Korische Antwort auf die Protestnote vom 10.April 2023

  • hirschwappenf0kgb.png


    DIE STAATSKANZLEI


    Werner Schündler

    Kanzler des Freistaates Korland


    Ihrer Exzellenz

    dem

    Severanischen Minister des Auswärtigen


    Betreff: Die Causa Dubel-Hacac


    Bezug: Ihre Protestnote vom 10. April 2023


    Sehr geehrter Herr Petrović!


    Im Namen der Regierung des Freistaates Korland nehme ich den Ausdruck Ihres Protests und Ihrer Besorgnis zur Kenntnis, komme jedoch bedauerlicherweise nicht umhin, Ihnen mitzuteilen, daß der Freistaat Korland die zugrundegelegten Auffassungen nicht teilen kann, das will ich im Folgenden ausführen:


    Ungeachtet der auf der Welt wohlmöglich noch nicht einheitlich beantworteten Frage, ob es so etwas wie eine allgemeine diplomatische Immunität von Sondergesandten auch unter Staaten gibt, die noch keine diplomatische Beziehungen unterhalten - auch wenn wir im Grundsatz dieser Sichtweise ebenfalls zustimmen - ist eine solche nach korischer Ansicht jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die betreffende Regierung nicht nur im Vorfelde nicht entsprechend den bestehenden Usancen unterrichtet wurde, sondern der Sondergesandte und auch noch unter Umgehung der vorgesehenen Grenzübergangsstellen und -verfahren fremdes Staatsgebiet eigenmächtig betritt, so wie in diesem Fall unzweifelhaft geschehen. Wobei Korland das Gebiet der Freien Hansestadt Wiedemünde selbstverständlich nicht als sein Staatsgebiet betrachtet, um dies von Anfang an unmißverständlich zu sagen.


    Wie eine persönlich durch den von Ihnen benannten Generalmajor der korischen Landwehr, Walram von Auerstedt, durchgeführte Befragung bzw. weitergehende Nachforschungen in Zusammenarbeit mit den Wiedemündeschen Behörden ergaben, hat Herr Dubel-Hacac, ohne daß dies anfangs bemerkt worden wäre, das Staatsgebiet der Freien Hansestadt Wiedemünde rechtswidrig und ohne Unterrichtung der legitimen Regierung über das Separatistengebiet im Norden - so er selbst - betreten und hat sodann auf bisher ungeklärte Weise Zutritt zum legal regierten Sektor der Stadt erlangt. Eine Dokumentation der Einreise ist von den Posten an der Grenze nicht erfolgt; auch verweigerte Herr Dubel-Hacac darüber, wie er nun aber in den legitim regierten Sektor gekommen sei, gegenüber Generalmajor v. Auerstedt, jegliche Aussage.


    Dabei verhält es sich so, daß Herr Dubel-Hacac, nachdem er den rechtmäßig durch den gewählten Bürgermeister der Stadt regierten Teil der Stadt auf ungeklärten Wegen betreten hatte, als erste bisher bekanntgewordene Handlung zuerst das Gespräch mit Generalmajor von Auerstedt suchte. Im weiteren teilte er diesem mit, daß er nun das sich selbst so bezeichnende Altstadtkomitee, das aber im übrige nicht durch wiedemündesches Verfassungsrecht legitimiert ist, aufsuchen wolle und Generalmajor v. Auerstedt doch ihn dort doch anmelden möge.


    Ungeachtet des dringenden Hinweises Generalmajors von Auerstedt, daß es den diplomatischen Gepflogenheiten entspreche, zuerst mit dem legitimen Stadtoberhaupt und Regierungschef seiner Exzellenz John Steinbach zu sprechen suchte Dubel-Hacac entgegen seinen dann auf Drängen Generalmajors von Auerstedt gegenüber diesem doch gemachten Beteuerungen, dies nun doch tun zu wollen und fernmündlichen versicherungen gegenüber einem Mitglied des Seats, zuerst das Gespräch mit dem so genannten Altstadtkomitee.


    Die Altstadtinsel ist ja - wie Ihnen bekannt sein wird - zur Zeit zum Schutz des historischen städtebaulichen Erbes und der Bewohner der dichtbebauten Altstadt vor Kampfhandlungen eine Art neutrale Zone, die auf der Grundlage unterdiplomatischer Absprachen weder durch das von Masowien unterstützte Separatistenregime noch die legitime Regierung betreten wird noch durch korische oder masowische Soldaten.


    Im weiteren Verlauf hat Herr Dubel-Hacac - bisher unbehelligt - sich in einer Schankwirtschaft agitatorisch gegenüber den Anwesenden, darunter korische Soldaten, verhalten und dort antikorische und (neo)marxistische Propaganda betrieben, was wohl kaum in den Aufgabenbereich eines Sondergesandten fallen dürfte. Die unzutreffende Vorstellung, daß Herr Dubel-Hacac den Freistaat Korland als eine Art Besatzungsmacht ansieht und die legitime Regierung nur als eine Art Marionette, verhehlte er durch sein Verhalten bzw. entsprechende Bemerkungen von Anfang an nicht. Dieses Verhalten führte im weiteren Verlauf dann dazu, daß Herr Dubel-Hacac durch Angehörige der Korischen Landwehr auf die Kommandantur geleitet wurde. Darin ist keine Verhaftung im eigentlichen Sinne zu sehen, die Handlung diente zunächst angesichts der nach wie vor angespannten Sicherheitslage einem klärenden Gespräch, das jedoch dann weitere Untersuchung angezeigt erscheinen ließ.


