КАНЦЕЛАРИЈА ПРЕДСЕДНИКА
КАНЦЕЛАРИЯ НА ПРЕЗИДЕНТА
KANCELARIJA PREDSEDNIKA
Verordnung über Sanktionen gegen die Demokratische Union Ratelon
Im Einklang mit den nationalen Interessen und in Reaktion auf die ernsten Verstöße gegen die Menschenrechte und demokratischen Prinzipien durch die Regierung der Demokratischen Union Ratelon erlasse ich die folgende Verordnung:
Abschnitt I: Allgemeine Sanktionen
- Jegliche wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien und der Demokratischen Union Ratelon werden mit sofortiger Wirkung eingestellt.
- Der Handel, die Finanztransaktionen, sowie Investitionen in und von Ratelon sind ab diesem Zeitpunkt verboten.
- Die Ein- und Ausfuhr von Waren, Gütern und Dienstleistungen zwischen Severanien und Ratelon ist untersagt.
Abschnitt II: Reisebeschränkungen
- Alle Reisen von Personen aus Ratelon nach Severanien werden bis auf weiteres verboten.
- Alle bestehenden Visa und Aufenthaltsgenehmigungen für Personen aus Ratelon werden aufgehoben.
- Die Reise nach Ratelon ist für severanische Staatsbürger nicht gestattet.
Abschnitt III: Kredit- und Finanzierungssanktionen
- Jegliche Form von Kreditvergabe oder Finanzierung von Projekten in Ratelon durch severanische Institutionen oder Einzelpersonen ist verboten.
- Severanische Banken und Finanzinstitute dürfen keine Transaktionen durchführen, die Ratelon oder seiner Regierung zugutekommen könnten.
Abschnitt IV: Technologietransferverbot
- Der Transfer jeglicher Art von Technologie oder technischem Wissen nach Ratelon ist untersagt.
- Severanische Unternehmen und Forschungseinrichtungen dürfen keine Technologie, Wissen oder Produkte an Personen oder Organisationen in Ratelon weitergeben.
Abschnitt V: Sanktionen gegen Einzelpersonen
- Das Vermögen und alle finanziellen Ressourcen, die sich im Hoheitsgebiet von Severanien befinden oder unter der Kontrolle severanischer Staatsbürger stehen und die den Verantwortlichen für die Notverordnungen und ihre Umsetzung in Ratelon gehören, werden eingefroren.
- Jeder wirtschaftliche, finanzielle oder Handelsverkehr mit den Verantwortlichen für die Notverordnungen und ihre Umsetzung in Ratelon ist untersagt.
- Die Sanktionen gelten für folgende Personen:
- Franz Kalkbrenner, Vorsitzender des Rates für die Nationale Rettung in Ratelon
- Heinrich von Fuxfell, Mitglied des Rates für die Nationale Rettung in Ratelon
- General der Luftwaffe Timothy J. Williams, Mitglied des Rates für die Nationale Rettung in Ratelon
- Admiral der Unionsmarine Kurt Georg Forbett, Mitglied des Rates für die Nationale Rettung in Ratelon.
- Jede weitere Person, die gemäß Ermittlungen und nach Konsultation mit internationalen Partnern als verantwortlich für die Umsetzung der Notverordnungen und des Kriegsrechts in Ratelon identifiziert wird.
Abschnitt VI: Einhaltung und Durchsetzung
- Die zuständigen Behörden werden beauftragt, die Einhaltung dieser Sanktionen zu überwachen und durchzusetzen.
- Verstöße gegen diese Verordnung können strafrechtlich verfolgt werden und unterliegen empfindlichen Geld- und Haftstrafen.
Abschnitt VII: Aufhebung der Sanktionen
Diese Sanktionen können nur aufgehoben werden, wenn die Regierung der Demokratischen Union Ratelon nachweislich Maßnahmen zur Wiederherstellung demokratischer Prinzipien und Menschenrechte ergreift und internationale Standards einhält.
Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Vinasy, den 17. Oktober 2023
Der Präsident der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien