ZitatOriginal von Dr. Nuraga AhmetŠ¡pahić
Hoffentlich sieht Tesla das rechtzeitig.
Hat er.
ZitatOriginal von Dr. Nuraga AhmetŠ¡pahić
Hoffentlich sieht Tesla das rechtzeitig.
Hat er.
Ich bin das!
Severanien war leider in den letzten Wochen nicht erreichbar wegen eines bekannten WBB2-Bugs. Habe es endlich hinbekommen, mich bei phpMyAdmin einzuloggen und den Fehler zu beheben.
In Severanien ist das Rauchen überall erlaubt.
Ich habe den Post mal repariert. Das Youtube-Plugin ist selbstgebastelt und benötigt nur die Video-ID, also das hier:
https://www.youtube.com/watch?v=sZFtjyEEFVs
Zu Bosnien wird sich bestimmt noch Nuraga äußern. Als waschechter Bosnier muss er sicherlich seinen Senf dazugeben.
Abgesehen davon bietet das Auswärtige Amt auf seiner Website umfangreiche Reisehinweise zu allen Staaten.
Ich bin in den letzten Jahren zweimal nach Kroatien geflogen und einmal von Kroatien nach Montenegro eingereist. In Serbien und Bosnien war ich leider noch nicht.
Bitte sehr, Ihr Ausweis.
DobrodoŠ¡li!
Ja, aber das muss man ankleben. Das schadet dem Lack.
Ist es denn sinnvoll, ganz auf ein Länderkennzeichen zu verzichten?
Gibt es denn keine Alternative zu dem oben dargestellten "Eurokennzeichen" und den m.E. wirklich hässlichen Länderkennzeichen des Balkans (siehe Anhang)?
Denkbar wäre natürlich auch so etwas:
Ich greife dieses Thema erneut auf und präsentiere hier ein paar Vorschläge:
Danach wären die Kennzeichen im ganzen Bundesgebiet einheitlich lateinisch. Nur der Ort wird zusätzlich in kyrillischer Schrift bezeichnet. Das Wappen der entsprechenden Republik wird vom Straßenverkehrsamt aufgebracht.
Antrag:
ZitatAlles anzeigenGrundlagenvertrag zwischen der Freien Hansestadt Alsztyna und der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien
§ 1 Allgemeines:
(1) Die Freie Hansestadt Alsztyna und die Sozialistische Bundesrepublik Severanien
erklären hiermit die Aufnahme von diplomatischen Beziehungen im Namen eines völkerrechtlichen Miteinanders.
(2) Beide Vertragspartner erkennen einander als unabhängige und souveräne Staaten an.
(3) Beide Vertragspartner stufen die Diplomatischen Beziehungen untereinander mindestens als "positiv" (oder sinnverwandt) ein.
§ 2 Frieden und Sicherheit
(1) Die Freie Hansestadt Alsztyna und die Sozialistische Bundesrepublik Severanien
garantieren für den Erhalt von Frieden und Sicherheit untereinander.
(2) Militärische, paramilitärische oder geheimdienstliche Tätigkeiten auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten, außer sie erfolgen mit Wissen und ausdrücklicher Erlaubnis des Vertragspartners.
(3) Beide Staaten versichern, dass sie sich nicht in die Innenpolitik des Vertragspartners einmischen werden.
§ 3 Botschaften
(1) Die Freie Hansestadt Alsztyna und die Sozialistische Bundesrepublik Severanien
stimmen dem Austausch von Botschaftern zu. Die Botschafter werden an ihrer Arbeit nicht gehindert und genießen politische Immunität und den Schutz des Gastgeberlandes. Nur unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Diplomaten des Vertragspartners ausweisen.
(2) Beide Staaten ermöglichen die Einrichtung von Botschaften ihres Vertragspartners im eigenen Lande. Der Gastgeber garantiert jeweils für die Sicherheit der Botschaft.
