Wir haben uns auf blaue Schilder für Autobahnen und grüne Schilder für Staats- und Landstraßen geeinigt. ![]()
Beiträge von Ivan Nikolić
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Ok. Dann hat der Bund die Autoputevi /Aутопутеви (bestehend aus mindestens zwei Fahrstreifen und einem Seitenstreifen), die Republiken sind zuständig für die Staats- und Landstraßen.
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Ok, daran habe ich nicht gedacht.
Wie soll die Unterscheidung namentlich aussehen? Bei den Übersetzungen habe ich bislang nur den gleichen Begriff für Autobahn und Schnellstraßen gefunden.
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Ich werde moch in dieser Woche um das Straßen- und Verkehrsgesetz kümmern. Aufgefallen ist mir, dass die bei uns aus den RL bekannte Unterscheidung von Autobahn und Bundesstraße eigentlich - und besonders in der SSRS - nicht viel Sinn macht. Zumal es im in beiden Fällen autoput (V, A), автопат (P) bzw. autocesta (K) heißt.

Ich schlage daher vor, bei uns erst gar nicht eine Unterscheidung einzuführen und die Höchtsgescwindigkeit lediglich davon abhängig zu machen, ob es mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtungsfahrbahn (und Mittelstreifen) gibt. Fernvekehrsstraßen des Bundes mit lediglich einem Fahrstreifen pro Richtung sollten die Außnahme sein oder vielleicht sogar gar nicht existieren.
Wie sieht es mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung aus? Gar nicht, 150, 130, 120?
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Normalerweise würden die Punkte 1+2 auch genügen, aber in dieser Jahreszeit (oder falls die Volkszählung zur Weihnachtszeit wäre) sollten wir etwas rücksichtsvoller sein.

Wir könnten natürlich auch ganz ratelonisch alles ausbürgern, was weniger als 15 Postings im Monat hat. Dann sind wir zwar nur noch zu dritt, aber allmächtig!

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Ich bin grundsätzlich damit einverstanden, würde allerdings wiefolgt dabei vorgehen:
1. "Bitte-melde-dich"-Thread im Forum.
2. Zugleich entsprechende eMail.
3. Zu Beginn der zweiten Woche eine "Erinnerungsmail".Das mag zwar arg aufwändig aussehen, aber ich fände es schade, wenn wir Leute, die nur alle 2-3 Wochen da sind oder gerade mit Urlaub/Hausarbeiten/whatever beschäftigt sind, nur deswegen ausbürgern, weil sie die erste Mail aufgrund der vielen Angebote zur Penisverlängerung übersehen haben.
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Wenn nur alle so gute Politiker wären.

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Ein toller Entwurf.

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...Severanien!

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- gestrichen -
Kann raus.

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Zitat
Wolfgang Bosbach (CDU), forderte hingegen eine neue Überprüfung der Mitarbeiter in gehobenen Funktionen des öffentlichen Dienstes: „Wenn jemand eine Führungsfunktion bei der Staatssicherheit innehatte, scheidet er für Führungsfunktionen in der Bundesrepublik aus.“ (Quelle)
Das gilt natürlich nicht für Veteranen der SS.
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Ferienhausarbeit
Zitatm den sinkenden Umfragewerten der eigenen Partei mit Hilfe eines aufmerksamkeitsträchtigen, konsensfähigen Themas entgegenzuwirken und um „auch mal an die Kinder zu denken“ beabsichtigt Bundesfamilienministerin F, gegen die ihrer Meinung nach extreme Zunahme kinderpornographischer Internet-Inhalte vorzugehen. Auf ihre Initiative hin bringt die Bundesregierung das folgende Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (TMÄG) ein:
(Quelle: Lawblog.de)

