Änderungsgesetz zur Demokratisierung der severanischen Wirtschaft


  • Zu folgendem Antrag wurde eine Debatte beantragt:


  • Ein paar Unklarheiten:


    Zitat


    § 1 - Änderung des Gewerbegesetzes
    (1) Als neuer Paragraph 4a wird eingefügt:
    "§ 4a - Selbstverwaltung
    (1) Unternehmen mit im Jahresdurchschnitt mehr als 100 Beschäftigten sind zwingend als Genossenschaft zu führen.


    Jahresdurchschnitt würde u.a. auch das Saisonale Gewerbe wie z.B. der Sommertourismus oder auch die Baubranche treffen. Wäre eine Anordnung auf Unternehmen mit festen Mitarbeitern nicht sinnvoller?


    Zitat


    (3) Unternehmen mit im Jahresdurchschnitt weniger als 50 Beschäftigten sind nur dann als Genossenschaft zu führen, wenn zwischen Belegschaft und Eigentümer Einvernehmen darüber besteht."


    Kann die Genossenschaft dann auch wieder Rückgängig gemacht werden, wenn beide dies wünschen?


    Zitat


    (2) Als neuer Paragraph 4b wird eingefügt:
    "§ 4b - Haftung


    Wie haften Genossenschaften? Nur mit Unternehmensvermögen?

  • Zitat

    Original von Dr. Bogdan Savic
    Jahresdurchschnitt würde u.a. auch das Saisonale Gewerbe wie z.B. der Sommertourismus oder auch die Baubranche treffen. Wäre eine Anordnung auf Unternehmen mit festen Mitarbeitern nicht sinnvoller?


    Wer im Sommer mehr und im Winter weniger Angestellte hat, hat im Jahresdurchschnitt entsprechend weniger Angestellte als Betriebe mit festem Mitarbeiterstamm. Eine Beschränkung auf den festen Mitarbeiterstamm öffnet jedoch das Tor für Versuche, das Gesetz mit dem Austausch einiger fester Mitarbeiter durch "Saisonkräfte" zu umgehen.


    Zitat

    Kann die Genossenschaft dann auch wieder Rückgängig gemacht werden, wenn beide dies wünschen?


    Eine Gesellschaft wird durch einen Gesellschaftsvertrag errichtet; im Rahmen der Gesetze kann dieser auch geändert werden.


    (sim-off: Ich habe darauf verzichtet, noch kiloweise HGB-Bestimmungen zu kopieren *g*)


    Zitat

    Wie haften Genossenschaften? Nur mit Unternehmensvermögen?


    "§ 4b - Haftung
    (1) Unternehmen haften mit dem Betriebs- bzw. Gesellschaftsvermögen; Eigentümer bzw. Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Höhe ihrer Einlage."


    Das trifft auf alle Unternehmensformen gleichermaßen Anwendung.

  • Zitat

    Original von NataŠ¡a Jović


    Wer im Sommer mehr und im Winter weniger Angestellte hat, hat im Jahresdurchschnitt entsprechend weniger Angestellte als Betriebe mit festem Mitarbeiterstamm. Eine Beschränkung auf den festen Mitarbeiterstamm öffnet jedoch das Tor für Versuche, das Gesetz mit dem Austausch einiger fester Mitarbeiter durch "Saisonkräfte" zu umgehen.


    Wie sieht es mit einer Ausnahmeklausel für bestimmte Branchen oder Unternehmen aus? Gerade die Tourismusindustrie hat zur Kalten Hälfte des Jahres nur eine Rumpfbelegschaft an den Küsten, hier eine Genossenschaft für eine Hand voll feste Mitarbeiter verpflichtend zu machen für die andere Jahreshälfte, falls z.B. die Anlagen nicht geschlossen werden ist wenig sinnvoll.


    Ähnlich sieht es in der Landwirtschaft zu Erntezeiten aus oder bei manchem temporärem Bauprojekt.

  • Zitat

    Original von Dr. Bogdan Savic
    Wie sieht es mit einer Ausnahmeklausel für bestimmte Branchen oder Unternehmen aus? Gerade die Tourismusindustrie hat zur Kalten Hälfte des Jahres nur eine Rumpfbelegschaft an den Küsten


    Ähm, noch mal ganz verständlich:


    Das Hotel "Gelbes Laken" hat einen festen Mitarbeiterstamm von 30. In der Hauptsaison von April bis Oktober werden 20 Saisonkräfte eingestellt. Im Jahresdurchschnitt ergibt das eine Beschäftigtenzahl von [30 + 20x6/12 =] 40. Damit greift:
    "Unternehmen mit im Jahresdurchschnitt weniger als 50 Beschäftigten sind nur dann als Genossenschaft zu führen, wenn zwischen Belegschaft und Eigentümer Einvernehmen darüber besteht."

  • [sim-off] Mir ist gerade eingefallen, dass es wohl besser wäre, das Gesetz stärker an das real existierende Unternehmensregister anzupassen. "Namen des Gewerbetreibenden bzw. des Geschäftsführers" ist zwar im RL ein absolutes Muss, ist bei uns aber eher irrelevant. Eine weitere Änderung stellt klar, dass die Unternehmen erst mit der Eintragung entstanden sind. Das bedeutet, dass - ähnlich wie im RL - vorher der oder die Eigentümer persönlich belangt werden können. [/sim-off]


    Neue Fassung:


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