Beiträge von Edin Handanović
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Werte Kollegen,
es ist erstaunlich, wie gut Regierung und Fraktion hier zusammenarbeiten. Die Jedinstvo nimmt die Trennung von Amt und Mandat offenbar sehr ernst, wenn sie ihre Hinterbänkler erst im Plenum mit Gesetzesinitiativen überrascht.
Es mag in Ratelon üblich sein, dass das Parlament bloß die Regierungsvorlagen abstempelt, hierzulande sind Fraktion und Kabinett nicht identisch und unabhängige Abgeordnete gewünscht.
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Lieber Genosse Handanović, liebe Kollegen,
bedeutet dies, dass die Žandarmerija aufgelöst wird? Weshalb erfolgt die Umbenennung? Die ganzen Fahrzeuge, Schilder und Dokumente müssen alle geändert werden und ich finde den Namen "Žandarmerija" doch irgendwie klangvoller als "Korps der inneren Sicherheit".
Die Regierung ist sich einig, dass der Begriff Žandarmerija zu bürgerlich-konservativ ist und die Umbenennung besser zu einem progressiven Staat der Werktätigen passt.
Die Änderung an den Fahrzeugen findet im Rahmen der regelmäßigen Wartung statt, zudem ist ohnehin eine Modernisierung der Ausstattung geplant.
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Werte Kollegen,
der vorliegende Entwurf ersetzt das bisherige Polizeigesetz, da die Republiken zu ihren Polizeikräften eigene Regelungen treffen können und daher ein detailliertes Bundesgesetz nicht erforderlich ist.
Als Polizei des Bundes besteht das Korpus unutrašnje bezbednosti (Корпус унутрашње безбедности, Корпус за внатрешна безбедност) für die genannten Aufgaben.
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Zur Debatte steht folgender Antrag der Bundesregierung:
ZitatGesetz über das Korps der Inneren Sicherheit
Zakon o Korpusu unutrašnje bezbednosti
Član 1 – Auftrag und Verantwortung
(1) Das Korps der Inneren Sicherheit und die Republiken gewährleisten gemeinsam die öffentliche Ordnung und Sicherheit.
(2) Bei gemeinsamen Einsätzen mit Polizeikräften der Republiken liegen Verantwortung und Befehlsgewalt beim Korps der Inneren Sicherheit.
Član 2 – Aufgaben
Die Aufgaben des Korps der Inneren Sicherheit sind:
1. Personen- und der Objektschutz von Dienstgebäuden des Bundes;
2. Grenzschutz und Zollangelegenheiten;
3. Sicherung des See- und Luftraumes sowie republiküberschreitender Verkehrswege;
4. Koordinierung und Hilfeleistung bei Katastrophen;
5. Terrorabwehr;
6. Verfolgung politisch motivierter oder republiküberschreitender Straftaten und Unterstützung bei Anforderung durch die Republiken.
Član 3 – Dienstgrade
Die Angehörigen des Korps der Inneren Sicherheit führen folgende Dienstgrade:
a. Offiziere:
1. Pukovnik (Oberst);
2. Potpukovnik (Oberstleutnant);
3. Major (Major);
4. Kapetan (Hauptmann);
5. Poručnik (Leutnant);
6. Potporučnik (Unterleutnant);
b. Unteroffiziere und Mannschaften:
1. Stariji vodnik (Oberwachtmeister);
2. Vodnik (Wachtmeister).
3. Mlađi vodnik (Unterwachtmeister);
4. Pripravnik (Anwärter).
Član 4 – Organisation
Das Korps der Inneren Sicherheit wird durch den Innenminister der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien geführt. Er erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen.
Član 5 – Inkrafttreten
(1) Das Polizeigesetz vom 5. September 2008 wird aufgehoben.
(2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft
Der Antragsteller hat das Wort.