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Zitat
Original von Aleksandar Ivanov
Wie wäre es denn mit einem Gesetz, welches die Struktur und Organisation von Genossenschaften vorgibt? Es ist z. B. sinnvoll, auszuschließen, dass sich Genossenschaften undemokratische Satzungen geben oder das eine Belegschaft ein Unternehmen ausplündert. Eventuell braucht es hier auch eine staatliche Aufsichtsbehörde, z. B. das Wirtschaftsministerium.
Das wesentliche - Arbeiterrat und gleiches Stimmrecht - ist bereits Teil des Unternehmensgesetzes. Die Gefahr einer undemokratischen Satzung sehe ich daher nicht.Allerdings ist es sinnvoll, Bankrott als Straftatbestand aufzunehmen.
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Zitat
Original von Zlatko Vlic
Denke das man doch einen Unterschied zwischen Betrieben und Personen machen sollte. Finde es doch sehr allgemein alles in einen Pott zu schmeissen
Inwiefern sollte sich die Besteuerung von Betrieben und natürlichen Personen unterscheiden? -
Zitat
Original von Aleksandar Ivanov
Alles!

Auch Meerschweinchen.
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Aufgrund der Frage ist uns eingefallen, dass für einige Vereine sicherlich eine Steuerbefreiiung Sinn macht. Daher wurde der Antrag wiefolgt neu gefasst:
ZitatAlles anzeigenGesetz über die Steuererhebung (SteuerG)
§ 1 - Allgemeines
Um das Steuereinkommen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien zu gewährleisten, die Rechte der Steuerzahler zu schützen und die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung zu fördern, wird dieses Gesetz bestimmt.§ 2 - Steuerpflicht
Steuerpflichtig sind alle Staatsangehörigen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien sowie alle natürlichen und juristischen Personen, die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Die Steuerbelastung darf die Hälfte der erzielten Einnahmen nicht überschreiten.§ 3 – Steuerbefreiung
Von der Steuerpflicht befreit sind juristische Personen, die nachweisen, dass ihre Tätigkeit ausschließlich, unmittelbar und selbstlos auf mildtätige, gesundheitliche, erzieherische, wissenschaftliche, kulturelle oder religiöse Zwecke gerichtet ist (Gemeinnützigkeit).§ 4 - Vollzug
Zuständig für die Steuererhebung, die Erforschung von Steuerstraftaten und die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen ist die severanische Steuerverwaltung (Poreska uprava) unter Aufsicht des Präsidenten. Der Präsident legt per Rechtsverordnung die Steuersätze fest.§ 5 - Einnahmesteuer
Die Einnahmesteuer (Porez na prihod) wird auf auf sämtliche Einnahmen oberhalb eines monatlichen Freibetrages in Höhe von 2.500 Talir erhoben.§ 6 - Vermögensteuer
Die Vermögensteuer (Porez na imanje) wird auf das gesamte Vermögen abzüglich der Schulden erhoben. Die Vermögensbesteuerung erfolgt progressiv nach Vermögensstufen von 100.000 bis unter 200.000 Talir, 200.000 bis unter 300.000 Talir und ab 300.000 Talir.§ 7 - Verteilung der Steuereinnahmen
Der Anteil des Bundes am Steuerufkommen beträgt 50 Prozent; auf die Republiken entfällt ein Anteil von jeweils 5 Prozent. Der Rest der Steuereinnahmen wird nach der Einwohnerzahl auf die Republiken verteilt.§ 8 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt zum 1. des nach der Verkündung folgenden Monats in Kraft und ersetzt das bisherige Steuerrecht. -
Ganz genau.

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Liebe Genossen,
der vorliegende Entwurf ermöglicht künftig Steuererklärungen auf einem Bierdeckel.

Gegenüber dem bisherigen Steuerrecht ist dieser Vorschlag beinahe halbiert, was Bürgern wie Gewerbertreibenden sehr entgegenkommen dürfte. Hintergrund für diesen Vorschlag ist, dass mit fortschreitender Umsetzung der Unternehmensgesetzgebung (Stichwort Genossenschaften) eine steuerpolitische Unterscheidung von betrieblichem Einkommen sowie Arbeits- und sonstigen Einkommen nicht mehr angebracht ist. Da Verbrauchssteuern (ebenso wie der Gewinn) im Produktpreis enthalten sind und damit letztlich vom Verbraucher getragen wird, kann es auch hier eine Vereinfachung geben.
Zudem wurde der Steuerfreibetrag deutlich erhöht und die Vermögenssteuer greift erst bei 100.000 statt wie bislang schon bei 60.000 Talir.
Ich bitte um Zustimmung!