(3) Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten.
§ 6 Gültigkeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag tritt mit Ratifizierung durch beide Vertragspartner in Kraft.
(2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
(3) Der Vertrag kann einseitig mit einer zweiwöchigen Frist oder in beidseitigem Einvernehmen fristlos gekündigt werden.
Sympathischer Typ. Allerdings wird ihn das nicht verstummen lassen.
ZitatAlles anzeigenÄnderungsgesetz zum Gesetz über die Staatsbürgerschaft und weitere Formen der Aufenthaltserlaubnis (StaBüAufenthG)
§ 1
§ 3 des StaBüAufenthG wird wie folgt geändert:
§ 3 – Verlust der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft endet durch:
- Entzug aufgrund eines richterlichen Beschlusses, wenn der Betroffene durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen Severaniens erheblich schädigt;
- Entzug bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit;
- Entzug bei Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates;
- Entzug, wenn der Betroffene seinen Meldepflichten nicht nachkommt;
- Verzicht.
(2) Einem Staatsbürger ist für den Fall des Erwerbes einer fremden Staatsangehörigkeit die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft zu bewilligen, wenn
- dies aus einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Interesse der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien liegt;
- es im Fall von Minderjährigen dem Kindeswohl entspricht.
(3) Ein severanischer Staatsangehöriger kann nur aus der Staatsbürgerschaft entlassen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat;
- dass keine Hindernisse hinsichtlich der Millitärpflicht vorhanden sind;
- dass er den Steuerverpflichtungen und anderen gesetzlichen Verpflichtungen nachgegangen ist;
- dass gegen ihn kein Strafverfahren aufgrund einer Straftat in Severanien geführt wird und, falls er in Severanien zur Gefängnisstrafe verurteilt wurde, dass er diese Strafe gebüßt hat.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Der neue Gesetzestext lautet:
ZitatAlles anzeigenGesetz über die Staatsbürgerschaft und weitere Formen der Aufenthaltserlaubnis (StaBüAufenthG)
§ 1 - Grundlagen
Dieses Gesetz regelt den Erwerb und Verlust der severanischen Staatsbürgerschaft und weitere Formen der Aufenthaltserlaubnis. Mit der Ausführung ist der Präsident betraut.
§ 2 - Erwerb der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien wird erworben durch Abstammung oder Verleihung.
(2) Eheliche Kinder erwerben die Staatsbürgerschaft mit der Geburt, wenn in diesem Zeitpunkt ein Elternteil Staatsbürger ist. Uneheliche Kinder erwerben die Staatsbürgerschaft mit der Geburt, wenn ihre Mutter in diesem Zeitpunkt Staatsbürger ist.
(3) Minderjährige Fremde unter 14 Jahren erwerben die Staatsbürgerschaft mit ihrer Legitimation durch Adoption, wenn ihre Mutter in diesem Zeitpunkt Staatsbürger ist.
(4) Bis zum Beweis des Gegenteiles gilt als Staatsbürger kraft Abstammung, wer im Alter unter sechs Monaten im Gebiet der Republik aufgefunden wird.
(5) Die Staatsbürgerschaft ist auf Antrag zu verleihen, wenn der Antragsteller:
- sich rechtmäßig in Severanien aufhält;
- nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist;
- durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft die internationalen Beziehungen Severaniens nicht wesentlich beeinträchtigt werden;
- nicht mit fremden Staaten in solchen Beziehungen steht, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft die Interessen Severaniens schädigen würde;
- sein Lebensunterhalt hinreichend gesichert ist.
§ 3 – Verlust der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft endet durch:
- Entzug aufgrund eines richterlichen Beschlusses, wenn der Betroffene durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen Severaniens erheblich schädigt;
- Entzug bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit;
- Entzug bei Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates;
- Entzug, wenn der Betroffene seinen Meldepflichten nicht nachkommt;
- Verzicht.