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Zur Abstimmung steht folgender Antrag:
ZitatIntesa Cordiale
Vertragswerk zwischen den Gefilden von al Targa, dem Regno Santo di Gran Novara und der Socijalistička Savezna Republika Severanija
Präambel
Die hohen, vertragsschließenden Parteien, die Regierungen des Königreiches Gross-Novarien, den Gefilden von al-Targa und der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien im Bewusstsein vergangener Konflikte auf unserem Kontinente, haben sich zur Sicherung von Frieden, Freiheit, wirtschaftlicher Wohlfahrt und kultureller Blüte in Gegenwart und Zukunft, dieses Vertragswerk gegeben!
Vertragsinhalt
Artikel 1*
Die hohen vertragsschließenden Parteien schließen sich zu einem Bündnis namens „Intesa Cordiale“ zusammen, welche mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages als eigenes Subjekt des Völkerrechtes gegründet ist und besteht. Dieser Staat ist der Rechtsnachfolger des Medianischen Imperiums und übernimmt die volle Verantwortung für den ehemaligen Bruderstaat Meltania, der so geteilt wird, dass die Gebiete Tordera und Xeruskadi bei Gran Novara verbleiben und die übrigen Gebiete mit einer Ausnahme bei Targa verbleiben. Dieser Vertrag geschieht im Geiste der Jahre des Imperiums in denen Gran Novara und Targa bereits einmal den Geschwistern von Meltania die Bürde der Verwaltung abgenommen haben.
Artikel 2
Die Vertragspartner verpflichten sich, ihre Bemühungen und Handlungen der Außen- und Sicherheitspolitik durch gegenseitige Informationen, Absprachen und Konsultationen zu koordinieren und gemeinschaftlich durchzuführen und Handlungen zu unterlassen, welche den Interessen eines oder mehrerer der anderen Mitglieder des Bundes oder diesem als Gesamtes unter der Berücksichtigung ihrer Ziele zuwiderliefen.
Artikel 3
Die Staaten erachten die Hoheitsgebiete der jeweils anderen Vertragspartner als ebenso unverletzlich wie ihre eigenen Territorien.
Artikel 4
Alle Zollschranken zwischen oben genannten Staaten, jegliche Behinderung eines freien Devisen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs entfallen.
Artikel 5
Die genannten Vertragspartner bilden einen gemeinsamen Wirtschaftsraum.
Artikel 6
Die Visum-Pflicht für die Bürger der Vertragspartner bei Einreise sowie Reisen innerhalb des Geltungsbereiches der Intesa Cordiale entfällt.
Artikel 7
Der kulturelle Austausch, die Förderung von Bildungswerken, Schüler- und Studentenaustausch, sowie die Arbeit an gemeinsamen Forschungsprojekten, ist von den Vertragspartnern ausdrücklich erwünscht und wird von diesen gefördert.
Artikel 8
Die Vertragspartner erklären, dass sie sich nicht gegenseitig angreifen werden.
Artikel 9
Im Falle eines Angriffes seitens Staaten, die der Intesa Cordiale nicht angehören auf einen oder mehrere Mitgliedsstaaten, tritt der Bündnisfall für die Vertragspartner ein.
Artikel 10
Sofern nicht die nationale Gesetzgebung dem widerspricht, ist der Handel von Rüstungsgütern zwischen den einzelnen Unterzeichnerstaaten ausdrücklich erlaubt.
Artikel 11
Die Vertragspartner verpflichten sich, einander humanitäre Hilfe bei Katastrophen zu leisten, falls ein Vertragspartner diese anfordert.
Artikel 12
Zur Wahrung ihrer Interessen gegenüber der Weltgemeinschaft wird eine gemeinsame Militärtruppe mit einer Mannstärke von 6000 aus Teilstreitkräften der beteiligten Staaten gebildet.
Artikel 13
Die teilnehmenden Staaten stimmen einem Botschafteraustausch und dem Einrichten von Botschaften zu. Die Botschafter erhalten diplomatische Immunität, sofern der Botschafter nicht auch Bürger des jeweiligen Landes ist. Die Diplomaten werden nicht in ihrer Arbeit behindert und genießen besonderen Schutz der gastgebenden Nation. Das Botschaftsgelände ist Territorium desjenigen Staates, der die Botschaft eingerichtet hat.
