Verfassungsänderungsgesetz


  • Die Republika Vesteran hat zu folgendem Antrag eine Debatte beantragt.


  • "Die verantwortlichen Gebietskörperschaften"


    Wieso nicht das Wort "Republiken" wie in der übrigen Verfassung? Die Republiken haben dann die Möglichkeit dies ggf. auf Regional- oder Kommunalebene zu regeln.


    Außerdem "der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien und ihrer Gebietskörperschaften" ein doppelter Besitzanspruch, da ist jetzt schon potentieller Verwaltungsstreit vorprogrammiert.

  • "(3) In Artikel 6 – Der Bundesrat wird der folgende Absatz 6a eingefügt:
    Der Bundesrat kann durch Gesetz Teilkompetenzen aus der ausschließlichen Bundeskompetenz an die Republiken übergeben."


    Das klingt zu einfach... ich weiß nicht ob die Verfassung nicht trotzdem über dem Gesetz steht, wenn z.B. das Passwesen, die Verteidigung oder Außenpolitik auf die Republiken per Gesetz übertragen wird.

  • Zitat

    Original von Dr. Bogdan Savic
    "Die verantwortlichen Gebietskörperschaften"


    Wieso nicht das Wort "Republiken" wie in der übrigen Verfassung? Die Republiken haben dann die Möglichkeit dies ggf. auf Regional- oder Kommunalebene zu regeln.


    Eben deswegen steht das da so formuliert; damit nicht nur die Republiken dafür verantwortlich sind, sondern es dann auch möglich ist, dass eine Republiksverfassung andere Regelung treffen kann und bestimmte Sachen in die Hände ihrer Bezirke legt.


    Zitat

    Außerdem "der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien und ihrer Gebietskörperschaften" ein doppelter Besitzanspruch, da ist jetzt schon potentieller Verwaltungsstreit vorprogrammiert.


    Das kann ich nicht nachvollziehen.

  • Zitat

    Original von Dr. Bogdan Savic
    "(3) In Artikel 6 – Der Bundesrat wird der folgende Absatz 6a eingefügt:
    Der Bundesrat kann durch Gesetz Teilkompetenzen aus der ausschließlichen Bundeskompetenz an die Republiken übergeben."


    Das klingt zu einfach... ich weiß nicht ob die Verfassung nicht trotzdem über dem Gesetz steht, wenn z.B. das Passwesen, die Verteidigung oder Außenpolitik auf die Republiken per Gesetz übertragen wird.


    Hä? Wenn die Verfassung bestimmt, dass der Bund z.B. aus seiner Kompetenz Sicherheitspolitik Teilkompetenzen an die Republiken übertragen darf, dann ist das so. Es geht ausdrücklich um Teilkompetenzen, nicht um die Übertragung ganzer Aufgabenbereiche. Im übrigen ist das ein Formulierungsvorschlag des Obersten Gerichtshofes. ;)

  • Wenn der Gerichtshof das so vorschlägt, dann werden wir das mal lassen. ;)


    Zitat


    Das kann ich nicht nachvollziehen.


    Ich meine, das UND bedeutet dass der Besitz sowohl Severaniens ist als auch der Republik, es müsste ODER heißen.

  • Zitat

    Original von Dr. Bogdan Savic
    Ich meine, das UND bedeutet dass der Besitz sowohl Severaniens ist als auch der Republik, es müsste ODER heißen.


    Wer wo etwas zu sagen hat, regelt ja die Verfassung: "Wasser- und Energieversorgung" ist z.B. Republiksangelegenheit, "republiküberschreitender Verkehr" Bundesangelegenheit.

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