Beiträge von Ivan Nikolić

    Ok. Dann hat der Bund die Autoputevi /Aутопутеви (bestehend aus mindestens zwei Fahrstreifen und einem Seitenstreifen), die Republiken sind zuständig für die Staats- und Landstraßen.

    Ich werde moch in dieser Woche um das Straßen- und Verkehrsgesetz kümmern. Aufgefallen ist mir, dass die bei uns aus den RL bekannte Unterscheidung von Autobahn und Bundesstraße eigentlich - und besonders in der SSRS - nicht viel Sinn macht. Zumal es im in beiden Fällen autoput (V, A), автопат (P) bzw. autocesta (K) heißt. :)


    Ich schlage daher vor, bei uns erst gar nicht eine Unterscheidung einzuführen und die Höchtsgescwindigkeit lediglich davon abhängig zu machen, ob es mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtungsfahrbahn (und Mittelstreifen) gibt. Fernvekehrsstraßen des Bundes mit lediglich einem Fahrstreifen pro Richtung sollten die Außnahme sein oder vielleicht sogar gar nicht existieren.


    Wie sieht es mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung aus? Gar nicht, 150, 130, 120?

    Normalerweise würden die Punkte 1+2 auch genügen, aber in dieser Jahreszeit (oder falls die Volkszählung zur Weihnachtszeit wäre) sollten wir etwas rücksichtsvoller sein. :)


    Wir könnten natürlich auch ganz ratelonisch alles ausbürgern, was weniger als 15 Postings im Monat hat. Dann sind wir zwar nur noch zu dritt, aber allmächtig! ;)

    Ich bin grundsätzlich damit einverstanden, würde allerdings wiefolgt dabei vorgehen:


    1. "Bitte-melde-dich"-Thread im Forum.
    2. Zugleich entsprechende eMail.
    3. Zu Beginn der zweiten Woche eine "Erinnerungsmail".


    Das mag zwar arg aufwändig aussehen, aber ich fände es schade, wenn wir Leute, die nur alle 2-3 Wochen da sind oder gerade mit Urlaub/Hausarbeiten/whatever beschäftigt sind, nur deswegen ausbürgern, weil sie die erste Mail aufgrund der vielen Angebote zur Penisverlängerung übersehen haben.

    Zitat

    Wolfgang Bosbach (CDU), forderte hingegen eine neue Überprüfung der Mitarbeiter in gehobenen Funktionen des öffentlichen Dienstes: „Wenn jemand eine Führungsfunktion bei der Staatssicherheit innehatte, scheidet er für Führungsfunktionen in der Bundesrepublik aus.“ (Quelle)


    Das gilt natürlich nicht für Veteranen der SS. ;)

    Ferienhausarbeit


    Zitat

    m den sinkenden Umfragewerten der eigenen Partei mit Hilfe eines aufmerksamkeitsträchtigen, konsensfähigen Themas entgegenzuwirken und um „auch mal an die Kinder zu denken“ beabsichtigt Bundesfamilienministerin F, gegen die ihrer Meinung nach extreme Zunahme kinderpornographischer Internet-Inhalte vorzugehen. Auf ihre Initiative hin bringt die Bundesregierung das folgende Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (TMÄG) ein:


    Der Aufgabentext


    (Quelle: Lawblog.de)


    :D

    Zitat

    Original von Aleksandar Ivanov
    Wie wäre es denn mit einem Gesetz, welches die Struktur und Organisation von Genossenschaften vorgibt? Es ist z. B. sinnvoll, auszuschließen, dass sich Genossenschaften undemokratische Satzungen geben oder das eine Belegschaft ein Unternehmen ausplündert. Eventuell braucht es hier auch eine staatliche Aufsichtsbehörde, z. B. das Wirtschaftsministerium.


    Das wesentliche - Arbeiterrat und gleiches Stimmrecht - ist bereits Teil des Unternehmensgesetzes. Die Gefahr einer undemokratischen Satzung sehe ich daher nicht.


    Allerdings ist es sinnvoll, Bankrott als Straftatbestand aufzunehmen.

    Zitat

    Original von Zlatko Vlic
    Denke das man doch einen Unterschied zwischen Betrieben und Personen machen sollte. Finde es doch sehr allgemein alles in einen Pott zu schmeissen


    Inwiefern sollte sich die Besteuerung von Betrieben und natürlichen Personen unterscheiden?

    Aufgrund der Frage ist uns eingefallen, dass für einige Vereine sicherlich eine Steuerbefreiiung Sinn macht. Daher wurde der Antrag wiefolgt neu gefasst:


    Liebe Genossen,


    der vorliegende Entwurf ermöglicht künftig Steuererklärungen auf einem Bierdeckel. ;)


    Gegenüber dem bisherigen Steuerrecht ist dieser Vorschlag beinahe halbiert, was Bürgern wie Gewerbertreibenden sehr entgegenkommen dürfte. Hintergrund für diesen Vorschlag ist, dass mit fortschreitender Umsetzung der Unternehmensgesetzgebung (Stichwort Genossenschaften) eine steuerpolitische Unterscheidung von betrieblichem Einkommen sowie Arbeits- und sonstigen Einkommen nicht mehr angebracht ist. Da Verbrauchssteuern (ebenso wie der Gewinn) im Produktpreis enthalten sind und damit letztlich vom Verbraucher getragen wird, kann es auch hier eine Vereinfachung geben.


    Zudem wurde der Steuerfreibetrag deutlich erhöht und die Vermögenssteuer greift erst bei 100.000 statt wie bislang schon bei 60.000 Talir.


    Ich bitte um Zustimmung!