Artikel 14
Bürger aus den teilnehmenden Nationen haben das Recht, vor einem Strafverfahren gegen sie mindestens 2 Tage vorher einen Vertreter der Heimat-Nation (deren Staatsbürgerschaft sie haben) zu kontaktieren, wenn sie sich auf fremden Territorium des Gegenübers aufhalten. Dieser Vertreter erhält diplomatische Immunität.
Artikel 15
Die Intesa Cordiale ist jederzeit bereit, neue Mitgliedsstaaten, die sich dem Geist von Freiheit und Frieden verschworen haben, in ihre Reihen und damit in das Vertragswerk, aufzunehmen. Dazu ist die uneingeschränkte Zustimmung aller Mitgliedsländer erforderlich.
Artikel 16
Änderungen an diesem Vertrag können nur durch Zustimmung aller unterzeichnenden Nationen durchgeführt werden.
Artikel 17
Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald der Vertrag von allen Vertragspartnern unterzeichnet wurde. Er ist unbefristet für die teilnehmenden Nationen gültig.
* Die Vereinbarungen zwischen dem dem Königreich Targa und dem Königreich Gran Novara, das ehemalige Medianische Imperium betreffend, sind von diesem Vertrag nicht betroffen.
Stimmen Sie Da, Ne oder enthalten Sie sich der Stimme. Die Abstimmung dauert fünf Tage.
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Ich stelle den Antrag zur Abstimmung.
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Möglicherweise ist der Laden auf afrikanische Weine spezialisiert?
Wein ist in Somalia vermutlich genauso ein Renner wie Schweinefilet in Saudi-Arabien.
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Zur Debatte steht folgender Antrag der Bundesregierung:
ZitatIntesa Cordiale
Vertragswerk zwischen den Gefilden von al Targa, dem Regno Santo di Gran Novara und der Socijalistička Savezna Republika Severanija
Präambel
Die hohen, vertragsschließenden Parteien, die Regierungen des Königreiches Gross-Novarien, den Gefilden von al-Targa und der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien im Bewusstsein vergangener Konflikte auf unserem Kontinente, haben sich zur Sicherung von Frieden, Freiheit, wirtschaftlicher Wohlfahrt und kultureller Blüte in Gegenwart und Zukunft, dieses Vertragswerk gegeben!
Vertragsinhalt
Artikel 1*
Die hohen vertragsschließenden Parteien schließen sich zu einem Bündnis namens „Intesa Cordiale“ zusammen, welche mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages als eigenes Subjekt des Völkerrechtes gegründet ist und besteht. Dieser Staat ist der Rechtsnachfolger des Medianischen Imperiums und übernimmt die volle Verantwortung für den ehemaligen Bruderstaat Meltania, der so geteilt wird, dass die Gebiete Tordera und Xeruskadi bei Gran Novara verbleiben und die übrigen Gebiete mit einer Ausnahme bei Targa verbleiben. Dieser Vertrag geschieht im Geiste der Jahre des Imperiums in denen Gran Novara und Targa bereits einmal den Geschwistern von Meltania die Bürde der Verwaltung abgenommen haben.
Artikel 2
Die Vertragspartner verpflichten sich, ihre Bemühungen und Handlungen der Außen- und Sicherheitspolitik durch gegenseitige Informationen, Absprachen und Konsultationen zu koordinieren und gemeinschaftlich durchzuführen und Handlungen zu unterlassen, welche den Interessen eines oder mehrerer der anderen Mitglieder des Bundes oder diesem als Gesamtes unter der Berücksichtigung ihrer Ziele zuwiderliefen.
Artikel 3
Die Staaten erachten die Hoheitsgebiete der jeweils anderen Vertragspartner als ebenso unverletzlich wie ihre eigenen Territorien.
Artikel 4
Alle Zollschranken zwischen oben genannten Staaten, jegliche Behinderung eines freien Devisen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs entfallen.
Artikel 5
Die genannten Vertragspartner bilden einen gemeinsamen Wirtschaftsraum.
Artikel 6
Die Visum-Pflicht für die Bürger der Vertragspartner bei Einreise sowie Reisen innerhalb des Geltungsbereiches der Intesa Cordiale entfällt.