    Da Herrn Dubel-Hacacs Einreise auch nach sorgfältigen Befragungen der Grenzkontrolleure jedenfalls unter diesem Namen nicht dokumentiert ist, liegt die Benutzung gefälschter Papiere oder ortskundiger Helfer oder auch der Unterstützung durch Geheimdienste nach objektiven Gesichtspunkten nahe.


    Daß durch die hohe Zahl der Fremden und Fremdgeborenen in Wiedemünde ein fremdländischer Akzent und ähnliche Merkmale Ortsfremder nichts Ungewöhnliches darstellen und anders als etwa in Korland schon von Anfang an keinen besonderen Verdacht erwecken würden und somit ein illegaler Grenzübertritt mit falschen Papieren auch für einen deutschkundigen Ausländer in greifbarer Nähe sein würde, dürften auch Herrn Dubel-Hacac naheleigend gewesen sein. Bezeichnenderweise fällt auch in die Zeit nach seiner Einreise und seinem Gespräch mit Kommunisten und Altstadtkomitee ein Anschlag auf den Bürgermeister der Stadt Wiedemünde, der seitdem nur durch intensivmedizinische Behandlung am Leben erhalten werden kann, was die Frage nach möglichen Zusammenhängen aufwirft.


    Da Taten auf dem Gebiet der Freien Hansestadt Wiedemünde aus korischer Sicht gegen deren Souveränität jedoch prinzipiell nicht in korischem sondern in wiedemündesche Zuständigkeit fallen, soweit sie nicht ersichtlich Korlands Sicherheit beeinträchtigen, und Korland dort nur unterstützend tätig wird, erfolgt zur Stunde eine Befragung durch die Staatsanwaltschaft der Freien Hansestadt Wiedemünde. Die diesbezüglichen Ermittlungen leitet der hanseatische Generalstaatsanwalt Dr. Carlo Bramsen persönlich.


    Die wiedemündeschen Behörden und die wiedemündeschen Gerichte werden sich daher zunächst für alles weitere verantwortlich zeichnen. Ich kann Ihnen aber versichern, daß Herr Dubel-Hacac den Umständen entsprechend angemessen in unserer Kommandantur untergebracht ist und sich in einer bürgerlich möblierten Räumlichkeit befindet und Zugang zu Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen, Büchern, Schallplatten usw. hat, auch weiteren fernmündlichen Unterredungen oder Briefverkehr mit der Heimat sollte wohl nichts im Wege stehen. Ob er für die weitere Untersuchung aus Gründen der Sicherheit dort verbleiben wird, oder in Gebäuden, die durch Wiedemünde verwaltet werden untergebracht werden wird, ist gegenwärtig noch nicht entschieden, die beiden Regierungen stehen aber in Konsultation.


    Im Rahmen der Befragungen auf dem Gebiet der Kommandantur, die zugleich Botschaftsfunktionen wahrnimmt, jedoch unzweifelhaft erfolgten Beleidigungen und üblen Nachreden gegen die korische Regierung durch Herrn Dubel-Hacac sind gegenwärtig nicht Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen durch die korische Strafverfolgung und es besteht zur Zeit seitens der korischen Regierung auch keine Absicht in diese Richtung. Die Befragungen durch die wiedemündesche Staatsanwaltschaft brachten bisher im übrigen zu Tage, daß Herr Dubel-Hacac die inzwischen eingestandenen Einreise vorsätzlich rechtswidrig durchgeführt hat, weil er Zurückweisung durch "korischen Interventionismus" fürchtete.


    Eine solch eigenmächtiges Gebaren wie das des Herrn Dubel-Hacac ist jedenfalls bei aller gebotenen diplomatischen Zurückhaltung nicht in Übereinstimmung mit den internationalen Gepflogenheiten, sondern erinnert eher an Agenten- und Spionagetätigkeit. Wir fordern daher umgekehrt die Bundesrepublik Severanien auf, zu Praktiken zurückzukehren, wie sie im Einklang mit dem Völkerrecht stehen und verweisen im übrigen bezüglich weiterer Fragen an die Regierung der Hansestadt Wiedemüde, die die weiteren Untersuchungen veranlassen und wiedemündesches Recht zur Anwendung bringen wird. Soweit sich keine Anhaltspunkte ergeben, daß Herr Dubel-Hacac Handlungen begangen hat, die Korlands Sicherheit bedrohen, wird er jedenfalls von korischer Strafverfolgung unbehelligt bleiben. Ich verbleibe mit dem Ausdruck


    vorzüglicher Hochachtung!


    Werner Schündler

    Gegeben zu Kaisersburg, am Sonnabend den 15. April 2023

  • Die Severanische Regierung wird fernschriftlich in recht lapidaren Worten ohne auf das Ultimatum auch nur mit einem Wort einzugehen darüber unterrichtet, daß zur Stunde der Sondergesandte Dubel-Hacac die Kommandantur verlassen und der wiedemündeschen Rechtspfelge übergeben werden wird und man sich fortan mit Auslieferungswünschen oder dergleichen dorthin wenden müsse.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!