bank zu bekommen.