Artikel 7
Der kulturelle Austausch, die Förderung von Bildungswerken, Schüler- und Studentenaustausch, sowie die Arbeit an gemeinsamen Forschungsprojekten, ist von den Vertragspartnern ausdrücklich erwünscht und wird von diesen gefördert.
Artikel 8
Die Vertragspartner erklären, dass sie sich nicht gegenseitig angreifen werden.
Artikel 9
Im Falle eines Angriffes seitens Staaten, die der Intesa Cordiale nicht angehören auf einen oder mehrere Mitgliedsstaaten, tritt der Bündnisfall für die Vertragspartner ein.
Artikel 10
Sofern nicht die nationale Gesetzgebung dem widerspricht, ist der Handel von Rüstungsgütern zwischen den einzelnen Unterzeichnerstaaten ausdrücklich erlaubt.
Artikel 11
Die Vertragspartner verpflichten sich, einander humanitäre Hilfe bei Katastrophen zu leisten, falls ein Vertragspartner diese anfordert.
Artikel 12
Zur Wahrung ihrer Interessen gegenüber der Weltgemeinschaft wird eine gemeinsame Militärtruppe mit einer Mannstärke von 6000 aus Teilstreitkräften der beteiligten Staaten gebildet.
Artikel 13
Die teilnehmenden Staaten stimmen einem Botschafteraustausch und dem Einrichten von Botschaften zu. Die Botschafter erhalten diplomatische Immunität, sofern der Botschafter nicht auch Bürger des jeweiligen Landes ist. Die Diplomaten werden nicht in ihrer Arbeit behindert und genießen besonderen Schutz der gastgebenden Nation. Das Botschaftsgelände ist Territorium desjenigen Staates, der die Botschaft eingerichtet hat.
Artikel 14
Bürger aus den teilnehmenden Nationen haben das Recht, vor einem Strafverfahren gegen sie mindestens 2 Tage vorher einen Vertreter der Heimat-Nation (deren Staatsbürgerschaft sie haben) zu kontaktieren, wenn sie sich auf fremden Territorium des Gegenübers aufhalten. Dieser Vertreter erhält diplomatische Immunität.
Artikel 15
Die Intesa Cordiale ist jederzeit bereit, neue Mitgliedsstaaten, die sich dem Geist von Freiheit und Frieden verschworen haben, in ihre Reihen und damit in das Vertragswerk, aufzunehmen. Dazu ist die uneingeschränkte Zustimmung aller Mitgliedsländer erforderlich.
Artikel 16
Änderungen an diesem Vertrag können nur durch Zustimmung aller unterzeichnenden Nationen durchgeführt werden.
Artikel 17
Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald der Vertrag von allen Vertragspartnern unterzeichnet wurde. Er ist unbefristet für die teilnehmenden Nationen gültig.
* Die Vereinbarungen zwischen dem dem Königreich Targa und dem Königreich Gran Novara, das ehemalige Medianische Imperium betreffend, sind von diesem Vertrag nicht betroffen.
Der Antragsteller hat das Wort.
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Ich gelobe bei meiner Ehre und meinem Gewissen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien Treue. Meine Pflichten werde ich zum Nutzen der Bürger erfüllen. Ich werde die Verfassung und die übrigen Gesetze wahren und so arbeiten, dass sie verwirklicht werden.
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Die Abstimmung ist beendet.
Veće građana
Herta Markiević – 2
Edin Handanović – 3
Ich stelle fest, dass Edin Handanović zum Predsednik Savezne skupštine gewählt ist
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Edin Handanović
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Bitte Stimmrecht beachten, sonst setzt es Sperren.
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Prognose:
Wenn die SPD vor Grüne landet, macht Giffey mit RRG weiter.
Landet die SPD hinter den Grünen, gibt es Schwarz-Rot und Giffey wird neue Bundesinnenministerin.
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Das SPD-Ergebnis ist verdient. Aber dass die Grünen knapp davor liegen, ist unbegreiflich.
Mauer rum und Pumpen abstellen.