Wahlgesetzgebung

  • Mitglieder des Dom,
    meine Amtszeit und die der (verschollenen) Vizepräsidentin Maleva wird turnusgemäß Anfang/Mitte Mai enden. Zu diesem Zeitpunkt soll zum ersten mal der Präsident Kaysterans innerhalb der SSRS gewählt werden. Wir haben es leider versäumt in den letzten Wochen alle alten Gesetze zu ändern und an die neue Situation anzupassen, dies leigt mitunter am unbekannten Verbleib von Frau Maleva, anderseits auch definitiv an mir, der nicht genügend Energie mitbringen konnte all die Dinge anzugehen.
    Es resultiert jedoch ein Problem daraus. binnen der nächsten Tage sollten eigentlich die Wahlen ausgeschrieben werden - jedoch ist unsere Gesetzgebung weiterhin im WahlG auf eine Doppelspitze ausgelegt (unsere Verfassung jedoch nicht!). Ich sehe darin ein ernsthaftes Problem, bei dem ich darauf hoffe auf schnelle Untersstüzung des Dom Republike hoffe: Ich würde gerne mit der Zustimmung des Dom innerhalb der nächsten Tage ein überarbeitetes WahG auf den Weg bringen und "durchkriegen" um so schnell wie möglich zu den Wahlen schreiten zu können. Dadurch wird evtl. meine Amtszeit ein paar Tage oder 1-2 Wochen länger als vorgesehen. Wir vermeiden hierdurch aber evtl. den Schaden bei fehlenden Kandidaturen womöglich eine Nichtbesetzung des höchsten Postens zu vermeiden.


    Sehen Sie in diesem Anliegen keine persönlich-politischen Motive. Mit dem Ausscheiden Petar Spasic fehlt mir natürlich genau dieser Vize zur Teilnahme an der Wahl. Aber ob ich nochmals für diesen Posten überhaupt bereitstehe hat sich noch nicht entschieden.


    Vielen Dank.

  • Die Argumentation macht meiner Meinung nach Sinn und ich unterstütze darum diesen Vorschlag.

    *Früherer kaysteranischer Präsident
    *Medienunternehmer und Großaktionär von ANTENA S
    "*Eigentümer von NK Dinamo Duranje

  • Aktuell gesetzliche Grundlage ist noch ein Gesetz aus dem Jahr 2002, mit letztmaliger Modifikation aus dem Jahr 2007. Ich zitiere:



    Grundsätzlich geht es mir um Vereinfachung, Organisation und eben besprochener Tilgung des Amtes des Vize. ICh werde im Laufe des Abends noch auf die einzelnen Punkte eingehen und einen groben Vorschlag als Ausarbeitungsvorlage vorstellen.

  • Ein äußerst simpler Vorschlag, welcher sich auf das Wahlverfahren der Exekutive beschränkt:


  • Wenn es keine Einwände gibt würde ich diesen Vorschlag ab 1. Mai zur Abstimmung geben. In Kraft treten würde das Gesetz zum 6. Mai. Eine sofortige Ausschreibung würde die Kandidaturen bis zum 11. Mai ermöglichen um dann einen Wahlbeginn zum 16. Mai anzustreben (technisch frühester Zeitpunkt wegen severanischer Präsidentschaftswahlen) welche dann bis 21. Mai andauern würde.

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