Medienschutzgesetz

  • Zum Schutz unserer Mitmenschen bringe ich den folgenden Antrag ein:


  • So sehr ich dieses Ansinnen nachvollziehen kann, sehe ich da doch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken:


    Zitat

    Artikel 2 (6) der Bundesverfassung
    Die Freiheit wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Schaffens wird garantiert. Die Sozialistischen Bundesrepublik Severanien fördert und unterstützt die Entwicklung der Wissenschaft, Kultur und Kunst.


    Vielleicht könnte man es jedoch in ein breiteres Jugendschutzgesetz einbinden. Da lässt sich doch bestimmt irgendwas in den Liedtexten finden um diese Musikkapellen auf den Index setzen zu können. ;)

  • Nun ja, wer im vollbesetzten Kinosaal "Bombe" ruft und eine Panik verursacht, kann sich auch nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Insofern halte ich es für angemessen, o.g. Akustik-Terror ausdrücklich von der Freiheit der Kunst und Kultur auszunehmen. ;)

  • So, eine etwas ausgebreitete Version des Bruno-Mars-Acts, um mal eine Diskussionsgrundlage zu haben:


Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!