Verfassungsreferendum

  • Ich rufe alle Bürger zur Teilnahme am Verfassungsreferendum auf.


    Das Referendum dauert fünf Tage ab diesem Zeitpunkt. Folgende zwei Anträge werden abgestimmt:




  • Die Abstimmung wurde beendet:


    Zitat

    Ich bin für die im Forum einsehbaren Änderungen der Verfassung 100% (7)
    Ich bin gegen die im Forum einsehbaren Änderungen der Verfassung 0% (0)


    Damit wurden die Anträge angenommen.

  • Längst überfällig ist das Streichen einiger Gesetze, die entweder durch den Wegfall der WiSim oder durch Nicht-Mehr-Zuständig-Sein des Bundes faktisch sinnlos sind:


    Bleiben würden das Gerichtsgesetz (da möge ein potenzieller Richter bitte mal raufschauen), das Hochschulgesetz (zwar Ländersache, aber Grundlage für ein Rahmengesetz) und das Wehrgesetz (braucht nur ein paar Korrekturen).

  • Eine rechtliche Frage zur neuen Verfassung:


    Zitat


    (6) Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich dem Zuständigkeitsbereich des Bundesrates zugewiesen sind, gehören zum ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Republiken der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien. Der Bundesrat ist befugt, in den Kompetenzen der Republiken eigene Rahmengesetze zu beschließen, um Rechtssicherheit in den Republiken zu schaffen und Republiksgesetzen vorzugreifen. Republiksrecht bricht hierbei Bundesrecht.



    Und nun die Frage.
    Wenn Bildung Angelegenheit der Republiken ist, kann der Bund dann z.B. ein Grundrecht auf kostenfreie Bildung garantieren? Oder müssten die Republiken die Grundrechte in ihrem Zuständigkeitsbereich in die Verfassungen aufnehmen.

  • Man muss hier einfach davon ausgehen, dass in der Verfassung garantierte Grundrechte unabhängig von den Zuständigkeiten von Bund und Republik gelten.


    Die Republiken können hier über die Grundrechte hinausgehen, nicht aber hinter ihnen durch bestimmte Einschränkungen zurückbleiben.


    Rahmengesetze dagegen würden subsidiär gelten.

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