Dann möchte ich Upravnik von Pomorje werden, dann kann ich aus Banja von meinem Haus aus regieren. ![]()
Beiträge von Radovan Radenković
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Heute wieder da, Morgen Abend vielleicht auch nochmal, dann aber über das Wochenende wieder weg.
Danach komm ich aber wieder!

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Sowas gehört verboten!
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War nicht mal meine Heimatstadt Hauptstadt eines Oblast?
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Dies findet meine Zustimmung und kann gerne zur Abstimmung gestellt werden.
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Ein großartiges Lied!

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Original von Ripin Pipić
0:13Am Ende tat mir Banja nur noch leid!

Ja und dies wird wohl Konsequenzen haben...
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Original von Yahya al-Askari
Bei uns gibt es Breitbandinternetanschlüsse, VoIP ist über die staatliche Telefongesellschaft in vielen Städten verfügbar.
Und reichlich Drogen, welche das Vorstellungsvermögen beleben.
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Original von Slavoj Suslic
Ich bin Kaysteraner. Und für ein unabhängiges Kaysteran.Wenn es nochmal ein unabhängiges Kaysteran geben wird, dann ist dies so groß, wie das, was man vom Turm der Kirche von Duranje sehen kann!
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Die Kicker aus Banja haben nun auch einen Artikel!

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Ich bin soeben zur Wahl geschritten.
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Erstes Telefonat mit assakhischer Führung
Wurde in der Wüste endlich ein Telephon installiert?
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Jenau so als wie der Otto seh ech dat och!
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Für die kommenden Wahlen ernenne ich Slobodan Tesla zum Wahlleiter.

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17|4|2009, Radovan Radenković
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*Nickt dem Besucher aus Ratelon zu und entfernt sich dann.*
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*Steht ein wenig abseits und beguckt das Treiben.*
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Vor noch nicht wenigen Jahren wurden solche Verräter wie Sasko in Vesteran erschossen.
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ZitatAlles anzeigen
Kraftstoffgesetz der Republik Vesteran (KraftstoffG)
§1 - Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Produktion und den Vertrieb von Kraftstoffen für Kraftwagen und -räder.§2 – Bioethanol
Bioethanol ist ein Alkohol, der aus nachwachsenden biologischen Rohstoffen gewonnen wird und für die Verwendung als Biokraftstoff bestimmt ist. Motorenbenzine sind entsprechend ihres Volumenprozentanteils des Bioethanols mit E25, E85 und E100 zu kennzeichnen.§3 – Biodiesel
Biodiesel ist der Methylester eines pflanzlichen oder tierischen Öls mit Dieselkraftstoffqualität, der für die Verwendung als Biokraftstoff bestimmt ist. Dieselkraftstoffe sind entsprechend ihres Volumenprozentanteils des Biodiesels mit B25, B85 und B100 zu kennzeichnen§4 – Zulässige Kraftstoffarten
Auf dem Gebiet der Republik dürfen Kraftstoffe ausschließlich in folgenden Formen produziert, importiert und vertrieben werden:
1. Bioethanol E25, E85 und E100,
2. Biodiesel B25, B85 und B100,
3. Flüssiggas sowie verflüssigtes oder komprimiertes Erdgas,
4. Wasserstoff,
5. elektrische Energie.§5 – Steuerermäßigung
Für die Kraftstoffe E85, E100 sowie B85 und B100 gilt ein ermäßigter Verbrauchsteuersatz gemäß Â§ 6 Absatz 3 SteuerG.§6 – Neufahrzeuge
Neufahrzeuge dürfen nur dann zugelassen werden, wenn sie mit E100, B100, Flüssiggas, Erdgas, Wasserstoff oder elektrischer Energie angetrieben werden.§7 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.