Beiträge von Boris Stanković
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Nur mal so, Severanien hatte ca. 2006 schon mal ein MediaWiki. 😉
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Da.
Gospodine Mijatoviću,
die Abgeordneten der Savezna Skupština werden für eine Dauer von vier Monaten gewählt. Da Sie nicht zu den gewählten Abgeordneten gehören, möchte ich Sie bitten, auch nicht an Abstimmungen teilzunehmen. Es ist bald wieder eine Parlamentswahl und zu dieser können Sie sich dann gerne bewerben.
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Zur Abstimmung steht folgender Antrag des Abgeordneten Boban:
§1 - Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die kollektive Übernahme der Aufgaben der Verfassungsorgane durch
den Bundesratdie Bundesversammlung Severaniens gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.§2 - Einleitung des Verfahren zur Wiederherstellung der staatlichen Gewalt
(1) Eine Teilrepublik ist nicht in der Lage, die ihr zustehende staatliche Gewalt auszuüben, wenn ihr länger als drei Wochen kein Staatsoberhaupt vorsteht.
(2) Der Präsident Severaniens stellt diesen Zustand fest und beruft einen Gouverneur (guverner) zur Ausübung der Pflichten der ausführenden Gewalt in der Teilrepublik.
(2b) Die Bundesversammlung hat das Recht, der Berufung des Gouverneurs mit qualifizierter Mehrheit zu widersprechen. In diesem Fall wählt
der Bundesratdie Bundesversammlung mit einfacher Mehrheit den Gouverneur.(3) Der Präsident Severaniens hat die Dienstaufsicht über den Gouverneur.
§3 - Verfahren zur Wiederherstellung der staatlichen Gewalt
(1) Der Gouverneur schreibt in der Teilrepublik Wahlen zum Staatsoberhaupt der Teilrepublik aus.
(2) Solange kein passiv Wahlberechtigter seine Kandidatur erklärt, verlängert sich die Frist der Ausschreibung solange, bis ein solcher Kandidat gefunden ist.
(3) Hat ein Einzelkandidat die erforderliche Mehrheit der Stimmen verfehlt, so schreibt der Gouverneur die Wahlen erneut aus.
§4 - Ende des Verfahrens zur Wiederherstellung der staatlichen Gewalt
(1) Das Verfahren und das Amt des Gouverneurs endet ordentlich bei erfolgreicher Wahl eines neuen Staatsoberhauptes der Teilrepublik.
(2) Die Bundesversammlung kann das Verfahren jederzeit mit qualifizierter Mehrheit außerordentlich beenden und den Gouverneur abberufen.
§5 - Aufgaben
(1) Dem Gouverneur obliegen keine Rechte zur Stimmabgabe in der Bundesversammlung noch des Erlasses von Verordnungen in der Republik die über die Zielerreichung in §3 hinaus gehen.
(2) Soweit es die Gesetze der jeweiligen Republik vorsehen, kann der Gouverneur die dem Staatsoberhaupt zugewiesenen prozessualen Aufgaben in der Legislative übernehmen.
(3) Der Gouverneur ist dazu berechtigt, Gesetze die durch die Legislative der Republik verabschiedet wurden zu verkünden bzw. diese zu veröffentlichen.
Die Abstimmung läuft fünf Tage.
Bitte stimmen Sie Da, Ne oder enthalten Sie sich der Stimme.
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Die Argumente sind in dieser Sache wohl ausgetauscht. Die Abstimmung wird eingeleitet.
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Ist das geil, danke! Wie hast du denn alles inklusive Bildern importieren können? Gibts da einen automatischen Import oder saßt du jetzt wochenlang dran?
Wochenlang nicht, aber es musste schon manuell übertragen werden. Dabei vielen Dank an Marko Boban für die Unterstützung.
Da ich aber auch alle Vorlagen übertragen habe, geht das wirklich mit copy & paste. Zudem heißen die Dateien genauso wie im MN-Wiki.
Bearbeiten wir trotzdem noch das MNwiki oder scheißen wir auf alles?
Ich bin dafür, dass wir die Artikel auf dem gleichen Stand halten. Es ist wirklich kein nennenswerter Aufwand nach einer Änderung, diese auch im MN-Wiki gleichzuziehen. Natürlich erfordert es etwas Umsicht, darauf zu achten, dass Änderungen, die z.B. im MN-Wiki von anderen gemacht werden, übernommen werden. Ich finde aber, dass sich das lohnt.
Was sind die Regeln? Nur Artikel erstellen rund um Severanien? Is there a limit?
Artikel, die nichts mit Severanien zu tun haben, sind natürlich eher deplatziert. Es ist denkbar, dass z.B: zu Ratelon ein Artikel aus severanischem Blickwinkel erstellt wird, der dann nicht identisch mit dem MN-Wiki-Artikel ist.
Ich bin aufgeregt.
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Liebe Landsleute,
Severanien hat heute auf MediaWiki umgestellt, auf vielfachen Wunsch. Es wurde versucht, alle Artikel aus MN-Wiki zu übernehmen und dabei die Änderungen des alten Severanien-Wikis zu berücksichtigen. Sicherlich kann es sein, dass der eine oder andere Artikel aus dem MN-Wiki noch fehlt.
Die Gesetzsammlung wurde natürlich ebenfalls übernommen.
Achtung: Die Registrierung ist zwar ohne Mailadresse möglich, zum Bearbeiten von Artikeln muss diese jedoch angegeben und bestätigt sein.
Es wird natürlich noch eine ansprechende Startseite erstellt.
Das Wiki ist wie bisher unter wiki.severanija.net zu erreichen.
Viel Freude damit!
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Ich muss einwerfen, dass es durchaus die Aufgabe der Exekutive der Teilrepubliken ist, Wahlen anzusetzen. Der Bund hat ohne das Gesetz keine Befugnis, die Sache selbst in die Hand zu nehmen.
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Habe mal das Bild oben repariert.
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Werte Kollegen,
diskutieren wir den Änderungsantrag des Abgeordneten Boban oder das Gesetz als solches? Dies sieht bereits per Legaldefinition vor, dass eine Teilrepublik nicht in der Lage ist, die ihr zustehende staatliche Gewalt auszuüben, wenn ihr kein Staatsoberhaupt vorsteht.
Der Abgeordnete Boban beantragt hier die Ergänzung einer Frist. Bisher ist im Gesetz keine Frist genannt.
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Ja, das ist relativ üblich.
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Brauchen wir auch noch einen Tag für eine Handlung? Anstatt das einfach in kursiv zu setzen?
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