Infrastrukturnutzungsgesetz (InfraNutzG)


  • Die Republika Vesteran hat eine Debatte zu folgendem Gesetzesantrag beantragt:



    Die Debatte ist hiermit eröffnet.

  • Verkehr, Wasser- und Energieversorgung sind eindeutiges Republikrecht. Dieses Gesetz könnte höchstens als Rahmengesetz genutzt werden, verliert jedoch in dem Moment an Kraft sobald eine Republik eine eigene Regelung trifft.


    Lediglich bei Republiksübergreifenden Verkehrsstrecken, sowie das Kommunikationsnetz sind Bundesangelegenheit und können Bundesgesetzlich geregelt werden.

  • Der Gesetzentwurf stellt im Prinzip eine Präzisierung von Artikel 3 Abs. 2 der Bundesverfassung dar und greift somit eigentlich nicht in die Kompetenzen der Republiken ein. Sinn ist vielmehr eine Klarstellung; die Republiken können aber über eine hiervon abweichende Ausgestaltung dieser Verfassungsbestimmung nachdenken, falls sie dies für nötig erachten.

  • Zitat

    Original von Slobodan Tesla
    Ich schlage eher vor, diese Bestimmungen verkürzt in die Verfassung aufzunehmen, da sie sonst quasi leerlaufen.


    Ich bin davon ausgegangen, dass die Republiken nichts gegen Rahmengesetze haben; aber meinetwegen können wir das auch umändern in eine Verfassungsänderung. :)

  • Für eine Verfassungsänderung wäre folgende Änderung von Absatz 2 des Artikel 3 denkbar:


    Zitat

    Die natürlichen Ressourcen einschließlich der Bodenschätze, die Bergwerke, Kraftwerke und Leitungsnetze, Talsperren, Wasserversorgung, das Gesundheitswesen, Schulen und Universitäten, Banken und Versicherungseinrichtungen, Verkehrsinfrastruktur sowie Post- und Fernmeldeanlagen sind Eigentum der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien und ihrer Gebietskörperschaften. Sie dürfen weder verkauft noch anderweitig in privates oder betriebliches Eigentum übertragen werden. Die verantwortlichen Gebietskörperschaften stellen unter Berücksichtigung sicherheitspolitischer, sozialer und ökologischer Belange den offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Infrastruktureinrichtungen sicher.

  • Zitat

    Original von Slobodan Tesla
    Ok. Ich schlage vor, die Verfassungsänderung am Ende meiner Amtszeit mit anderen zusammen zu beschließen und den Antrag zunächst zurückzuziehen.


    Ich finde auch, dass wir nicht alle zwei Wochen an der Verfassung herumschrauben sollten. Ich denke aber, dass man schon Anfang August gesammelte Verfassungsänderungen einreichen kann. Dann wäre das vorraussichtlich Mitte oder Ende August in Kraft.

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