(2) Einem Staatsbürger ist für den Fall des Erwerbes einer fremden Staatsangehörigkeit die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft zu bewilligen, wenn
- dies aus einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Interesse der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien liegt;
- es im Fall von Minderjährigen dem Kindeswohl entspricht.
(3) Ein severanischer Staatsangehöriger kann nur aus der Staatsbürgerschaft entlassen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat;
- dass keine Hindernisse hinsichtlich der Millitärpflicht vorhanden sind;
- dass er den Steuerverpflichtungen und anderen gesetzlichen Verpflichtungen nachgegangen ist;
- dass gegen ihn kein Strafverfahren aufgrund einer Straftat in Severanien geführt wird und, falls er in Severanien zur Gefängnisstrafe verurteilt wurde, dass er diese Strafe gebüßt hat.
§ 4 – Melde- und Veröffentlichungspflichten
Der Präsident bestimmt durch Verordnung die melde- und veröffentlichungspflichtigen Daten. Er ist ermächtigt, durch angekündigte und mindestens sieben Tagen dauernde Volkszählungen die Richtigkeit der Daten zu überprüfen. Bei Nichtteilnahme an einer Volkszählung kann die Staatsbürgerschaft entzogen werden.
§ 5 – Ständige Aufenthaltserlaubnis
Personen ohne severanische Staatsbürgerschaft kann auf Antrag beim Präsidenten oder durch internationale Abkommen der ständige Aufenthalt in Severanien erlaubt werden. Personen mit ständiger Aufenthaltserlaubnis genießen im Rahmen der Gesetze Freizügigkeit im gesamten Staatsgebiet, dürfen eine Arbeit aufnehmen oder ein Unternehmen betreiben.
§ 6 – Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis
Touristen und Hochschülern, die sich rechtmäßig in Severaniens aufhalten, kann für die Dauer des Urlaubs bzw. des Studiums der Aufenthalt erlaubt werden, wenn ihr Lebensunterhalt in dieser Zeit hinreichend gesichert ist.
§ 7 – Asyl
Flüchtlinge, deren Leben oder Freiheit in ihrem Heimatland bedroht ist, genießen Asylrecht. Voraussetzung ist, dass sie keine Tat begangen haben, die nach severanischen Maßstäben strafbar gewesen wäre. Der Präsident legt die Aufenthaltsbedingungen fest.
§ 8 - Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft und ersetzt das bisherige Staatsbürgerschafts- und Wahlrechtsgesetz (StaBWrG).
Edit:
simoff: Habe jetzt auch gesehen, dass da ein Link ist.
Sehr erfreut!
Küsst die Hand und wechselt ein paar Worte mit Emilia MacDubs.
Dies ist meine Frau Jovanka. Sie hat ein Programm vorbereitet und würde Ihrer Gattin gern verschiedene Wohltätigkeitsorganisationen vorstellen.
Jovanka nimmt Emilie sofort in Beschlag und fängt an, auf sie einzureden.
Die Bürger Severaniens genießen Reisefreiheit und dürfen jederzeit das Land verlassen und mit dem Personalausweis wieder einreisen. Jedoch kann es in benachbarten Staaten Beschränkungen hinsichtlich der Einreise geben.
Mit der Intesa Cordiale, der vereinfacht gesagt der Vorläufer des Medianischen Imperiums an unserer Ostgrenze ist, hat Severanien Freizügigkeit vereinbart.
Bitte beachten Sie, dass es auf Grund der traditionell eher schwierigen Beziehungen Severaniens durch sogenannten "Demokratischen Union" an unserer Westgrenze zu erheblichen Verzögerungen kommen kann.
Der Konferenzraum ist bereit, Exzellenz. Ich bitte um Mitteilung, sofern es Zugriffsprobleme gibt.
In dem Fall bitte ich Sie, den Startbefehl zu geben, Oberst. Bringen Sie die Satelliten in den Orbit!